Handelsplattform und UmsatzsteuerpflichtAktueller Stand: 2026

VAT OSS und der Marktplatz – wann rechnet Amazon, eBay oder die Plattform die Mehrwertsteuer ab?

Veröffentlichung: 19.08.2026Aktualisiert: 19.08.2026Lesezeit: 18 Minuten

Die Plattform führt für den Verkäufer keine Mehrwertsteuer bei jedem Verkauf ab.

Im Jahr 2026 gilt die Regelung für anerkannte Lieferanten hauptsächlich in zwei genau definierten Fällen.

Fiktive Mehrwertsteuer und reales Paket

Die Vorschriften unterteilen einen Verkauf in zwei Lieferungen

Die Plattform empfängt die Waren zunächst vom jeweiligen Verkäufer und liefert sie dann an den Verbraucher. Auf dem physischen Weg kann das Paket weiterhin direkt vom Lager oder vom Verkäufer zum Kunden transportiert werden.

Lieferung 1Basisverkäufer

Ein Verkäufer von außerhalb der EU übermittelt Waren an die Plattform zu umsatzsteuerlichen Zwecken.

Mehrwertsteuer-Fiktion
Anerkannter LieferantPlattform

Die Plattform ist für eine ordnungsgemäße B2C-Lieferung verantwortlich.

Transport
Lieferung 2Verbraucher

Der Käufer erhält Waren, die sich bereits in der EU befinden.

EU-Verkäufer oder -Lager
Physische Verpackung
Verbraucher in der EU
Bedingung:Verkäufer nicht in der EU ansässig
WertKeine Schwellenwertgrenze 150 EUR
Mögliches VerfahrenEU-OSS-Verfahren

Der Transport wird der Plattform-zu-Verbraucher-Lieferung zugeordnet. Die detaillierte Struktur wird durch die Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie über elektronische Schnittstellen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen anerkannter Lieferanten

Standort der Ware, Sitz des Verkäufers und Wert der Sendung

Jeder der beiden Fälle basiert auf unterschiedlichen Bedingungen. Ihre Schwellenwerte und Anforderungen können nicht vermischt werden.

1

Die Waren befinden sich in der EU

  • Der zugrunde liegende Verkäufer hat seinen Sitz nicht in der EU;
  • Die Plattform erleichtert den Verkauf an den Endverbraucher;
  • Die Regel kann für lokale Verkäufe und STO-Verkäufe gelten;
  • Der Wert der Sendung ist nicht auf 150 EUR begrenzt.
2

Die Waren werden importiert

  • Es handelt sich um einen qualifizierten Importverkauf;
  • Der tatsächliche Wert der Sendung übersteigt nicht 150 EUR;
  • Der Verkäufer kann seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU haben;
  • Die Plattform kann IOSS anwenden, sobald die Bedingungen erfüllt sind.
Entscheidungstabelle

Fünf Szenarien und die Grenzen der Plattformhaftung

Zunächst müssen der Standort der Waren, der Firmensitz des Verkäufers und der Wert der importierten Sendung ermittelt werden.

Handelt es sich bei der Plattform um einen anerkannten Anbieter?
SzenarioAnerkannter Lieferant?Mögliches VorgehenMehrwertsteuer auf B2C-VerkäufeAuf der Verkäuferseite
EU-Produkt + EU-VerkäuferIm Grunde neinOSS des Verkäufers, falls die Bedingungen erfüllt sindVerkäuferVollständige Qualifizierung und Abwicklung
EU-Produkt + Verkäufer außerhalb der EUMöglichEU-OSS-PlattformverfahrenEine Plattform für die ordnungsgemäße ZustellungAnlieferung an die Plattform, Bestandsverwaltung, Import und sonstige Aktivitäten
Einfuhr bis zu 150 EUR + EU-VerkäuferMöglichIOSS-PlattformenPlattform nach Erfüllung der BedingungenProdukt-, Versand- und Transaktionsdaten
Einfuhr bis zu 150 EUR + Verkäufer außerhalb der EUMöglichIOSS-PlattformenPlattform nach Erfüllung der BedingungenKorrekte Daten und sonstige Verpflichtungen
Importe über 150 EURNicht in der RegelÜber IOSS hinausAbhängig vom Importeur und ModellEinfuhr, Zollabwicklung und ordnungsgemäße Mehrwertsteuerabrechnung
Praktisches Beispiel

Verkäufer aus China, Lager in Belgien, Kunde in Belgien

Ein typischer lokaler Verkauf fällt nicht automatisch unter das EU-OSS-Verfahren des Verkäufers, nur weil der Kunde online gekauft hat. Die Regelung für anerkannte Lieferanten führt jedoch zu einem Sonderfall für die Plattform.

CN
Verkäuferohne eingetragenen Firmensitz in der EU
SEI
Lagerbestand:Die Ware befindet sich in Belgien.
SEI
Verbraucherverkäufein Belgien
Plattformausnahme

Die Plattform kann im EU-OSS-Verfahren ordnungsgemäße lokale Verkäufe nachweisen

Dieses Ergebnis gilt speziell für die Plattform als anerkannten Anbieter. Es erweitert OSS nicht automatisch auf jeden lokalen Verkauf eines regulären Anbieters.

Die Verpflichtungen aus der vorherigen Platzierung der Aktien in Belgien müssen noch gesondert analysiert werden.

Erleichtert die Benutzeroberfläche den Verkauf?

Werbung, Zahlung oder Weiterleitung allein reichen nicht aus

Die Bewertung umfasst die tatsächlichen Auswirkungen der Plattform auf Lieferbedingungen, Zahlungsabwicklung und Auftragsabwicklung.

Schaffung von Bedingungen

Hat die Schnittstelle Einfluss auf die Bedingungen, unter denen die Lieferung abgeschlossen wird?

