Abmeldung vom VAT OSS – Rücktritt vom Verfahren und Änderung des Identifikationslandes
Sie müssen uns Ihren freiwilligen Austritt aus dem OSS-Verfahren der EU oder eines Nicht-EU-Landes mindestens 15 Tage vor Ende des vorangegangenen Quartals mitteilen.
Der Austritt aus dem OSS beseitigt weder die Mehrwertsteuer in den Verbrauchsländern noch die endgültige Umsatzsteuererklärung, Berichtigungen oder die zehnjährigen Aufzeichnungen.
Von der Entscheidung im Mai bis zum Abschluss am 1. Juli
Das Beispiel zeigt die freiwillige Beendigung eines OSS-Verfahrens innerhalb der EU oder außerhalb der EU ab Beginn des dritten Quartals.
- MaiEntscheidung zu gehen
Sie prüfen aktive Transaktionen, Anpassungen und die zukünftige Abrechnungsmethode.
- 15. JuniLetzter Tag zur Anmeldung
Mindestens 15 Tage vor Ende des vorangegangenen Quartals.
- 30. JuniEnde des letzten Quartals
Sie schließen den Verkauf über OSS ab.
- 1. JuliOSS wird verlassen
Neue Transaktionen werden in diesem Verfahren nicht mehr gemeldet.
- 31. JuliFinal VIU-DO
Erklärung und Zahlung für den letzten Verfahrensabschnitt.
- 10 JahreWeitere Aufbewahrung
Die Aufzeichnungen sind weiterhin elektronisch verfügbar.
Die Europäische Kommission bestätigt eine Frist von 15 Tagen, die mit dem ersten Tag des folgenden Quartals beginnt, und keine Sperrfrist für die erneute Registrierung. Die Grundlagen des gesamten Verfahrens finden Sie im zum Mehrwertsteuer-OSS.
Rücktritt ist nicht dasselbe wie Ausschluss
Der freiwillige Rückzug aus dem Steuersystem ist eine Entscheidung des Steuerzahlers. Die Steuerbefreiung richtet sich nach dem Identifikationsstaat und kann völlig andere Konsequenzen haben.
| Kriterium | Freiwilliger Rücktritt | Änderung des Identifikationslandes | Ausschluss | Keine Verkäufe |
|---|---|---|---|---|
| Initiator | Steuerzahler | Änderung des eingetragenen Firmensitzes, des ständigen Wohnsitzes oder des Versandortes | Identifikationsstatus | Keine Transaktion, kein Bericht |
| Frist | 15 Tage | Bis Tag 10 | Abhängig vom Grund und der Entscheidung | Nulldeklarationen gelten weiterhin |
| Gültigkeitsdatum | Erster Tag des nächsten Quartals | Datum der Änderung der Bedingungen nach Ablauf der Frist | Nach Art des Ausschlusses | Kein automatischer Ausstieg nach 1-2 Vierteln |
| Nachfrist | Kein Schloss | Keine, falls der Übergang korrekt ist | Mögliche Nachfrist | Wird nicht automatisch angewendet |
| Die letzte Erklärung | Für das letzte Viertel des Verfahrens | Trennung nach Änderungsdatum | Bis zum Datum des Inkrafttretens der Entscheidung | Null-Deklaration |
| Korrekturen | Sie müssen noch gewartet werden | Bezugnehmend auf den relevanten Zeitraum und das Land | Abhängig von Status und Zeitraum | Noch möglich |
| Lokale Mehrwertsteuer | Es könnte notwendig sein | Risiko einer Lücke bei Verspätung | Kann OSS ersetzen | Abhängig von anderen Aktivitäten |
| Appellieren | Es betrifft nicht die eigene Entscheidung | Statuserklärung | Gemäß dem nationalen Verfahren | Ohne Entscheidung nicht anwendbar |
Die zweijährige Sperre darf nicht als Folge einer einfachen Kündigung dargestellt werden. Die vollständigen Sanktionen sind im OSS zur Mehrwertsteuerbefreiung.
Man berechnet die Frist rückwärts vom Ende des vorherigen Quartals
Die Benachrichtigung muss das Herkunftsland mindestens 15 Tage vor Ende des dem Abreisetermin vorausgehenden Quartals erreichen.
