OSS-Umsatzsteuererklärungen in Polen

Verkaufen Sie Ihre Produkte per Versandhandel in 27 EU-Länder, ohne sich in jedem Land einzeln für die Umsatzsteuer registrieren der OSS-Umsatzsteuererklärung (One Stop Shop) können Sie Ihre gesamten B2C-Umsätze in der EU in einer einzigen vierteljährlichen Erklärung abrechnen. Sparen Sie Zeit und vermeiden Sie die kostspielige Registrierung in jedem Land.

Mit Taxenlight Die Abrechnung über das OSS-System für die Umsatzsteuer ist einfach, sicher und gesetzeskonform. Sie konzentrieren sich auf Ihren Vertrieb, wir kümmern uns um die Formalitäten: Registrierung und Abgabe der Umsatzsteuererklärungen aus einer Hand.

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Bei Taxenlight übernehmen wir Ihre gesamte Umsatzsteuerabwicklung über das OSS- System – von der Registrierung bis zur vierteljährlichen Übermittlung Ihrer Umsatzsteuerdaten an das polnische Finanzamt. Wir entlasten Sie von der Last, die unterschiedlichen Steuersätze in 27 Ländern im Blick zu behalten und die vierteljährlichen Fristen einzuhalten. Bei Gesetzesänderungen informieren wir Sie rechtzeitig.

01

Vertriebsanalyse und OSS-Registrierung

Wir analysieren Ihre grenzüberschreitenden Umsätze innerhalb der EU, um festzustellen, ob sie die Grenze von 10.000 € überschreiten. Sollten Sie sich dieser Grenze nähern , unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der erforderlichen Unterlagen für die Registrierung beim One-Stop-Shop.
Falls Sie die Grenzen bereits überschritten haben , müssen Sie sich zudem in den Ländern, in denen die Grenze überschritten wurde, vorläufig für die Umsatzsteuer registrieren. Wir reichen dann alle ausstehenden Umsatzsteuererklärungen ein und melden Sie ab.

02

Klare Melderichtlinien

Sie erhalten klare Anweisungen zum erforderlichen Bericht für Ihre OSS-Umsatzsteuererklärung und zu den gesetzlichen Fristen. Wir stellen Ihnen die aktuellen Mehrwertsteuersätze für die einzelnen EU-Länder zur Verfügung, in die Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen liefern.

Falls für Ihre Produkte auch ermäßigte Mehrwertsteuersätze gelten, erstellen wir Ihnen gerne eine Mehrwertsteuertabelle auf Basis der Zolltarifnummern.

03

Datenprüfung und Einhaltung der Mehrwertsteuersätze

Sie übermitteln uns eine Übersicht Ihrer Warenverkäufe in alle EU-Länder. Wir prüfen die Richtigkeit der angewendeten Mehrwertsteuersätze unter Berücksichtigung des Empfängerlandes und der Währungsumrechnung. Anschließend erhalten Sie von uns einen Bericht mit der Bestätigung der berechneten Mehrwertsteuer.

04

Einreichung
von Umsatzsteuer-OSS-

Auf Basis verifizierter Daten erstellen und übermitteln wir vierteljährliche Umsatzsteuer-OSS-Meldungen . Wir gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher Fristen und Steuervorschriften.

05

OSS-MwSt.-Zahlungsanweisungen

Nach Einreichung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie genaue Informationen über die Steuerhöhe und die Überweisungsdetails an das Zweite Finanzamt in Warschau-Śródmieście. Dieses Amt ist für die Abwicklung des One-Stop-Shop-Verfahrens und die Übermittlung der Mehrwertsteuer an ausländische Finanzämter zuständig.

06

Einreichung einer Erklärung
und einer Rechnung für die Dienstleistung

Wir senden Ihnen eine Bestätigung über die Einreichung Ihrer Umsatzsteuer-OSS-(UPO)-Erklärung sowie eine Rechnung für die Dienstleistung. Parallel dazu beobachten wir Änderungen der Grenzwerte und Vorschriften im Ausland und halten Sie auf dem Laufenden.

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Wie läuft das One-Stop-Shop-Verfahren ab?

Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) ist ein vereinfachtes Mehrwertsteuerabrechnungssystem, das im Rahmen des E-Commerce-Pakets eingeführt wurde. Es ermöglicht Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Verbraucher in der gesamten Europäischen Union verkaufen, die separate Mehrwertsteuerregistrierung in jedem einzelnen Land zu vermeiden. Anstatt mehrere Erklärungen in verschiedenen Sprachen einzureichen, können Sie Ihre gesamten EU-Umsätze (B2C) mit einer einzigen, konsolidierten Erklärung beim polnischen Finanzamt abrechnen.