Zahlungsautorisierung

Ist die Plattform an der Genehmigung von Kundengebühren beteiligt?

Bestellung oder Lieferung

Ist die Schnittstelle an der Bestellabwicklung oder der Lieferung beteiligt?

?

Kontaktseiten

Wie gestaltet die Plattform den Kontakt zwischen Verkäufer und Kunde?

?

Transaktionsdaten

Erfasst es den Standort der Waren, den Wert und die für die Mehrwertsteuer erforderlichen Daten?

×

Weiterleitung nur

Ein Portal, das Sie lediglich auf eine andere Website weiterleitet, wird dadurch nicht zu einem Anbieter.

Detaillierte Kriterien zur Erleichterung der Durchführung werden in der Durchführungsverordnung 282/2011 entwickelt .

Haftungsbeschränkungen

Die Plattform übernimmt nicht die gesamte Mehrwertsteuer des Verkäufers

Auch bei der steuerlichen Abwicklung eines konkreten B2C-Verkaufs behält der Verkäufer seine eigenen Verpflichtungen in Bezug auf Lagerbestände, Importe und Verkäufe außerhalb der Plattform.

Die Plattform beruhigt sich

  • Eine ordnungsgemäße Lieferung an den Verbraucher ist durch die Regelung für anerkannte Lieferanten abgedeckt;
  • Steuersatz und Mehrwertsteuer je nach Verbrauchsland;
  • Für Ihre OSS- oder IOSS-Prozedur erforderliche Daten;
  • Rückgaben und Gutschriften im Zusammenhang mit diesem Verkauf.

Der Verkäufer prüft noch

  • Einfuhr und Bewegung eigener Warenbestände;
  • Lokale Verkäufe und Verkäufe außerhalb der Plattform;
  • B2B-Transaktionen, Lager und INTRASTAT;
  • berechnete Mehrwertsteuer und Richtigkeit der bereitgestellten Daten.

FBA ist ein Logistikmodell und kein Synonym für einen anerkannten Lieferanten. Weitere Informationen zu VAT OSS und Amazon FBA sowie zur Lieferkettenanalyse finden Sie im „VAT OSS für Dropshipping“.

Abwicklungsverfahren

Das EU-Verfahren OSS oder IOSS hängt vom Standort der Waren ab

Die Plattform kann verschiedene Verfahren anwenden, jedoch nicht IOSS für Sendungen über 150 €.

Die Waren befinden sich in der EU

EU-OSS-Verfahren

  • berechtigte Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESPOs);
  • spezifische lokale Verkäufe der Plattform als anerkannter Lieferant;
  • Mehrwertsteuer gemäß dem jeweiligen Verbrauchsland.
oder
Die Waren werden importiert

IOSS

  • qualifizierende Importumsätze;
  • tatsächlicher Wert der Sendung bis zu 150 EUR;
  • Erfüllung der übrigen Verfahrensbedingungen.

Die vollständigen Unterschiede werden im OSS vs. IOSS.

Wählen Sie den Tarif entsprechend Ihrem Verbrauchsland und Produkt aus

Die Plattform benötigt die korrekte Warenklassifizierung und den aktuellen Preis.

Mehrwertsteuersätze in der EU prüfen
Plattform- und Verkäuferdatensätze

Beide Parteien müssen die Transaktion nachstellen

Der Umfang der Daten sollte es ermöglichen, festzustellen, wer für die Mehrwertsteuer verantwortlich war und warum ein bestimmtes Verfahren angewendet wurde.

1

Seiten und Status

Verkäufer, Plattform, Kunde und Hauptsitz des Verkäufers.

2

Güter und Route

Warenort, Land des Transportbeginns und -endes.

3

Beträge und Mehrwertsteuer

Wert, Preis, Verbrauchsland und Steuerpflicht.

4

Änderungen

Rückgabe, Stornierung, Anpassungen und Verknüpfung mit dem ursprünglichen Kauf.

Der genaue Datenumfang wird im OSS-Umsatzsteuerregister. Für Lagerbestände in Deutschland, Frankreich oder Spanien prüfen Sie bitte die jeweilige Umsatzsteuerregistrierung( französische bzw. spanische Umsatzsteuerregistrierung.

Adrian Andrzejewski, Präsident Taxenlight
Adrian Andrzejewski,Präsident Taxenlight
Steuerliche Unterstützung

Die Plattform kassiert die Mehrwertsteuer, aber was bleibt auf Ihrer Seite übrig?

Wir helfen Ihnen dabei, Umsätze, die unter die Regelung für anerkannte Lieferanten fallen, von Import-, Lager-, B2B- und lokalen Umsätzen zu trennen, die eine eigene Buchhaltung erfordern.

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Sobald die Umsatzsteuerpflicht festgestellt ist, erstellen wir die entsprechende OSS-Abrechnung.

Häufig gestellte Fragen

VAT OSS und Handelsplattformen – Fragen und Antworten

Katarzyna Andrzejewska
Autor des Artikels

Katarzyna Andrzejewska

Spezialist für ausländische Mehrwertsteuer

Seit neun Jahren ist sie im Bereich der Umsatzsteuer- und anderer ausländischer Steuern tätig. Durch die tägliche direkte Zusammenarbeit mit Mandanten kennt sie die ausländischen Steuerverfahren genau. Sie ist stets über Änderungen der Steuergesetze informiert und setzt diese schnell in konkrete, nützliche und verständliche Blogbeiträge um. Die Kombination ihres fundierten Fachwissens mit ihrer Steuererfahrung ermöglicht es ihr, Inhalte zu erstellen, die Unternehmer bei ihrer Entwicklung auf ausländischen Märkten optimal unterstützen.

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