Mehrwertsteuerleitfaden Finnland • 2026

Mehrwertsteuer in Finnland 2026

Veröffentlichung: 29.06.2026 Aktualisiert: 14.07.2026 Lesezeit: 14 Minuten

Die Mehrwertsteuer in Finnland ist wichtig für Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen auf dem finnischen Markt verkaufen, Waren nach Finnland importieren, ein finnisches Lager nutzen oder Projekte in Finnland durchführen.

Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Regeln der finnischen Mehrwertsteuer: Steuersätze, Reverse-Charge-Verfahren, Einfuhrumsatzsteuer, OSS und IOSS, Steuerrückerstattung, KMU-Befreiung und den Sonderstatus der Ålandinseln.

Die offiziellen Regelungen für ausländische Unternehmen werden von Vero in dem Material „Mehrwertsteuer für ausländische Unternehmen in Finnland“ beschrieben .

Tarife 2026

Mehrwertsteuersätze in Finnland 2026 – 25,5 %, 13,5 % und 10 %

Im Jahr 2026 beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz in Finnland 25,5 %. Bevor Sie sich für einen Steuersatz entscheiden, müssen Sie jedoch feststellen, ob Finnland der Besteuerungsort ist und ob die Transaktion dem Reverse-Charge-Verfahren, einer Steuerbefreiung oder einer Sonderregelung unterliegt.

Zum 1. Januar 2026 wurde der finnische Ermäßigungssatz von 14 % auf 13,5 % gesenkt. Gleichzeitig gilt der neue Satz von 13,5 % nun auch für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die zuvor mit 10 % besteuert wurden. Der Satz von 10 % gilt weiterhin hauptsächlich für Zeitungen und Zeitschriften.

Die aktuellen Sätze werden von Vero im „Mehrwertsteuersätze“, Änderungen der Sätze werden in einer separaten Bekanntmachung „ Änderungen der Mehrwertsteuersätze“.

Rate
Beispielanwendung
Praktische Bedeutung
25,5% Basic
Die meisten Waren und Dienstleistungen, darunter Kleidung, Kosmetika, Einrichtungsgegenstände, Baumaterialien, Buchhaltungsdienstleistungen, Reinigungsdienste, Reparaturen und viele gewerbliche Dienstleistungen.
Standardsteuersatz für lokale Verkäufe in Finnland.
13,5% reduziert
Nahrungsmittel, Futtermittel und Tierfutter, Restaurants und Catering, Personenbeförderung, Unterkünfte, Bücher, Arzneimittel und ausgewählte Veranstaltungen.
Wichtig für die Lebensmittel-, Tourismus-, Hotel-, Pharma- und Veranstaltungsbranche.
10% reduziert
Vorwiegend Zeitungen und Zeitschriften.
Wichtig vor allem für Verlage, Zeitschriftenabonnements und den Verkauf ausgewählter Publikationen.
0% Nullsatz
Warenausfuhren, ausgewählte innergemeinschaftliche Lieferungen und bestimmte internationale Transaktionen.
Erfordert die Erfüllung dokumentarischer Bedingungen.
Krankheitsurlaub
Ausgewählte Finanz-, Versicherungs-, medizinische, Bildungs- und andere gesetzlich befreite Dienstleistungen.
Kann das Recht zum Vorsteuerabzug einschränken.
Umsatzsteuer-FI-Registrierung

Wann muss ein ausländisches Unternehmen die Mehrwertsteuer in Finnland entrichten?

Die Mehrwertsteuerpflicht in Finnland richtet sich nach dem gesamten Transaktionsmodell, nicht allein nach dem Land des Kunden. Zunächst muss der Besteuerungsort ermittelt werden, anschließend ist zu prüfen, ob der Verkäufer, der Käufer oder eine Sonderregelung für die Steuerabführung verantwortlich ist.

Kurzes Entscheidungsmodell

1Ermitteln Sie, wo sich die Waren befinden oder wo die Dienstleistung tatsächlich erbracht wird.
2Prüfen Sie, wer der Käufer ist: ein Mehrwertsteuerzahler oder ein Verbraucher.
3Prüfen Sie, ob Reverse Charge, OSS oder IOSS funktioniert.
4Prüfen Sie, ob das Unternehmen über ein Lager oder eine feste Niederlassung in Finnland verfügt.
5Prüfen Sie beim Import, wer als Importeur fungiert.

