Mehrwertsteuer in Österreich 2026

Mehrwertsteuer in Österreich 2026 – Inhaltsverzeichnis

  1. Mehrwertsteuer in Österreich 2026
    1. Mehrwertsteuersätze in Österreich 2026 – vollständiger Überblick
    2. Umsatzsteuerregistrierung in Österreich – wann ist sie verpflichtend?
      1. Wann benötigt man in Österreich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
      2. Wie läuft das Steuerregistrierungsverfahren in Österreich ab?
      3. Welche Dokumente werden für die Umsatzsteuerregistrierung in Österreich benötigt?
      4. Steuerberater und Anwalt in Österreich – ist das erforderlich?
    3. Mehrwertsteuer-, EU-Mehrwertsteuer- und INTRASTAT-Meldungen in Österreich
      1. Umsatzsteuererklärungen und Steuerzahlungen in Österreich – Häufigkeit, Fristen, Strafen
        1. Strafen und Zinsen für verspätete Umsatzsteuererklärungen in Österreich 2026
      2. Jährliche Zusammenfassungserklärung in Österreich
      3. Umsatzsteuer-EU-Erklärungen in Österreich – Zusammenfassende Meldung (ZM) – wann sind sie erforderlich?
      4. Fristen und Häufigkeit der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen in Österreich 2026 – Tabelle
      5. INTRASTAT-Meldungen in Österreich – Schwellenwerte, Fristen, Strafen
    4. Mehrwertsteuerrückerstattung in Österreich – wann und wie erhält man die Steuer zurück?
    5. Versandhandel nach Österreich (E-Commerce) und Mehrwertsteuer
      1. Wann benötigt man in Österreich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für den Fernabsatz?
      2. Warenlagerung in Österreich
    6. Umkehrung der Steuerschuldnerschaft in Österreich – B2B-Dienstleistungen, Ausnahmen und Umsatzsteuerpflichten
    7. Aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuer in Österreich – was ist das und wann ist sie möglich?
      1. Zusammenfassung – Mehrwertsteuer in Österreich 2026
      2. Mehrwertsteuer in Österreich 2026 – Häufig gestellte Fragen

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Adrian Andrzejewski Taxenlight

Mehrwertsteuersätze in Österreich 2026 – vollständiger Überblick

Die Mehrwertsteuersätze in Österreich sind seit Jahren weitgehend unverändert geblieben; die letzte größere Anpassung erfolgte 2018 (eine Erhöhung von 10 % auf 13 % für Beherbergungsleistungen).

Art des Mehrwertsteuersatzes in ÖsterreichWann anwenden?
Standard – 20 %Dies ist der Standardsteuersatz für die meisten Waren und Dienstleistungen, die nicht von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen, einem Mehrwertsteuersatz von 0 % oder Mehrwertsteuerbefreiungen profitieren. Dazu gehören Elektronikartikel, Bekleidung, Möbel, Rechts- und Beratungsdienstleistungen, IT-Dienstleistungen (mit einigen Ausnahmen) und der allgemeine Einzelhandel.
Reduziert – 13 %Eintrittskarten für Sport- und Kulturveranstaltungen sowie Vergnügungsparks (Konzerte, Theater, Museen, Zoos); Eintrittskarten für öffentliche Schwimmbäder, einige touristische Dienstleistungen, Inlandsflüge, ausgewählte landwirtschaftliche Produkte, Brennholz, Saatgut und Pflanzen, Tiernahrung und Futtermittel, Schnittblumen, ausgewählte Unterkunftsarten, bestimmte Weinsorten
Reduziert – 10 %Die meisten Lebensmittel mit Ausnahme alkoholischer Getränke, z. B. Obst, Gemüse, Fleisch, Milch, Brot; Bücher und E-Books, Zeitungen und Zeitschriften; Hotel- und Restaurantdienstleistungen; Vermietung von Wohnraum; öffentlicher Personenverkehr (Bahn, Bus); Arzneimittel; Wasserversorgung; kommunale Dienstleistungen; Reparatur bestimmter Produktarten
Mehrwertsteuersatz – 0 %Ausfuhren, innergemeinschaftliche Warenlieferungen, Transaktionen in Zolllagern, bestimmte Transportdienstleistungen (Luft-, Seeverkehr); bestimmte Arten der Wärme- und Energieversorgung in Übertragungsnetzen; Hygiene- und Verhütungsmittel (z. B. Damenbinden, Tampons, Kondome).
Regionaler Mehrwertsteuersatz 19 %Gültig nur in zwei Regionen Österreichs: Jungholz und Mittelberg.
MehrwertsteuerbefreiungMedizinische, finanzielleund Versicherungsdienstleistungen; Bildung

Vergleichen Sie die Mehrwertsteuersätze in der EU für 2026 (Tabelle).

Umsatzsteuerregistrierung in Österreich – wann ist sie verpflichtend?

Die Umsatzsteuerregistrierung in Österreich ist für Nichtansässige (d. h. Unternehmen ohne Betriebsstätte in Österreich) ab der ersten Transaktion – in bestimmten Fällen – verpflichtend. Eine rückwirkende Umsatzsteuerregistrierung ist zwar möglich, kann aber zu Strafen und Zinsen führen. Zudem ist die Umsatzsteuer nur für Einkäufe aus dem Vorjahr erstattungsfähig.

