VAT OSS und der Marktplatz – wann rechnet Amazon, eBay oder die Plattform die Mehrwertsteuer ab?
Die Plattform führt für den Verkäufer keine Mehrwertsteuer bei jedem Verkauf ab.
Im Jahr 2026 gilt die Regelung für anerkannte Lieferanten hauptsächlich in zwei genau definierten Fällen.
Die Vorschriften unterteilen einen Verkauf in zwei Lieferungen
Die Plattform empfängt die Waren zunächst vom jeweiligen Verkäufer und liefert sie dann an den Verbraucher. Auf dem physischen Weg kann das Paket weiterhin direkt vom Lager oder vom Verkäufer zum Kunden transportiert werden.
Ein Verkäufer von außerhalb der EU übermittelt Waren an die Plattform zu umsatzsteuerlichen Zwecken.
Die Plattform ist für eine ordnungsgemäße B2C-Lieferung verantwortlich.
Der Käufer erhält Waren, die sich bereits in der EU befinden.
Der eingetragene Firmensitz des Verkäufers kann sich innerhalb oder außerhalb der EU befinden.
Die Plattform kann IOSS anwenden, sobald die Bedingungen erfüllt sind.
Die Waren werden in einer qualifizierten Sendung importiert.
Der Transport wird der Plattform-zu-Verbraucher-Lieferung zugeordnet. Die detaillierte Struktur wird durch die Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie über elektronische Schnittstellen.
Standort der Ware, Sitz des Verkäufers und Wert der Sendung
Jeder der beiden Fälle basiert auf unterschiedlichen Bedingungen. Ihre Schwellenwerte und Anforderungen können nicht vermischt werden.
Die Waren befinden sich in der EU
- Der zugrunde liegende Verkäufer hat seinen Sitz nicht in der EU;
- Die Plattform erleichtert den Verkauf an den Endverbraucher;
- Die Regel kann für lokale Verkäufe und STO-Verkäufe gelten;
- Der Wert der Sendung ist nicht auf 150 EUR begrenzt.
Die Waren werden importiert
- Es handelt sich um einen qualifizierten Importverkauf;
- Der tatsächliche Wert der Sendung übersteigt nicht 150 EUR;
- Der Verkäufer kann seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU haben;
- Die Plattform kann IOSS anwenden, sobald die Bedingungen erfüllt sind.
Fünf Szenarien und die Grenzen der Plattformhaftung
Zunächst müssen der Standort der Waren, der Firmensitz des Verkäufers und der Wert der importierten Sendung ermittelt werden.
| Szenario | Anerkannter Lieferant? | Mögliches Vorgehen | Mehrwertsteuer auf B2C-Verkäufe | Auf der Verkäuferseite |
|---|---|---|---|---|
| EU-Produkt + EU-Verkäufer | Im Grunde nein | OSS des Verkäufers, falls die Bedingungen erfüllt sind | Verkäufer | Vollständige Qualifizierung und Abwicklung |
| EU-Produkt + Verkäufer außerhalb der EU | Möglich | EU-OSS-Plattformverfahren | Eine Plattform für die ordnungsgemäße Zustellung | Anlieferung an die Plattform, Bestandsverwaltung, Import und sonstige Aktivitäten |
| Einfuhr bis zu 150 EUR + EU-Verkäufer | Möglich | IOSS-Plattformen | Plattform nach Erfüllung der Bedingungen | Produkt-, Versand- und Transaktionsdaten |
| Einfuhr bis zu 150 EUR + Verkäufer außerhalb der EU | Möglich | IOSS-Plattformen | Plattform nach Erfüllung der Bedingungen | Korrekte Daten und sonstige Verpflichtungen |
| Importe über 150 EUR | Nicht in der Regel | Über IOSS hinaus | Abhängig vom Importeur und Modell | Einfuhr, Zollabwicklung und ordnungsgemäße Mehrwertsteuerabrechnung |
Verkäufer aus China, Lager in Belgien, Kunde in Belgien
Ein typischer lokaler Verkauf fällt nicht automatisch unter das EU-OSS-Verfahren des Verkäufers, nur weil der Kunde online gekauft hat. Die Regelung für anerkannte Lieferanten führt jedoch zu einem Sonderfall für die Plattform.