Inkrafttreten: 1. April
- Einreichungsfrist
- 15. März
- Die letzte Periode
- 1. Quartal
Inkrafttreten: 1. Juli
- Einreichungsfrist
- 15. Juni
- Die letzte Periode
- 2. Viertel
Inkrafttreten: 1. Oktober
- Einreichungsfrist
- 15. September
- Die letzte Periode
- 3. Viertel
Wirkung: 1. Januar
- Einreichungsfrist
- 15. Dezember
- Die letzte Periode
- 4. Quartal
In Polen können Sie die aktuelle Version und den elektronischen Übermittlungsweg des VIU-R-Formulars auf der Website des Finanzministeriums. Mit diesem Formular werden Informationen zum EU-OSS-Verfahren übermittelt.
Das Verlassen des Verfahrens führt nicht automatisch zur Übertragung der Mehrwertsteuer nach Polen
Wenn Sie weiterhin an Verbraucher in der EU verkaufen, müssen Sie die korrekte Methode zur Besteuerung nachfolgender Transaktionen angeben.
Der Verkauf läuft noch
Ermitteln Sie das Land des Verbrauchs, die Grenze von 10.000 € und die Folgen einer vorzeitigen Entscheidung für die Besteuerung im Ausland.
OSS wird nicht verwendet
Prüfen Sie, ob in den Verbrauchsländern lokale Registrierungen und Anmeldungen erforderlich sind.
Die Verantwortlichkeiten sind getrennt
Für lokale Verkäufe, Lagerhaltung im Ausland und andere Aktivitäten können separate Umsatzsteuer-Identifikationsnummern erforderlich sein.
Vergleichen Sie VAT OSS und die Umsatzsteuerregistrierung im Ausland und prüfen Sie Ihr VAT OSS-Limit.
Mehrwertsteuer in Europa.
Wählen Sie Ihren Markt.
Registrierung, Gebühren, Erklärungen und lokale Verpflichtungen – detailliert beschrieben für jedes Land, in dem Sie Umsätze generieren.
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in Belgien
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in Spanien
Ein oder zwei Quartale ohne Umsatz bedeuten nicht das Ende von OSS
Die Nichterfüllung einer Transaktion stellt weder einen freiwilligen Rücktritt noch einen sofortigen Ausschluss dar.
Die Nullerklärung ist weiterhin gültig
Nach der Registrierung bei OSS reichen Sie außerdem eine Erklärung für den Zeitraum ein, in dem keine Verkäufe unter das Verfahren fielen.
Die Verwaltung kann die Einhaltung der Bedingungen überprüfen
Ein längerer Zeitraum ohne Aktivitäten, die unter das Verfahren fallen, kann zu einer Beurteilung führen, ob die für OSS in Frage kommenden Aktivitäten tatsächlich fortgesetzt werden.
Reichen Sie Ihre Steuererklärung trotzdem ein, auch wenn Ihr Umsatzbericht leer ist. Der VIU-DO-Leitfaden zur Ausfüllung des Formulars – der OSS-Umsatzsteuererklärung –.
Eine Änderung der Bedingungen kann dazu führen, dass die Siedlung in ein anderes Land verlegt wird
Eine Änderung des eingetragenen Firmensitzes, des ständigen Geschäftssitzes oder des Versandbeginns kann sich auf das maßgebliche Identifikationsland auswirken.
Den aktuellen Status schließen
Sie kommunizieren die Änderung und verteilen die Transaktionen zum richtigen Datum.
Fortsetzung des OSS-Verfahrens
Die Registrierung kann ab dem Datum der Änderung wirksam werden, wenn Sie Ihrer Benachrichtigungspflicht nachkommen.
Der Begriff gilt sowohl für den alten als auch für den neuen Identifikationsstatus.
Vor dem Wechsel sollte außerdem geprüft werden, ob die ausländischen Ressourcen eine Betriebsstätte für das VAT OSS.
Mit der Abmeldung wird das Verfahren für die Zukunft abgeschlossen, nicht aber die Siedlungsgeschichte
Nach dem Wirksamwerden des Austritts bestehen weiterhin Verpflichtungen aus dem letzten Zeitraum und aus früheren Transaktionen.
Final VIU-DO
Reichen Sie eine Erklärung für das letzte Quartal der Anwendung des Verfahrens ein und entrichten Sie die daraus resultierende Steuer.
Offene Korrekturen
Rückerstattungen und Rabatte gelten weiterhin für die ursprünglichen Zeiträume. Einzelheiten finden Sie in der Korrektur zum Mehrwertsteuer-OSS.
Bestätigung des Status
Bewahren Sie die elektronische Bestätigung Ihrer Bewerbung, das Datum des Inkrafttretens und jegliche Korrespondenz mit der Verwaltung auf.