Unsere Beobachtungen zeigen, dass in 95 % der Fälle eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich innerhalb von 7–8 Wochen ausgestellt wird. Daher empfiehlt es sich, diesen Prozess frühzeitig zu planen – bevor Sie Ihre erste steuerpflichtige Transaktion in Österreich tätigen.

In diesem Abschnitt konzentrieren wir uns darauf, festzustellen, in welchen Fällen Sie in Österreich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen, wie das Verfahren zur Umsatzsteuerregistrierung abläuft und wie lange es dauert

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich – wie sieht sie aus?

In Österreich gibt es zwei verschiedene Steuernummern, die vom Finanzamt vergeben werden: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) und die Steuernummer (Steuernummer), die ein unterschiedliches Format und eine unterschiedliche Verwendung haben.

  • Die österreichische UID-Nummer, der das Präfix ATU vorangestellt ist, wird ausschließlich für Umsatzsteuerabrechnungen und die Identifizierung von Unternehmen bei EU-Transaktionen verwendet, ähnlich der polnischen Umsatzsteuer-EU-Nummer. Sie besteht aus acht Ziffern mit dem Präfix ATU, z. B. ATU99999999
  •  Die Steuernummer ist eine neunstellige Nummer, die für alle Steuern verwendet wird, das polnische Äquivalent zur NIP, die sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen zugewiesen wird.

Nichtansässige, die in Österreich geschäftlich tätig werden möchten, beantragen gleichzeitig bei der Umsatzsteuerregistrierung

Wann benötigt man in Österreich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Nachfolgend finden Sie eine Liste von Situationen, in denen Sie eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen und die Umsatzsteuer in Österreich abführen müssen:

  • Fernabsatz (E-Commerce) an Verbraucher nach Überschreiten der EU-Gesamtschwelle von 10.000 € (wenn Sie nicht VAT OSS nutzen)
  • Verkauf und Kauf von Waren vor Ort
  • Einlagerung von Waren in einem österreichischen Lager (Konsignationslager, Abruflager)
  • Ausfuhr von Waren aus Österreich in ein Land außerhalb der Europäischen Union
  • Einfuhr von Waren nach Österreich aus einem Land außerhalb der Europäischen Union zum Zwecke des Wiederverkaufs
  • Nutzung des Verfahrens zur aufgeschobenen Einfuhrumsatzsteuer in Österreich
  • Innergemeinschaftliche Transaktionen: innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe
  • Nicht-transaktionsbezogene Lieferungen und Käufe von Waren (Warentransfers zwischen ausländischen Lagern)
  • Organisation von Konferenzen und Ausstellungen in Österreich
  • Die Erbringung bestimmter, der österreichischen Mehrwertsteuer unterliegender Dienstleistungen ohne Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.

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Wie läuft das Steuerregistrierungsverfahren in Österreich ab?

Die Umsatzsteuerregistrierung in Österreich beginnt mit der Analyse geplanter Transaktionen und der Ermittlung der Steuerpflichten. Unternehmen mit Sitz in der EU können die Registrierung selbst durchführen oder optional an ein spezialisiertes Unternehmen auslagern. Unternehmen außerhalb der EU müssen einen Steuervertreter benennen und über diesen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten (weitere Informationen siehe unten).

Als Nächstes müssen Sie die Dokumente zusammenstellen und übersetzen lassen, den Antrag ausfüllen und die vollständigen Unterlagen beim Finanzamt Graz-Stadt einreichen. Nach Einreichung des Antrags kann das Finanzamt Rückfragen stellen oder zusätzliche Informationen anfordern. Mit Erhalt der Umsatzsteuerbescheinigung ist der Unternehmer offiziell registriert und zur Umsatzsteuerabführung in Österreich verpflichtet.

Umsatzsteuerregistrierung Österreich

Welche Dokumente werden für die Umsatzsteuerregistrierung in Österreich benötigt?

Um in Österreich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten, werden unter anderem folgende Dokumente benötigt:

  • Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
  • Unternehmensdokumente (Gesellschaftsvertrag, Satzung usw.)
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Bestätigung der Zuteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Wohnsitzland
  • Antrag auf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich
  • Vollmacht – wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Compliance-Dienstleistungen in Österreich an ein spezialisiertes Unternehmen auslagern

Detaillierte Informationen finden Sie unter Umsatzsteuerregistrierung in Österreich in einem speziellen Reiseführer

Steuerberater und Anwalt in Österreich – ist das erforderlich?

Die Antwort auf diese Frage ist eindeutig: Es hängt davon ab, wo Ihr Unternehmen ansässig ist

  • Bei Sitz außerhalb der EU: Sie sind verpflichtet, einen Steuervertreter zu benennen, der gemeinsam mit Ihnen für Ihre Steuerangelegenheiten in Österreich verantwortlich ist.
  • Wenn Sie in einem EU-Land ansässig sind: Es besteht keine Pflicht, einen Steuervertreter zu haben. Sie können jedoch freiwillig die Dienste eines Vertreters in Anspruch nehmen, um in Österreich steuerliche Sicherheit und ein beruhigendes Gefühl zu gewährleisten.