Die Plattform kann im EU-OSS-Verfahren ordnungsgemäße lokale Verkäufe nachweisen
Dieses Ergebnis gilt speziell für die Plattform als anerkannten Anbieter. Es erweitert OSS nicht automatisch auf jeden lokalen Verkauf eines regulären Anbieters.
Die Verpflichtungen aus der vorherigen Platzierung der Aktien in Belgien müssen noch gesondert analysiert werden.
Werbung, Zahlung oder Weiterleitung allein reichen nicht aus
Die Bewertung umfasst die tatsächlichen Auswirkungen der Plattform auf Lieferbedingungen, Zahlungsabwicklung und Auftragsabwicklung.
Schaffung von Bedingungen
Hat die Schnittstelle Einfluss auf die Bedingungen, unter denen die Lieferung abgeschlossen wird?
Zahlungsautorisierung
Ist die Plattform an der Genehmigung von Kundengebühren beteiligt?
Bestellung oder Lieferung
Ist die Schnittstelle an der Bestellabwicklung oder der Lieferung beteiligt?
Kontaktseiten
Wie gestaltet die Plattform den Kontakt zwischen Verkäufer und Kunde?
Transaktionsdaten
Erfasst es den Standort der Waren, den Wert und die für die Mehrwertsteuer erforderlichen Daten?
Weiterleitung nur
Ein Portal, das Sie lediglich auf eine andere Website weiterleitet, wird dadurch nicht zu einem Anbieter.
Detaillierte Kriterien zur Erleichterung der Durchführung werden in der Durchführungsverordnung 282/2011 entwickelt .
Die Plattform übernimmt nicht die gesamte Mehrwertsteuer des Verkäufers
Auch bei der steuerlichen Abwicklung eines konkreten B2C-Verkaufs behält der Verkäufer seine eigenen Verpflichtungen in Bezug auf Lagerbestände, Importe und Verkäufe außerhalb der Plattform.
Die Plattform beruhigt sich
- Eine ordnungsgemäße Lieferung an den Verbraucher ist durch die Regelung für anerkannte Lieferanten abgedeckt;
- Steuersatz und Mehrwertsteuer je nach Verbrauchsland;
- Für Ihre OSS- oder IOSS-Prozedur erforderliche Daten;
- Rückgaben und Gutschriften im Zusammenhang mit diesem Verkauf.
Der Verkäufer prüft noch
- Einfuhr und Bewegung eigener Warenbestände;
- Lokale Verkäufe und Verkäufe außerhalb der Plattform;
- B2B-Transaktionen, Lager und INTRASTAT;
- berechnete Mehrwertsteuer und Richtigkeit der bereitgestellten Daten.
FBA ist ein Logistikmodell und kein Synonym für einen anerkannten Lieferanten. Weitere Informationen zu VAT OSS und Amazon FBA sowie zur Lieferkettenanalyse finden Sie im „VAT OSS für Dropshipping“.
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Registrierung, Gebühren, Erklärungen und lokale Verpflichtungen – detailliert beschrieben für jedes Land, in dem Sie Umsätze generieren.
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Das EU-Verfahren OSS oder IOSS hängt vom Standort der Waren ab
Die Plattform kann verschiedene Verfahren anwenden, jedoch nicht IOSS für Sendungen über 150 €.
EU-OSS-Verfahren
- berechtigte Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESPOs);
- spezifische lokale Verkäufe der Plattform als anerkannter Lieferant;
- Mehrwertsteuer gemäß dem jeweiligen Verbrauchsland.
IOSS
- qualifizierende Importumsätze;
- tatsächlicher Wert der Sendung bis zu 150 EUR;
- Erfüllung der übrigen Verfahrensbedingungen.
Die vollständigen Unterschiede werden im OSS vs. IOSS.
Wählen Sie den Tarif entsprechend Ihrem Verbrauchsland und Produkt aus
Die Plattform benötigt die korrekte Warenklassifizierung und den aktuellen Preis.
Beide Parteien müssen die Transaktion nachstellen
Der Umfang der Daten sollte es ermöglichen, festzustellen, wer für die Mehrwertsteuer verantwortlich war und warum ein bestimmtes Verfahren angewendet wurde.