Die detaillierten Anforderungen, Formulare und Dokumente werden in einem separaten Registrierungsleitfaden erläutert.

Prüfen Sie, ob Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen

Für Lagerhaltung, Importe, den lokalen Verkauf oder die Gründung eines Unternehmens kann eine Registrierung erforderlich sein. Ein separater Leitfaden erläutert die Anforderungen, die Formulare Y1–Y3, die Unternehmens-ID und die benötigten Dokumente.

Ständige Präsenz

Feste Niederlassung in Finnland – warum ist sie so wichtig?

Eine feste Niederlassung ist für umsatzsteuerliche Zwecke ein dauerhafter Geschäftssitz mit entsprechendem Personal und entsprechender technischer Ausstattung. Ihre Existenz kann die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens und die Pflichten des Unternehmens in Finnland beeinflussen.

9 Monate

Bau- und Installationsprojekte

Ein Bau-, Ingenieur- oder Installationsprojekt mit einer Dauer von mehr als neun Monaten kann eine feste Betriebsstätte begründen. Dauert das Projekt insgesamt länger als neun Monate, gilt die feste Betriebsstätte in der Regel ab Beginn der Arbeiten als bestehend, nicht erst ab dem zehnten Monat.

Eine detaillierte Bewertung des Backends, der Projektzusammenführung und der Auswirkungen auf die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird im Registrierungsleitfaden.

Umgekehrte Ladung

Umkehrung der Gebührenpflicht in Finnland – wann gilt die Umkehrung der Gebührenpflicht?

In Finnland gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Dabei entrichtet der Käufer die fällige Mehrwertsteuer, und der ausländische Verkäufer stellt eine Rechnung ohne finnische Mehrwertsteuer mit dem entsprechenden Vermerk aus. Dieses Verfahren findet unter anderem Anwendung bei vielen B2B-Dienstleistungen, ausgewählten Lieferungen ausländischer Verkäufer und Bauleistungen. Vero beschreibt die Regelungen für Dienstleistungen in seinen Mehrwertsteuerdokumenten für internationale Dienstleistungen.

Wo kann die Rückabwicklung von Ladevorgängen helfen?

Der Mechanismus könnte für viele B2B-Dienstleistungen, Verkäufe durch Gebietsfremde, ausgewählte Baudienstleistungen, Altmetalltransaktionen, Goldtransaktionen und Emissionszertifikate relevant sein.

In der Baubranche lohnt es sich, die offiziellen Regelungen zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft im Bausektor.

Was sollte auf der Rechnung enthalten sein?

Die Rechnung sollte die Angaben der Vertragsparteien und die für die Transaktion erforderlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, eine Beschreibung der Dienstleistung, die entsprechende Zahlungsmethode und den Vermerk „Reverse-Charge-Verfahren“ enthalten. Die Dokumentation muss dem tatsächlichen Transaktionsmodell entsprechen.

Nach Erhalt einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Pflichten nach der Umsatzsteuerregistrierung in Finnland

Die Eintragung eines Unternehmens in das finnische Umsatzsteuerregister löst die Pflicht zur regelmäßigen Abgabe von Umsatzsteuererklärungen aus, auch für Zeiten der Inaktivität. Je nach Art der Transaktion können auch zusammenfassende Informationen über Umsätze in der EU angezeigt werden.

Fristen, MyTax, Nullmeldungen, Korrekturen, Zahlungen und die zusammenfassende Mehrwertsteuererklärung der EU werden in einem separaten Leitfaden erläutert.

Sie haben bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Bringen Sie Ihre Rechnungsstellung in Ordnung

Prüfen Sie Fristen, Nullmeldungen, MyTax-Support, Zahlungen, Korrekturen und die zusammenfassende Mehrwertsteuererklärung der EU.

Importe und Liquidität

Einfuhrumsatzsteuer in Finnland – wer begleicht die Steuer?

Die finnische Einfuhrumsatzsteuer gilt für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Die Abwicklung hängt vom Status des Importeurs ab: Ein umsatzsteuerlich registrierter Steuerpflichtiger entrichtet die Einfuhrumsatzsteuer in der Regel über seine Umsatzsteuererklärung im finnischen Vero-System, während ein nicht registriertes Unternehmen die Umsatzsteuer bei der Zollabfertigung über Tulli entrichten kann.

Was ist vor dem Import zu prüfen?