Welche Mehrwertsteuersätze sollte ich bei der Abrechnung meiner Mehrwertsteuer-OSS-Konten verwenden?

Die aktuellen Mehrwertsteuersätze, die die von der Europäischen Union bereitgestellten Daten widerspiegeln, finden Sie in unserem Blog: EU-Mehrwertsteuersätze 2026 – Tabelle

Was ist das OSS-Umsatzsteuerregister?

Dies ist eine detaillierte Aufzeichnung aller unter das Verfahren fallenden Transaktionen, die Sie 10 Jahre lang aufbewahren müssen . Die Aufzeichnungen müssen unter anderem Folgendes enthalten:
– Informationen zu Rückerstattungen und Gutschriften
– Transaktionsdatum und Lieferland
– Art der erbrachten Dienstleistungen oder Warenbeschreibung
– Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Landes

Sind die Umsatzsteuererklärung und die OSS-Umsatzsteuererklärung dasselbe?

Nein, es handelt sich um zwei verschiedene Dokumente zur Meldung unterschiedlicher Transaktionsarten. Die wichtigsten Unterschiede:

Die OSS-Umsatzsteuererklärung (One-Stop-Shop) ist eine vereinfachte, vierteljährliche Erklärung (in Polen das Formular VIU-DO), die ausschließlich für die Abrechnung von Verkäufen von Waren und Dienstleistungen an Privatpersonen (B2C) in anderen EU-Ländern verwendet wird. Dank dieser Erklärung müssen Sie sich, solange Sie Waren nur aus Ihrem Wohnsitzland versenden, nicht in jedem Land separat für die Umsatzsteuer registrieren. Anstatt also 20 Erklärungen an 20 Länder zu senden, reichen Sie nur eine in Polen ein.

Eine Umsatzsteuererklärung (z. B. JPK_V7 in Polen oder lokale Erklärungen im Ausland) dient der Abrechnung von Inlandsverkäufen, Käufen (Umsatzsteuervorschuss) und B2B-Transaktionen (Business-to-Business), Importen, Exporten, nicht-transaktionalen Lieferungen oder EU-Erwerben. Wenn Sie in einem anderen Land (z. B. in Deutschland, weil Sie dort ein Lager haben) umsatzsteuerlich registriert sind, reichen Sie dort eine lokale Umsatzsteuererklärung .

Wann muss ich mit der Registrierung im VAT OSS-System beginnen?

Die Registrierungspflicht entsteht, sobald Sie die Umsatzgrenze für Fernabsatzgeschäfte mit Verbrauchern aus anderen EU-Ländern überschreiten. Diese Grenze beträgt 10.000 € netto (gesamt für alle Mitgliedstaaten) innerhalb eines Kalenderjahres. Bis dahin können Sie den polnischen Mehrwertsteuersatz anwenden . Eine Registrierung beim Mehrwertsteuer-OSS ist auch vor Überschreiten der Schwellenwerte (freiwillig) möglich.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer-OSS-Grenze?

Die Umsatzgrenze für Verkäufe in EU-Länder beträgt insgesamt 10.000 € . Nach Überschreiten dieser Grenze können Sie sich entweder im Lieferland für die ausländische Umsatzsteuer registrieren oder sich für VAT OSS anmelden .

Wann müssen wir die OSS-Umsatzsteuererklärung einreichen?

Die Umsatzsteuererklärungen im OSS-System sind vierteljährlich bis zum Ende des Monats nach Quartalsende einzureichen:
1. Quartal: 30. April;
2. Quartal: 31. Juli;
3. Quartal: 31. Oktober;
4. Quartal: 31. Januar.
Hinweis: Im OSS-System bleiben diese Fristen unverändert, auch wenn der letzte Tag des Monats ein anderer ist.

Kann ich sowohl OSS nutzen als auch lokale Umsatzsteuererklärungen im Ausland einreichen?

Ja, und das ist besonders vorteilhaft, wenn Sie beispielsweise Ihre Waren nur in einem Land lagern, aber in viele andere Länder exportieren. Mit VAT OSS können Sie sich dann nur in den Ländern umsatzsteuerlich registrieren, in die Sie Waren versenden. So vermeiden Sie zusätzliche Meldepflichten und sparen viel Geld.

In welcher Währung wird die OSS-Mehrwertsteuer abgerechnet?

Die Erklärung wird in EUR . Bei Verkäufen in anderen Währungen (z. B. PLN, CZK, SEK) werden die Beträge anhand des EZB-Wechselkurses (Europäische Zentralbank) vom letzten Tag des jeweiligen Abrechnungszeitraums umgerechnet. Die Steuerzahlung an das polnische Finanzamt erfolgt ebenfalls in EUR.