Benötigt man in Österreich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Mehrwertsteuer-, EU-Mehrwertsteuer- und INTRASTAT-Meldungen in Österreich

Nehmen wir an, Sie haben bereits eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten. Ihre wichtigsten Meldepflichten in Österreich umfassen daher Folgendes: Abrechnung der österreichischen Mehrwertsteuer in Steuererklärungen und INTRASTAT-Meldungen, falls Sie nach Überschreiten der Schwellenwerte dazu verpflichtet sind. Schauen wir uns Schritt für Schritt an, welche konkreten Anforderungen Sie haben Steuerpflichten in Österreich und welche Fristen für Sie gelten.

Umsatzsteuererklärungen und Steuerzahlungen in Österreich – Häufigkeit, Fristen, Strafen

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) in Österreich erfolgt in der Regel monatlich und vierteljährlich. Die Häufigkeit der Umsatzsteuervoranmeldungen wird zunächst vom österreichischen Finanzamt anhand Ihres in der Anmeldung angegebenen Umsatzes festgelegt. Ändert sich Ihr Umsatz nach einem Jahr, passt das Finanzamt die Häufigkeit automatisch an.

  • Monatliche Umsatzsteuererklärungen in Österreich – geschätzter oder gemeldeter Nettoumsatz höher als 100.000 EUR.
  • Vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen in Österreich – geschätzter oder gemeldeter Nettoumsatz unter 100.000 EUR

Die Umsatzsteuererklärungen müssen spätestens am 15. Tag des zweiten Monats nach dem Abrechnungszeitraum. Das heißt, für Januar 2026 ist die Frist für die monatliche Umsatzsteuererklärung in Österreich der 15. März 2026, bzw. für das Quartal: Für das erste Quartal 2026 ist die Frist der 15. Mai 2026. Diese Fristen gelten auch für Umsatzsteuerzahlungen in Österreich.

Mehrwertsteuererklärungen Österreich Arten von Steuererklärungen in Österreich

Strafen und Zinsen für verspätete Umsatzsteuererklärungen in Österreich 2026

Die österreichischen Mehrwertsteuerstrafen sind zwar streng, aber verhältnismäßig. Auf Zahlungsrückstände werden Zinsen erhoben, und für verspätete Zahlungen fallen Verwaltungsstrafen an. Einzelheiten zu den einzelnen Berichten, einschließlich Schwellenwerten und praktischen Tipps, finden Sie weiter unten.

  • Bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuererklärung wird eine Strafe in Höhe von 2 % der fälligen Umsatzsteuer pro Monat Verspätung fällig. Bei Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärung werden zusätzlich 10 % der fälligen Umsatzsteuer erhoben .
  • Verzugszinsen für die Mehrwertsteuer – 2 % des fälligen Mehrwertsteuerbetrags, automatisch berechnet ab dem Zahlungsziel

Jährliche Zusammenfassungserklärung in Österreich

Neben den regelmäßigen Umsatzsteuererklärungen (monatlich oder vierteljährlich) müssen Sie in Österreich auch eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben – eine zusammenfassende Umsatzsteuererklärung für das laufende Jahr. Je nachdem, wie Sie Ihre Umsatzsteuererklärungen einreichen, variieren die Fristen für die Abgabe der zusammenfassenden Umsatzsteuererklärung in Österreich.

  • Auf dem Papier – 30. April nächsten Jahres
  • Elektronisch – 30. Juni nächsten Jahres

Detaillierte Informationen finden Sie unter Umsatzsteuererklärungen in Österreich in einem speziellen Reiseführer

Umsatzsteuer-EU-Erklärungen in Österreich – Zusammenfassende Meldung (ZM) – wann sind sie erforderlich?

Das österreichisch-österreichische Äquivalent zu den polnischen EU-Mehrwertsteuererklärungen sind die sogenannten ZM-Meldungen (Zusammenfassende Meldung). In der Europäischen Union sind diese Meldungen als ESL (Europäische Gemeinschaftsverkaufsliste) bekannt.

Die Abgabe einer ZM-Meldung (zusammenfassende Meldung) ist in Österreich für alle Unternehmen verpflichtend, die nicht-transaktionale Warenbewegungen oder innergemeinschaftliche Umsätze (IKU/IKU) nach oder aus Österreich durchführen. Sollten Sie jedoch in einem bestimmten Zeitraum keine solchen Umsätze getätigt haben, sind Sie nicht zur Abgabe einer ZM-Meldung mit dem Wert Null verpflichtet. In diesem Fall entfällt diese Verpflichtung für Sie.

Die Frist für die Abgabe der ZM (USt-IdNr.-EU)-Erklärung in Österreich ist stets der letzte Tag des Monats, der auf den Abrechnungszeitraum folgt.