  • Wer ist der Importeur?
  • ob der Importeur über eine finnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt,
  • ob eine EORI-Nummer benötigt wird,
  • ob die Einfuhrumsatzsteuer von Vero oder Tulli abgewickelt wird,
  • ob das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist,
  • ob die Waren in Finnland bleiben oder in die EU weitergeleitet werden.
Vero + Tulli

Importquellen

Bei der Einfuhr sollten Sie die offiziellen Tulli zur Mehrwertsteuer für, das Vero-Verfahren zur Mehrwertsteuerbesteuerung importierter Waren und die EORI-Nummernregistrierung.

Steuerrückerstattung

Mehrwertsteuerrückerstattung aus Finnland für ausländische Unternehmen

Ausländische Unternehmen können sich die Mehrwertsteuer in Finnland zurückerstatten lassen, der genaue Weg hängt jedoch vom Status des Steuerpflichtigen ab. Das Erstattungsverfahren unterscheidet sich für EU-Unternehmen ohne finnische Registrierung, Nicht-EU-Unternehmen und in Finnland mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen.

EU

Ein Unternehmen aus Polen

Ein EU-Unternehmen reicht seinen Antrag über das Steuerportal seines Heimatlandes ein. Vero bezeichnet diesen Prozess als Mehrwertsteuererstattung für EU-Unternehmen.

FI

Mehrwertsteuerzahler in Finnland

Wenn ein Unternehmen in Finnland umsatzsteuerlich registriert ist, erfolgt die Steuerrückerstattung in der Regel über eine Umsatzsteuererklärung.

3C

Nicht-EU-Unternehmen

Unternehmen außerhalb der EU nutzen ein separates, papierbasiertes Mehrwertsteuererstattungsverfahren. Anträge können selbstständig oder durch einen Vertreter eingereicht werden. Finnland knüpft den Anspruch auf Erstattung nicht an das Bestehen eines vergleichbaren Erstattungssystems im Sitzland des Unternehmens.

B2C und Marktplatz

Mehrwertsteuer-E-Commerce in Finnland – OSS-, IOSS- und B2C-Verkäufe

B2C-Verkäufe nach Finnland müssen anders analysiert werden als B2B-Verkäufe. Verbraucher können die Mehrwertsteuer nicht im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens geltend machen, daher muss der Verkäufer entscheiden, ob er die finnische Mehrwertsteuer berechnet, OSS, IOSS nutzt oder sich lokal registriert.

Wann kann OSS helfen?

OSS vereinfacht die Abrechnung ausgewählter innergemeinschaftlicher Fernabsatzgeschäfte mit Waren und Dienstleistungen im B2C-Bereich. Wenn ein Unternehmen Waren aus einem anderen EU-Land an Verbraucher in Finnland verkauft und die Verfahrensbedingungen erfüllt, kann es die finnische Mehrwertsteuer über OSS im Land der Steueridentifikation abführen.

Das OSS-Verfahren ist dann hilfreich, wenn das Vertriebsmodell tatsächlich in seinen Anwendungsbereich fällt.

Was wird in OSS nicht gemeldet?

OSS erfasst nur Transaktionen, die unter die entsprechende Sonderregelung fallen. Es dient nicht der Meldung von Einfuhren, Eigenwarenbewegungen, innergemeinschaftlichen Warenerwerben oder lokalen Verkäufen aus einem finnischen Lager. In diesen Fällen muss die Umsatzsteuerpflicht in Finnland gesondert geprüft werden.

Kleinunternehmen

Mehrwertsteuerbefreiung für kleine Unternehmen in Finnland

Ein in Polen ansässiges Unternehmen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Mehrwertsteuerbefreiung für kleine Unternehmen in Finnland in Anspruch nehmen. Vor der Beantragung der Befreiung muss es sich in Polen im Rahmen des EU-KMU-Verfahrens registrieren.

20.000 EUR

Finnische Rotation

Der Umsatz in Finnland darf weder im laufenden noch im vorangegangenen Kalenderjahr 20.000 EUR überschreiten.

100.000 EUR

Umsatz in der EU

Der Gesamtumsatz in der EU darf weder im laufenden noch im vorangegangenen Kalenderjahr 100.000 EUR überschreiten.

KMU

Zusätzliche Bedingungen

Ein Unternehmen kann die Befreiung nicht in Anspruch nehmen, wenn es sich freiwillig in Finnland für die Mehrwertsteuer registriert hat. Das System steht Unternehmen außerhalb der EU nicht zur Verfügung. Einzelheiten finden Sie im detaillierten Verfahren zur Beantragung einer finnischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).