Seiten und Status
Verkäufer, Plattform, Kunde und Hauptsitz des Verkäufers.
Güter und Route
Warenort, Land des Transportbeginns und -endes.
Beträge und Mehrwertsteuer
Wert, Preis, Verbrauchsland und Steuerpflicht.
Änderungen
Rückgabe, Stornierung, Anpassungen und Verknüpfung mit dem ursprünglichen Kauf.
Der genaue Datenumfang wird im OSS-Umsatzsteuerregister. Für Lagerbestände in Deutschland, Frankreich oder Spanien prüfen Sie bitte die jeweilige Umsatzsteuerregistrierung( französische bzw. spanische Umsatzsteuerregistrierung.

Die Plattform kassiert die Mehrwertsteuer, aber was bleibt auf Ihrer Seite übrig?
Wir helfen Ihnen dabei, Umsätze, die unter die Regelung für anerkannte Lieferanten fallen, von Import-, Lager-, B2B- und lokalen Umsätzen zu trennen, die eine eigene Buchhaltung erfordern.
VAT OSS Bibliothek
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Mehrwertsteuer OSS
Allgemeiner Leitfaden zum One-Stop-Shop-Mechanismus, den Verfahren, dem Land der Identifizierung und dem Land des Verbrauchs.
Lesen Sie den LeitfadenOSS-Mehrwertsteuerbeschränkung
Erläuterung der 10.000-Euro-Grenze, ihrer Berechnung und der Zeitpunkte, an denen sich der Besteuerungsort ändert.
Lesen Sie den LeitfadenWSTO und VAT OSS
Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Fernabsatz von Waren, Empfänger und wichtigste Ausnahmen.
Lesen Sie den LeitfadenOSS und IOSS
Vergleich der Umsätze mit Waren innerhalb der EU mit den Importumsätzen aus einem Drittland.
Lesen Sie den LeitfadenVAT OSS-Registrierung
Separate Anweisungen zur Registrierung beim EU-OSS-Verfahren über das VIU-R-Formular.
Lesen Sie den LeitfadenVIU-DO
Ein praktischer Leitfaden zur vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung (OSS), Währung EUR und UNR-Nummer.
Lesen Sie den LeitfadenVAT OSS-Korrektur
Regelungen zur Abwicklung von Rückerstattungen, Rabatten und Fehlern, die sich auf einen früheren Zeitraum beziehen.
Lesen Sie den LeitfadenOSS-Umsatzsteueraufzeichnungen
Der Umfang der für die Erstellung von Erklärungen und die anschließende Kontrolle von OSS-Abrechnungen erforderlichen Daten.
Lesen Sie den LeitfadenAbmeldung vom UStG-OSS
Rücknahme des Verfahrens und Änderung des Wohnsitzlandes.
Lesen Sie den LeitfadenMehrwertsteuerbefreiung OSS
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Risiken im Zusammenhang mit Fehlern, fehlenden Erklärungen, Zahlungsrückständen und unvollständigen Aufzeichnungen.
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Analyse der Lieferkette und die Wahl zwischen OSS, IOSS und lokaler Mehrwertsteuer.
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Fälle, in denen eine Plattform für Mehrwertsteuerzwecke als Lieferant angesehen werden kann.
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Sobald die Umsatzsteuerpflicht festgestellt ist, erstellen wir die entsprechende OSS-Abrechnung.
VAT OSS und Handelsplattformen – Fragen und Antworten
Nein. Die jeweilige Regelung für anerkannte Lieferanten muss erfüllt sein.
Im Allgemeinen ist dies aufgrund der Regelung für Verkäufer außerhalb der EU nicht der Fall. Es muss jedoch geprüft werden, ob ein anderer Fall vorliegt, beispielsweise die Einfuhr einer Sendung im Wert von bis zu 150 €.
Nicht basierend auf der Regelung für importierte Sendungen bis zu 150 €.
Nicht nur, weil es die Zahlungsabwicklung übernimmt.
Nein. Lagerbestand, Eigenbestandsbewegungen und Importe werden unabhängig voneinander analysiert.