Fristen und Häufigkeit der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen in Österreich 2026 – Tabelle

DeklarationstypRhythmusWer ist verpflichtet?EinreichungsfristEinreichungsform
Umsatzsteuererklärung
(UVA)
MonatlichUnternehmen mit einem Nettoumsatz von über 100.000 EUR15. Tag des 2. Monats nach dem BerichtszeitraumElektronisch
VierteljährlichUnternehmen mit einem Nettoumsatz von weniger als 100.000 EUR15. Tag des 2. Monats nach dem BerichtszeitraumElektronisch
Jährliche Zusammenfassungserklärung
(UstErkl)
JährlichJedes Unternehmen, das für die Mehrwertsteuer registriert ist30.04. / Papier oder 30.06. / elektronischElektronisch oder auf Papier
EU-Umsatzsteuererklärung
(ZM – Zusammenfassende Meldung)
Monatlich oder vierteljährlich, falls Transaktionen stattfindenJedes Unternehmen, das EU-Transaktionen mit und aus Österreich durchführtDer letzte Werktag des folgenden MonatsElektronisch
INTRASTATMonatlichJedes Unternehmen, das die Export- und Importschwellenwerte (1,1 Millionen Euro) überschreitet10. Werktag des FolgemonatsElektronisch

Möchten Sie die Abgabe Ihrer Umsatzsteuererklärungen in Österreich auslagern?

INTRASTAT-Meldungen in Österreich – Schwellenwerte, Fristen, Strafen

In Österreich müssen alle Unternehmen, die in einem Kalenderjahr bestimmte Schwellenwerte überschreiten, INTRASTAT-Meldungen abgeben. Die österreichischen INTRASTAT-Grenzwerte blieben 2026 unverändert und lauten wie folgt:

  • INTRASTAT-Grenzwert für Einreisende in Österreich: 1.100.000 EUR
  • INTRASTAT-Grenze für Exporte in Österreich: 1.100.000 EUR

Die Frist für die Abgabe der INTRASTAT-Meldung in Österreich ist der 10. Werktag des Folgemonats (z. B. muss für Januar 2026 die INTRASTAT-Meldung bis zum 10. Februar 2026 eingereicht werden).

Wird die INTRASTAT-Meldung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht, kann das Statistische Bundesamt Österreich eine Geldbuße von bis zu 5.000 €.

Mehrwertsteuerrückerstattung in Österreich – wann und wie erhält man die Steuer zurück?

Der Vorsteuerabzug in Österreich ist nur für Einkäufe möglich, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit in Österreich stehen. Damit ein Antrag auf Mehrwertsteuererstattung vom Finanzamt anerkannt wird, müssen die Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt sein und alle erforderlichen Angaben enthalten. Wichtige Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug in Österreich:

  • Rechnungen müssen auf Ihre Firmendaten ausgestellt und sich auf in Österreich gekaufte Waren oder Dienstleistungen beziehen.
  • für geschäftliche Zwecke verwendet werden. zu mindestens 10 %
  • Steuerpflichtige mit einem Umsatz unter 2 Millionen Euro können die Mehrwertsteuer erst nach Zahlung abziehen (mit einigen Ausnahmen)

Wie kann man die Mehrwertsteuer in Österreich zurückerhalten?

  • Unternehmen ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können je nach Sitz des Unternehmens eine Mehrwertsteuererstattung entweder über EU-weite (VAT-REF) oder nationale Verfahren beantragen.
  • Unternehmen mit einer österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer reichen ihren Antrag online oder in Papierform beim österreichischen Finanzamt ein.

Versandhandel nach Österreich (E-Commerce) und Mehrwertsteuer

Inkrafttreten des EU-Sonderverfahrens „One Stop Shop“ (OSS), ist der Fernabsatz deutlich vereinfacht. Wer Waren per Versandhandel nach Österreich verkaufen möchte, muss sich nicht mehr in Österreich für die Umsatzsteuer registrieren. Unternehmen mit Sitz in einem EU-Land (z. B. Polen) können sich lokal für das One-Stop-Shop-Verfahren anmelden und so unkompliziert Fernabsatzverkäufe nach Österreich abwickeln.

Bis zu einer Umsatzgrenze von 10.000 € (Gesamtumsatz in alle EU-Länder) können Sie Waren aus Polen nach Österreich zum polnischen Mehrwertsteuersatz versenden. Oberhalb dieser Grenze müssen Sie sich jedoch in Österreich mehrwertsteuerlich registrieren oder das OSS-Verfahren nutzen.

Angesichts des niedrigeren Mehrwertsteuersatzes in Österreich (20 %) im Vergleich zu Polen (23 %) ist jedoch auch eine freiwillige Registrierung für VAT OSS für Sie möglich und finanziell sehr vorteilhaft – Sie zahlen weniger Geld an das Finanzamt.

Wann benötigt man in Österreich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für den Fernabsatz?

Wenn Sie Ihre Waren in einem österreichischen Lager einlagern und von dort versenden möchten , müssen Sie sich in Österreich umsatzsteuerlich registrieren. Bereits die Anlieferung von Waren aus Polen nach Österreich an das Lager verpflichtet Sie zur Meldung des Wareneinkaufs in Österreich. Diese sogenannte nicht-transaktionale Warenlieferung muss sowohl in Polen als IDT (Integrated Duty Trade) als auch in Österreich als INT (Integrated Duty Trade) in Ihrer lokalen Umsatzsteuererklärung.

Ihre österreichische Umsatzsteuererklärung umfasst auch lokale B2B/B2C-Verkäufe, innergemeinschaftliche Lieferungen in andere EU-Länder sowie Warenausfuhren außerhalb der EU (sofern geplant). Wichtig: Sie können das One-Stop-Shop-Verfahren weiterhin nutzen, wenn Sie Waren aus Ihrem österreichischen Lager an Verbraucher in anderen EU-Ländern verkaufen. Diese Umsätze melden Sie dann in Ihrer vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung in Polen.