Der Abbruch des Verfahrens verkürzt die Aufbewahrungsfrist nicht. Vollständige VAT OSS-Aufzeichnungen und die Möglichkeit zur elektronischen Weitergabe sichergestellt werden.
Eine lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ändert nichts am anwendbaren Steuersatz für eine Transaktion
Wenn Sie auf die lokale Mehrwertsteuer umstellen, wenden Sie weiterhin den für das Produkt und das Land geltenden Steuersatz an. Prüfen Sie für Ihre deutsche Steuererklärung auch Ihre Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland.
Prüfen Sie das Unternehmen, bevor Sie Ihre Kündigung einreichen
Das Ergebnis sollte nach Abschluss des OSS ein bestimmtes Datum, einen Prozessverantwortlichen und einen Abrechnungsplan enthalten.
Entscheidung und Frist
- Grund für den Weggang;
- geplanter Inkrafttretungstermin;
- Frist: 15 Tage;
- aktuelle VIU-R-Form;
- Vollmacht und Unterschrift.
Exit-Verkäufe
- aktive B2C-Transaktionen;
- Schwellenwert und Wahl des Besteuerungsortes;
- Lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummern erforderlich;
- Benachrichtigungen beim Wechsel des Landes;
- angemessene Mehrwertsteuersätze.
Die Geschichte endet
- letzte VIU-DO und Zahlung;
- offene Korrekturen;
- Aufzeichnungen seit 10 Jahren;
- Bestätigung der Abmeldung;
- Korrespondenzarchiv.
Senden Sie keine Auszahlungsmitteilung, ohne anzugeben, wo die erste Transaktion nach dem Auszahlungsdatum abgewickelt wird.

Sie möchten OSS ohne Abrechnungslücke verlassen?
Wir helfen Ihnen bei der Festlegung eines Stichtags, prüfen Ihre letzte Umsatzsteuervoranmeldung und planen die lokalen Umsatzsteuerregistrierungen in den Ländern, in denen die Verkäufe fortgesetzt werden.
VAT OSS Bibliothek
Wählen Sie links ein Thema aus. Rechts sehen Sie eine kurze Zusammenfassung und einen direkten Link zum entsprechenden Leitfaden.
Mehrwertsteuer OSS
Allgemeiner Leitfaden zum One-Stop-Shop-Mechanismus, den Verfahren, dem Land der Identifizierung und dem Land des Verbrauchs.
Lesen Sie den LeitfadenOSS-Mehrwertsteuerbeschränkung
Erläuterung der 10.000-Euro-Grenze, ihrer Berechnung und der Zeitpunkte, an denen sich der Besteuerungsort ändert.
Lesen Sie den LeitfadenWSTO und VAT OSS
Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Fernabsatz von Waren, Empfänger und wichtigste Ausnahmen.
Lesen Sie den LeitfadenOSS und IOSS
Vergleich der Umsätze mit Waren innerhalb der EU mit den Importumsätzen aus einem Drittland.
Lesen Sie den LeitfadenVAT OSS-Registrierung
Separate Anweisungen zur Registrierung beim EU-OSS-Verfahren über das VIU-R-Formular.
Lesen Sie den LeitfadenVIU-DO
Ein praktischer Leitfaden zur vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung (OSS), Währung EUR und UNR-Nummer.
Lesen Sie den LeitfadenVAT OSS-Korrektur
Regelungen zur Abwicklung von Rückerstattungen, Rabatten und Fehlern, die sich auf einen früheren Zeitraum beziehen.
Lesen Sie den LeitfadenOSS-Umsatzsteueraufzeichnungen
Der Umfang der für die Erstellung von Erklärungen und die anschließende Kontrolle von OSS-Abrechnungen erforderlichen Daten.
Lesen Sie den LeitfadenAbmeldung vom UStG-OSS
Rücknahme des Verfahrens und Änderung des Wohnsitzlandes.
Lesen Sie den LeitfadenMehrwertsteuerbefreiung OSS
Ausschlussgründe, Folgen und Bedingungen für die erneute Registrierung.
Lesen Sie den LeitfadenOSS-Mehrwertsteuerprüfung und Strafen
Risiken im Zusammenhang mit Fehlern, fehlenden Erklärungen, Zahlungsrückständen und unvollständigen Aufzeichnungen.