Territoriale Ausnahme

Ålandinseln und Mehrwertsteuer in Finnland

Die Ålandinseln gehören zwar zu Finnland, genießen aber einen Sonderstatus in Bezug auf Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer. Da sie nicht zum EU-Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuergebiet gehören, können für den Warenversand nach oder von Åland gesonderte Bestimmungen hinsichtlich Steuergrenzen, Import, Export und Zolldokumentation gelten.

Worauf sollte man bei Transaktionen mit den Ålands achten?

Für ausländische Unternehmen ist es entscheidend, Verkäufe auf die Ålandinseln nicht automatisch mit Verkäufen im übrigen Finnland gleichzusetzen. Es ist wichtig, den Lieferort, die Transportdokumente, die Zollabfertigung, die Einfuhrumsatzsteuer und die Rechnungsstellungsmethoden genau zu prüfen.

Üben

Mehrwertsteuer in Finnland 2026 – praktische Beispiele

Diese Beispiele zeigen, warum die Mehrwertsteuer in Finnland transaktionsbezogen und nicht nur durch die Brille des Landes des Kunden analysiert werden muss.

Verkäufe aus Polen an einen umsatzsteuerpflichtigen Steuerzahler

Der Verkauf von Waren, die von Polen an einen finnischen Mehrwertsteuerzahler versandt werden, kann für den polnischen Verkäufer eine innerbetriebliche Steuer (IDT) und für den finnischen Käufer eine in Finnland abgewickelte innerbetriebliche Steuer (INT) darstellen. Eine solche Lieferung allein sollte den Verkäufer nicht zur Registrierung in Finnland verpflichten, sofern keine weiteren lokalen Aktivitäten damit verbunden sind.

Verkäufe aus einem Lager in Finnland

Mögliche Bewegung eigener Waren, ITC in Finnland und lokale Verkäufe, die eine Registrierung erfordern.

Baudienstleistungen in Finnland

Im Bauwesen ist das Reverse-Charge-Verfahren möglich, allerdings müssen der Status des Käufers, die Art der Dienstleistung und die Projektdauer geprüft werden.

Einfuhr durch ein Unternehmen außerhalb der EU

Die Schlüsselfaktoren sind der Importeur, die EORI-Nummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, der Umsatzsteuervertreter, die Umsatzsteuer-Einfuhr und der anschließende Verkauf.

Mehrwertsteuerrückerstattung auf finnischen Rechnungen

Wenn das Unternehmen Tätigkeiten ausübt, die eine Registrierung erfordern, sollte die Mehrwertsteuererstattung anhand von Erklärungen analysiert werden.

Adrian Andrzejewski, CEO Taxenlight
Online-Beratung

Sie sind sich nicht sicher, ob in Finnland eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich ist?

Wir werden Vertriebsmodelle, Lagerhaltung, Importe, OSS, Reverse-Charge-Verfahren und Deklarationsrisiken besprechen. Nach unserem Gespräch wissen Sie, ob eine Vereinfachung ausreicht oder ob Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und regelmäßige Meldungen benötigen.

Adrian Andrzejewski CEO Taxenlight
Schlussfolgerungen

Mehrwertsteuer in Finnland 2026 – wichtigste Schlussfolgerungen

Für ausländische Unternehmen muss die finnische Mehrwertsteuer transaktionsbezogen analysiert werden. Die Kenntnis des Standardsteuersatzes von 25,5 % reicht nicht aus. Entscheidend ist, den Standort der Waren, den Käufer, die Art des Verkaufs (B2B oder B2C), das Vorhandensein eines Lagers in Finnland, den Importeur und die Möglichkeit des Reverse-Charge-Verfahrens zu berücksichtigen.

01

Zuerst das Modell

Erstellen Sie zunächst eine Übersicht über den Waren-, Dienstleistungs- und Rechnungsfluss und wählen Sie erst dann einen Tarif oder ein Verfahren.

02

Seien Sie vorsichtig bei Lagerhaltung und Import

Zu den häufigsten Risikobereichen zählen die Lagerung von Waren in Finnland und deren Einfuhr zum Weiterverkauf.

03

Prozess nach der Registrierung

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) steht für Erklärungen, Kalender, Dokumentation, Korrekturen und die Verantwortung für Fristen.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen: Mehrwertsteuer in Finnland 2026

Häufig gestellte Fragen zu Tarifen, Reverse-Charge-Verfahren, Import, E-Commerce, Steuerrückerstattung, KMU und Åland.