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Warenlagerung in Österreich

Zu den von Unternehmern in Österreich genutzten Lagertypen gehören:.

  • Abruflager, in denen Waren gelagert und auf Anfrage verkauft werden
  • Eigene oder ausgelagerte Lager
  • Die Lagerhäuser werden nach dem 3PL-Modell betrieben, bei dem Sie alle Logistik- und Lieferdienstleistungen externen Logistikdienstleistern anvertrauen

Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der oben genannten Lagerhäuser erfordert in bestimmten Fällen die Angabe einer österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, unabhängig davon, ob Sie auch das OSS-Verfahren nutzen.

In Österreich sind lokale Marktplätze aktiv, die den Verkauf über ihre Plattformen ermöglichen. Die Händler lagern die Logistik an externe Lager aus und nutzen dafür ein 3PL-Modell (mit einem engeren Leistungsumfang als Amazon FBA). Diese Lager befinden sich in Österreich. Zu diesen Plattformen und Shops gehören Universal.at, Galaxus.at, Willhaben.at, Otto.at und Niceshops.com.

Umkehrung der Steuerschuldnerschaft in Österreich – B2B-Dienstleistungen, Ausnahmen und Umsatzsteuerpflichten

In Österreich, Reverse-Charge-Verfahren. Dadurch wird die Verantwortung für die Mehrwertsteuerabführung vom Lieferanten auf den Käufer übertragen. Als Leistungsempfänger muss der Käufer die Mehrwertsteuer in seiner österreichischen Umsatzsteuererklärung angeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er die Mehrwertsteuer jedoch auch als Vorsteuer abziehen.

Was ist das allgemeine Prinzip des Reverse-Charge-Verfahrens in Österreich?

Die allgemeinen B2B-Regeln, geregelt in Artikel 44 und 196 der Mehrwertsteuerrichtlinie, gehen davon aus, dass Dienstleistungen am Sitz des Käufers besteuert werden. Die EU-Vorschriften zum Reverse-Charge-Verfahren wurden von der österreichischen Regierung in nationales Recht umgesetzt (u. a. § 19 Abs. 1 Unterabsatz 2 UStG 1994 und § 3a UStG 1994).

In der Praxis sieht es beispielsweise ein polnisches Unternehmen Dienstleistungen für ein in Österreich umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen erbringt so aus

  • Der Ort der Leistungserbringung ist in Österreich
  • Der polnische Lieferant berechnet auf der Verkaufsrechnung keine österreichische Mehrwertsteuer (diese ist mit N/A oder NP anstelle des Mehrwertsteuersatzes gekennzeichnet).
  • Der österreichische Käufer entrichtet die Mehrwertsteuer selbst zum in Österreich geltenden Satz und gibt sie in seiner Mehrwertsteuererklärung an (Reverse-Charge-Verfahren).
  • Ein polnischer Unternehmer benötigt keine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und muss sich in Österreich nicht für Umsatzsteuerzwecke registrieren,wenn die Dienstleistungen gemäß dem Reverse-Charge-Prinzip vollständig auf Käuferseite besteuert werden.

In welchen Fällen kann in Österreich das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden?

Das Reverse-Charge-Verfahren in Österreich findet Anwendung, wenn die österreichischen Vorschriften (§ 19 UStG) die Mehrwertsteuerabführungspflicht ausdrücklich auf den Käufer verlagern. Gleichzeitig ist diese Dienstleistung nicht von den Ausnahmen der allgemeinen Regelungen ausgenommen. Der Auftragnehmer muss sich daher für die Erbringung dieser Dienstleistung nicht beim österreichischen Finanzamt registrieren lassen. Zu diesen Dienstleistungen gehören:

  • Bau- und Montagearbeiten: Die Arbeiten werden in Österreich ausgeführt, der Auftragnehmer ist ein ausländisches Unternehmen (z. B. ein polnisches), das in Österreich nicht umsatzsteuerlich registriert ist. Der Käufer ist ein Unternehmen mit österreichischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Handel mit Metallen, Schrott und Abfällen: umfasst Transaktionen mit Altmetall (z. B. Eisen, Stahl, Aluminium, Kupfer), metallischen und nichtmetallischen Abfällen, Sekundärrohstoffen und zum Recycling bestimmten Materialien.
  • Handel mit hochwertigen Elektronikgeräten: gilt für Transaktionen über 5.000 EUR (z. B. Prozessoren, Chips, Handys, Tablets); die Mehrwertsteuer wird vom Käufer entrichtet.
  • CO₂-Emissionszertifikate oder andere Eigentumsrechte: gilt für den Verkauf von CO₂-Emissionszertifikaten oder anderen ähnlichen Zertifikaten; die Mehrwertsteuer wird vom Käufer entrichtet.