Lesen Sie den LeitfadenVAT OSS und Amazon FBA
Trennung von STO (Supplemental Store Order) von Lagerbewegungen und lokalen Verkäufen aus dem ausländischen Lager.
Lesen Sie den LeitfadenVAT OSS zu verkaufen ohne eigenes Lager
Analyse der Lieferkette und die Wahl zwischen OSS, IOSS und lokaler Mehrwertsteuer.
Lesen Sie den LeitfadenVAT OSS und Handelsplattformen
Fälle, in denen eine Plattform für Mehrwertsteuerzwecke als Lieferant angesehen werden kann.
Lesen Sie den LeitfadenMehrwertsteuer-OSS und B2B-Verkäufe
Unterscheidung des OSS-Verfahrens von IDT, INT, Lieferort und Reverse-Charge-Verfahren.
Lesen Sie den LeitfadenMehrwertsteuer-OSS für Verbraucherdienstleistungen
Dienstleistungen, bei denen der Steuerort im Land des Verbrauchers liegen kann.
Lesen Sie den LeitfadenVAT OSS und INTRASTAT
Erläuterung, warum das OSS-Verfahren die statistischen Verpflichtungen nicht ersetzt.
Lesen Sie den LeitfadenRechnungen, KSeF, JPK und Kasse
Das Verhältnis zwischen dem OSS-Verfahren und den nationalen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten.
Lesen Sie den LeitfadenOSS oder lokale Mehrwertsteuer
Szenarien, in denen das Verfahren die Registrierung und Anmeldung in einem anderen Land nicht ersetzt.
Lesen Sie den LeitfadenKMU-Verfahren und Mehrwertsteuer-OSS
Vergleich zweier separater Lösungen für grenzüberschreitende Mehrwertsteuerabrechnungen.
Lesen Sie den LeitfadenMehrwertsteuer wird bei OSS erhoben
Möglichkeiten zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Kosten, die nicht in der OSS-Erklärung enthalten sind.
Lesen Sie den LeitfadenOSS-Verfahren für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder
Förderprogramm für förderfähige Verbraucherdienstleistungen von Unternehmen außerhalb der EU.
Lesen Sie den LeitfadenFester Geschäftssitz
Der Einfluss einer Betriebsstätte auf die Wahl des Identifikationslandes und den Geltungsbereich der OSS-Niederlassung.
Lesen Sie den LeitfadenEU-Sondergebiete
Bereiche, die eine gesonderte Analyse des territorialen Anwendungsbereichs der EU-Mehrwertsteuer erfordern.
Lesen Sie den LeitfadenGeschenkkarten und Gutscheine
Abrechnung von Einweg- und Mehrzweckgutscheinen und Zeitpunkt der Mehrwertsteuerpflicht.
Lesen Sie den LeitfadenBenötigen Sie nach Ihrer Ausreise lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummern?
Prüfen Sie vor Beginn des neuen Siedlungsmodells die Länder, Anmeldefristen und ersten Erklärungen.
OSS-Umsatzsteuerabmeldung – Fragen und Antworten
Mindestens 15 Tage vor Ende des Quartals, das dem Quartal vorausgeht, ab dem Sie die Nutzung des EU- oder Nicht-EU-OSS-Verfahrens einstellen möchten.
Ab dem ersten Tag des folgenden Kalenderquartals, sofern die Meldung fristgerecht eingereicht wurde.
Nein. Ein freiwilliger Rücktritt führt nicht zu einer Sperrfrist für die erneute Registrierung. Eine Sperrfrist kann jedoch bei wiederholten Pflichtverletzungen zum Ausschluss führen.
Nicht automatisch. Sie müssen die Grenze von 10.000 €, die vorherige Wahl des Steuerstandorts, das Verbrauchsland und etwaige lokale Umsatzsteuerregistrierungen prüfen.
Nein. Ein oder zwei Quartale ohne Umsätze führen nicht automatisch zur Beendigung des Verfahrens, und der Steuerpflichtige gibt weiterhin Nullmeldungen ab.
Benachrichtigen Sie Ihr altes und Ihr neues Identifikationsland spätestens am 10. Tag des Monats nach der Änderung. Wird diese Frist eingehalten, kann der Übergang rückwirkend zum Datum der Änderung wirksam werden.
Ja. Sie müssen den letzten Nutzungszeitraum des Verfahrens abrechnen und die sich aus der Schlussabrechnung ergebende Steuer entrichten.
Ja. Die Unterlagen müssen für einen vorgeschriebenen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden und elektronisch zugänglich sein.