Wie hoch sind die Mehrwertsteuersätze in Finnland im Jahr 2026?

Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Finnland beträgt 25,5 %. Für Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Restaurantbesuche, Personenbeförderung, Unterkunft, Bücher und Arzneimittel gilt ein Satz von 13,5 %. Zeitungen und Zeitschriften werden hauptsächlich mit 10 % besteuert.

Was hat sich bei den finnischen Mehrwertsteuersätzen ab dem 1. Januar 2026 geändert?

Der ermäßigte Satz wurde von 14 % auf 13,5 % gesenkt. Die Gebühren für öffentlich-rechtliche Rundfunkdienste wurden von 10 % auf 13,5 % angehoben, wobei der Satz von 10 % hauptsächlich für Zeitungen und Zeitschriften beibehalten wurde.

Wie funktioniert das Reverse-Charge-Verfahren in Finnland?

Das Reverse-Charge-Verfahren bedeutet, dass der Käufer und nicht der ausländische Verkäufer die Mehrwertsteuer entrichtet. Dieses Verfahren eignet sich für viele B2B-Transaktionen, erfordert jedoch die Überprüfung des Status des Käufers, des Lieferorts und des Fehlens einer festen Niederlassung beim Verkäufer.

Wie begleicht ein ausländisches Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer in Finnland?

Ein in Finnland mehrwertsteuerlich registrierter Importeur begleicht die Einfuhrumsatzsteuer in der Regel in der bei Vero eingereichten Erklärung. Ist der Importeur nicht mehrwertsteuerlich registriert, wird die Steuer in der Regel auf Grundlage einer Entscheidung des finnischen Zollamts Tulli berechnet.

Wann können B2C-Verkäufe über OSS oder IOSS abgewickelt werden?

OSS kann ausgewählte innergemeinschaftliche Fernabsatzgeschäfte mit Waren und bestimmte B2C-Dienstleistungen abdecken, während IOSS den Verkauf von importierten Sendungen mit geringem Wert abdeckt. Diese Verfahren gelten nur für Transaktionen innerhalb ihres Anwendungsbereichs.

Kann ein ausländisches Unternehmen die Mehrwertsteuer in Finnland zurückfordern?

Ja. Ein EU-Unternehmen, das nicht in Finnland registriert ist, nutzt das Rückerstattungsverfahren über das Portal in seinem Heimatland, ein Nicht-EU-Unternehmen nutzt ein separates Papierverfahren, und ein in Finnland registrierter Steuerzahler begleicht die Vorsteuer in der Steuererklärung.

Was ist die KMU-Ausnahmeregelung für Kleinunternehmen?

Ein in der EU ansässiges Unternehmen kann von der Befreiung bei der Registrierung für das KMU-Verfahren im Gründungsland profitieren, wenn der finnische Umsatz 20.000 EUR nicht übersteigt und der Gesamtumsatz in der EU 100.000 EUR nicht übersteigt – sowohl im laufenden als auch im vorangegangenen Jahr.

Unterliegen die Ålandinseln den normalen Mehrwertsteuerregeln?

Nicht ganz. Die Ålandinseln gehören zwar zu Finnland, unterliegen aber nicht der EU-Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuerhoheit. Daher können beim Warenhandel Einfuhr-, Ausfuhr- und Zollformalitäten anfallen.

Wann benötigt ein Unternehmen eine finnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT FI) kann erforderlich sein, wenn ein Unternehmen die finnische Umsatzsteuer selbst melden muss. Detaillierte Anforderungen sind im Registrierungsleitfaden.

Katarzyna Andrzejewska
Autor des Artikels

Katarzyna Andrzejewska

Spezialist für ausländische Mehrwertsteuer

Seit neun Jahren ist sie im Bereich der Umsatzsteuer- und anderer ausländischer Steuern tätig. Durch die tägliche direkte Zusammenarbeit mit Mandanten kennt sie die ausländischen Steuerverfahren genau. Sie ist stets über Änderungen der Steuergesetze informiert und setzt diese schnell in konkrete, nützliche und verständliche Blogbeiträge um. Die Kombination ihres fundierten Fachwissens mit ihrer Steuererfahrung ermöglicht es ihr, Inhalte zu erstellen, die Unternehmer bei ihrer Entwicklung auf ausländischen Märkten optimal unterstützen.

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