Ausnahmen von den allgemeinen Regeln des Reverse-Charge-Verfahrens in Österreich

Die Regelungen zum Reverse-Charge-Verfahren in Österreich gelten nicht immer für alle B2B-Dienstleistungen. Die österreichischen Vorschriften sehen eine Reihe von Ausnahmen von den allgemeinen Regeln vor, darunter:

  1. Immobilien: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilienverwaltung, Vermietung oder Bauberatung unterliegen beispielsweise der österreichischen Mehrwertsteuer. Dies gilt nicht für typische Bau- und Montagearbeiten. Der Dienstleister muss über eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen.
  2. Personenbeförderung: Bei der Personenbeförderung fällt in Österreich Mehrwertsteuer für den Streckenabschnitt an, der durch Österreich führt. Die Mehrwertsteuer wird vom Beförderer abgeführt. Wichtig: Für solche B2B-Transporte kann auch das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung finden, jedoch mit spezifischen Aufteilungsregeln (z. B. Streckenlänge). Rechnungen müssen die korrekten Mehrwertsteuerangaben und die Abrechnungsmethode enthalten.
  3. Catering- und Restaurantdienstleistungen: Werden die Dienstleistungen in Österreich erbracht, ist der Ort der tatsächlichen Leistungserbringung der Ort der Besteuerung. In diesem Fall wird die Mehrwertsteuer vom Dienstleister erhoben.
  4. Organisation von Messen, Konferenzen, Veranstaltungen und Ausstellungen: Finden diese Veranstaltungen in Österreich statt, unterliegen sie der österreichischen Mehrwertsteuer. Der Veranstalter berechnet die Mehrwertsteuer für die erbrachten Leistungen (z. B. Eintrittskarten).

Aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuer in Österreich – was ist das und wann ist sie möglich?

Die Einfuhrumsatzsteuer in Österreich wird üblicherweise bei der Zollabfertigung an der Grenze entrichtet. In bestimmten Fällen besteht jedoch die Aufschiebung der Einfuhrumsatzsteuer . Die Regeln für die Anwendung dieses Verfahrens ähneln denen der meisten EU-Länder.

Die Möglichkeit der aufgeschobenen Einfuhrumsatzsteuerzahlung in Österreich ist für viele Unternehmen von entscheidender Bedeutung, da sie die Einfuhrumsatzsteuer nicht erst „einfrieren“und dann in ihrer Umsatzsteuererklärung begleichen oder später eine Erstattung beantragen müssen. Vereinfacht gesagt, ermöglicht das Verfahren der aufgeschobenen Einfuhrumsatzsteuer Unternehmen , die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer bei der Zollabfertigung an der Grenze zu vermeiden. Ein Unternehmen, das Waren aus Drittländern nach Österreich importiert, kann den Betrag der Einfuhrumsatzsteuer in seiner Umsatzsteuererklärung angeben. Dieser wird dann als Ausgangsumsatzsteuer und gegebenenfalls als Vorsteuer im selben Zeitraum ausgewiesen.

Welche Voraussetzungen gelten für das Verfahren zur Stundung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich?

Die aufgeschobene Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich ist für Unternehmer möglich, die bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Der Unternehmer ist umsatzsteuerlich registriert in Österreich  
  • Die importierten Waren werden für Geschäftsaktivitäten in Österreich
  • muss in der österreichischen Zollanmeldung angegeben werden. Der Betrag der Einfuhrumsatzsteuer
  • Die Zollbehörde, die die Zollanmeldung einreicht, muss im entsprechenden Feld angeben, dass der Unternehmer das Verfahren der aufgeschobenen Mehrwertsteuereinfuhr in Österreich in Anspruch nimmt.
  • Die Abrechnung der österreichischen Einfuhrumsatzsteuer erfolgt in der Umsatzsteuererklärung für denselben Zeitraum,für den das Zollamt die Zolldokumente ausgestellt hat.

Zusammenfassung – Mehrwertsteuer in Österreich 2026

Die Umsatzsteuerpflicht in Österreich hängt von der Art Ihres Unternehmens und dem Ort der Leistungserbringung oder Warenlieferung ab. In manchen Fällen genügt die Nutzung des OSS-Systemserforderlich eine Umsatzsteuerregistrierung in Österreich, auch bei Nutzung des OSS.

Wir empfehlen Ihnen, die unten stehenden häufig gestellten Fragen zur Umsatzsteuer in Österreich 2026 (FAQ) zu lesen. Wir sind zuversichtlich, dass Sie dort die Antwort auf Ihre Fragen finden. Sollten Ihre Fragen in diesem Artikel nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie uns bitte für eine kostenlose Beratung

Mehrwertsteuer in Österreich 2026 – Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in Österreich im Jahr 2026?

Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Österreich beträgt 2026 20 %, mit ermäßigten Sätzen von 13 % und 10 %, abhängig von der Art der Waren und Dienstleistungen. Interessanterweise gilt in den Gemeinden Jungholz und Mittelberg ein ungewöhnlicher Mehrwertsteuersatz von 19 %. Darüber hinaus gilt unter anderem für Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen und ausgewählte Hygieneprodukte ein Steuersatz von 0 %.

Wie hoch ist die Freigrenze für den Fernabsatz in Österreich?

Die Umsatzgrenze für den Fernabsatz in Österreich beträgt 10.000 € (und gilt für die gesamte EU). Sobald diese Grenze überschritten wird, müssen Sie sich in Österreich für die Umsatzsteuer registrieren oder am OSS-Verfahren teilnehmen. Es gelten die österreichischen Umsatzsteuersätze. Wichtig ist, dass diese Grenze nicht nur für Österreich gilt, sondern eine EU-weite Umsatzgrenze darstellt, die für Umsätze in der gesamten EU gilt.

Wann muss man sich in Österreich für die Mehrwertsteuer registrieren?

Eine Umsatzsteuerregistrierung ist unter anderem für lokale Verkäufe und Einkäufe in Österreich, Lagerhaltung in Österreich, innergemeinschaftliche Erwerbe (IKV) sowie Importe/Exporte nach und aus Österreich erforderlich. Am häufigsten ist eine Umsatzsteuerregistrierung in Österreich notwendig, wenn Sie die Grenze für Fernabsatzgeschäfte von 10.000 € überschreiten und nicht das One-Stop-Shop-Verfahren nutzen möchten.

Wann müssen Umsatzsteuererklärungen in Österreich eingereicht werden?

Jedes in Österreich umsatzsteuerpflichtige Unternehmen muss Umsatzsteuererklärungen abgeben. Die Abgabe erfolgt vierteljährlich oder monatlich, abhängig vom Umsatz in Österreich. Die Frist für die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung in Österreich ist der 15. Tag des zweiten Monats nach dem Geschäftsjahr; beispielsweise muss die Erklärung für das zweite Quartal bis zum 15. August eingereicht werden.

Wie sieht eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) aus?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich, UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) genannt, besteht aus 8 Ziffern mit dem Präfix ATU, z. B. ATU99999999. Diese Nummer ist für Umsatzsteuerzwecke bestimmt und wird ausschließlich für gewerbliche Tätigkeiten vergeben.

Wie wird die Mehrwertsteuer in Österreich abgerechnet?

Je nach Art Ihrer Geschäftstätigkeit können Sie Ihre Umsatzsteuer in Österreich auf zwei Arten abführen:

Wenn Sie per Versandhandel nach Österreich verkaufen und dort keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen , können Sie Ihre Umsatzsteuer über die OSS-Umsatzsteuererklärung in Ihrem Heimatland abführen. Die Steuer wird an das Konto des Zweiten Finanzamts in Warschau (Śródmieście) gezahlt, das für die Weiterleitung an die österreichischen Finanzbehörden zuständig ist.
Wenn Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich besitzen , führen Sie Ihre österreichische Umsatzsteuererklärung periodisch (vierteljährlich oder monatlich) ab. Die Steuer wird direkt an das österreichische Finanzamt gezahlt.

Welche Strafen drohen in Österreich bei Nichteinhaltung der Steuerpflichten?

Versäumen Sie die gesetzliche Frist zur Abgabe Ihrer Umsatzsteuererklärung in Österreich, wird für jeden Monat der Verspätung eine Strafe in Höhe von 2 % der geschuldeten Umsatzsteuer fällig. Reicht der Steuerpflichtige trotz Mahnungen überhaupt keine Umsatzsteuererklärung ein, kann das Finanzamt eine weitere Strafe in Höhe von 10 % der geschuldeten Umsatzsteuer erheben. Zusätzlich berechnet das Finanzamt bei verspäteter Umsatzsteuerzahlung in Österreich automatisch Zinsen in Höhe von 2 % der geschuldeten Umsatzsteuer.

Welche Waren und Dienstleistungen sind in Österreich von der Mehrwertsteuer befreit?

In Österreich sind unter anderem medizinische Leistungen, Standard-Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie bestimmte Bildungsdienstleistungen, die von autorisierten Einrichtungen erbracht werden, von der Mehrwertsteuer befreit. Die Befreiungen basieren auf dem österreichischen Mehrwertsteuerrecht und erfordern häufig zusätzliche formale Anforderungen.

Wie kann man in Österreich die Mehrwertsteuer auf Einkäufe zurückerhalten?

In Österreich umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen können die Umsatzsteuer über ihre Umsatzsteuererklärungen zurückfordern, sofern die Einkäufe steuerpflichtigen Geschäftszwecken dienen und die Rechnungen den formalen Anforderungen entsprechen.
Unternehmen ohne österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können das Mehrwertsteuer-REF-Verfahren (Richtlinie 2008/9/EG) in der EU oder das Verfahren nach Artikel 13 der Umsatzsteuerrichtlinie für Unternehmen aus Drittstaaten nutzen und ihre Anträge innerhalb der vorgegebenen Fristen und unter Einhaltung spezifischer Regeln einreichen.

Gilt in Österreich die aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuer?

Ja, in bestimmten Fällen ist die aufgeschobene Begleichung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich möglich. Diese Lösung verbessert die Liquidität des Unternehmens, da die Einfuhrumsatzsteuer und die Zölle nicht beim Zoll entrichtet werden müssen, sondern die Begleichung ausschließlich über die Umsatzsteuererklärung erfolgt.

Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in Österreich im Jahr 2026?

Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Österreich beträgt 2026 20 %, mit ermäßigten Sätzen von 13 % und 10 %, abhängig von der Art der Waren und Dienstleistungen. Interessanterweise gilt in den Gemeinden Jungholz und Mittelberg ein ungewöhnlicher Mehrwertsteuersatz von 19 %. Darüber hinaus gilt unter anderem für Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen und ausgewählte Hygieneprodukte ein Steuersatz von 0 %.

Wie hoch ist die Freigrenze für den Fernabsatz in Österreich?

Die Umsatzgrenze für den Fernabsatz in Österreich beträgt 10.000 € (und gilt für die gesamte EU). Sobald diese Grenze überschritten wird, müssen Sie sich in Österreich für die Umsatzsteuer registrieren oder am OSS-Verfahren teilnehmen. Es gelten die österreichischen Umsatzsteuersätze. Wichtig ist, dass diese Grenze nicht nur für Österreich gilt, sondern eine EU-weite Umsatzgrenze darstellt, die für Umsätze in der gesamten EU gilt.

Wann muss man sich in Österreich für die Mehrwertsteuer registrieren?

Eine Umsatzsteuerregistrierung ist unter anderem für lokale Verkäufe und Einkäufe in Österreich, Lagerhaltung in Österreich, innergemeinschaftliche Erwerbe (IKV) sowie Importe/Exporte nach und aus Österreich erforderlich. Am häufigsten ist eine Umsatzsteuerregistrierung in Österreich notwendig, wenn Sie die Grenze für Fernabsatzgeschäfte von 10.000 € überschreiten und nicht das One-Stop-Shop-Verfahren nutzen möchten.

Wann müssen Umsatzsteuererklärungen in Österreich eingereicht werden?

Jedes in Österreich umsatzsteuerpflichtige Unternehmen muss Umsatzsteuererklärungen abgeben. Die Abgabe erfolgt vierteljährlich oder monatlich, abhängig vom Umsatz in Österreich. Die Frist für die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung in Österreich ist der 15. Tag des zweiten Monats nach dem Geschäftsjahr; beispielsweise muss die Erklärung für das zweite Quartal bis zum 15. August eingereicht werden.

Wie sieht eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) aus?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich, UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) genannt, besteht aus 8 Ziffern mit dem Präfix ATU, z. B. ATU99999999. Diese Nummer ist für Umsatzsteuerzwecke bestimmt und wird ausschließlich für gewerbliche Tätigkeiten vergeben.

Wie wird die Mehrwertsteuer in Österreich abgerechnet?

Je nach Art Ihrer Geschäftstätigkeit können Sie Ihre Umsatzsteuer in Österreich auf zwei Arten abführen:

Wenn Sie per Versandhandel nach Österreich verkaufen und dort keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen , können Sie Ihre Umsatzsteuer über die OSS-Umsatzsteuererklärung in Ihrem Heimatland abführen. Die Steuer wird an das Konto des Zweiten Finanzamts in Warschau (Śródmieście) gezahlt, das für die Weiterleitung an die österreichischen Finanzbehörden zuständig ist.
Wenn Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich besitzen , führen Sie Ihre österreichische Umsatzsteuererklärung periodisch (vierteljährlich oder monatlich) ab. Die Steuer wird direkt an das österreichische Finanzamt gezahlt.

Welche Strafen drohen in Österreich bei Nichteinhaltung der Steuerpflichten?

Versäumen Sie die gesetzliche Frist zur Abgabe Ihrer Umsatzsteuererklärung in Österreich, wird für jeden Monat der Verspätung eine Strafe in Höhe von 2 % der geschuldeten Umsatzsteuer fällig. Reicht der Steuerpflichtige trotz Mahnungen überhaupt keine Umsatzsteuererklärung ein, kann das Finanzamt eine weitere Strafe in Höhe von 10 % der geschuldeten Umsatzsteuer erheben. Zusätzlich berechnet das Finanzamt bei verspäteter Umsatzsteuerzahlung in Österreich automatisch Zinsen in Höhe von 2 % der geschuldeten Umsatzsteuer.

Welche Waren und Dienstleistungen sind in Österreich von der Mehrwertsteuer befreit?

In Österreich sind unter anderem medizinische Leistungen, Standard-Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie bestimmte Bildungsdienstleistungen, die von autorisierten Einrichtungen erbracht werden, von der Mehrwertsteuer befreit. Die Befreiungen basieren auf dem österreichischen Mehrwertsteuerrecht und erfordern häufig zusätzliche formale Anforderungen.

Wie kann man in Österreich die Mehrwertsteuer auf Einkäufe zurückerhalten?

  • Unternehmen, die in Österreich zur Mehrwertsteuer registriert sind, können die Mehrwertsteuer zurückfordern, indem sie diese in ihren Mehrwertsteuererklärungen abziehen, vorausgesetzt, die Einkäufe erfolgen für steuerpflichtige Tätigkeiten und die Rechnungen erfüllen die formalen Anforderungen.
  • Unternehmen ohne österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können das VAT-REF-Verfahren (Richtlinie 2008/9/EG) in der EU oder das Verfahren nach Artikel 13 der Umsatzsteuerrichtlinie für Unternehmen aus Drittstaaten nutzen, indem sie Anträge innerhalb der festgelegten Fristen und unter bestimmten Bedingungen einreichen.

Gilt in Österreich die aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuer?

Ja, in bestimmten Fällen ist die aufgeschobene Begleichung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich möglich. Diese Lösung verbessert die Liquidität des Unternehmens, da die Einfuhrumsatzsteuer und die Zölle nicht beim Zoll entrichtet werden müssen, sondern die Begleichung ausschließlich über die Umsatzsteuererklärung erfolgt.

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