Was wäre, wenn es in einem bestimmten Quartal keine Auslandsumsätze gäbe?

Wenn Sie für das VAT OSS-Verfahren registriert sind, müssen Sie eine sogenannte Nullmeldung , auch wenn Sie in einem bestimmten Quartal keine Transaktionen mit Verbrauchern aus anderen EU-Ländern getätigt haben.

Ersetzt VAT OSS die reguläre JPK-Erklärung?

Nein. Die Mehrwertsteuer-OSS gilt nur für B2C-Verkäufe (an Privatpersonen) innerhalb der EU. Ihre innergemeinschaftlichen Abrechnungen (in Polen) und B2B-Transaktionen (innergemeinschaftliche Warenlieferungen) melden Sie weiterhin in der Standard-JPK_V7-Erklärung.

Wie erfolgt die Mehrwertsteuerzahlung im Rahmen des OSS-Verfahrens?

Auch wenn Sie in verschiedene Länder verkaufen, erfolgt die Zahlung in einer einzigen Überweisung an das Zweite Finanzamt in Warschau-Śródmieście . Bitte geben Sie die eindeutige Referenznummer Ihrer OSS-Umsatzsteuererklärung im Verwendungszweck an , die Sie nach der Einreichung von uns erhalten.

Kann die Mehrwertsteuerabwicklung über OSS an Dritte übertragen werden?

Ja, und aufgrund der Komplexität der Vorschriften ist dies dringend zu empfehlen. Sie können einer Steuerberatungsfirma wie Taxenlight .

Welche Strafen drohen bei Nichtabgabe der OSS-Umsatzsteuererklärung und Zahlung der Steuer nach Ablauf der Frist?

Die verspätete Zahlung von OSS-Dokumenten wird streng geahndet, da sie die Haushalte anderer EU-Länder belastet. Daher können folgende Konsequenzen eintreten:
OSS-Sperre: Wiederholte Verzögerungen führen zu einem zweijährigen Ausschluss vom OSS-Verfahren und erfordern eine Umsatzsteuerregistrierung in jedem Lieferland.
Zinsen: Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen gemäß den Vorschriften des Landes an, in dem die Steuer entrichtet werden sollte.
Steuerliche Strafen: Das polnische Finanzamt kann bei Nichterfüllung der Meldepflichten gemäß dem Steuerstrafgesetzbuch eine Geldbuße oder Strafe verhängen.

Ausnahme von der Mehrwertsteuer-OSS – wann kann sie erfolgen?

Das Finanzamt kann einen Steuerpflichtigen vom Verfahren ausschließen, wenn dieser wiederholt gegen die Regeln verstößt (z. B. die Steuererklärung nicht fristgerecht abgibt oder die Steuern nicht fristgerecht für mehrere Quartale entrichtet). Ein Ausschluss ist schwerwiegend, da er eine zweijährige Sperre (Verbot der Nutzung des One-Stop-Shops) und die Pflicht zur direkten Mehrwertsteuerregistrierung in jedem Verkaufsland zur Folge haben kann.

Wie läuft das One-Stop-Shop-Verfahren ab?

Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) ist ein vereinfachtes Mehrwertsteuerabrechnungssystem, das im Rahmen des E-Commerce-Pakets eingeführt wurde. Es ermöglicht Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Verbraucher in der gesamten Europäischen Union verkaufen, die separate Mehrwertsteuerregistrierung in jedem einzelnen Land zu vermeiden. Anstatt mehrere Erklärungen in verschiedenen Sprachen einzureichen, können Sie Ihre gesamten EU-Umsätze (B2C) mit einer einzigen, konsolidierten Erklärung beim polnischen Finanzamt abrechnen.

Welche Mehrwertsteuersätze sollte ich bei der Abrechnung meiner Mehrwertsteuer-OSS-Konten verwenden?

Die aktuellen Mehrwertsteuersätze, die die von der Europäischen Union bereitgestellten Daten widerspiegeln, finden Sie in unserem Blog: EU-Mehrwertsteuersätze 2026 – Tabelle

Was ist das OSS-Umsatzsteuerregister?

Dies ist ein detailliertes Protokoll aller unter das Verfahren fallenden Transaktionen, das Sie 10 Jahre lang aufbewahren müssen . Die Aufzeichnungen müssen unter anderem Folgendes enthalten:

  • Informationen zu Rückerstattungen und Gutschriften
  • Transaktionsdatum und Lieferland
  • Art der erbrachten Dienstleistungen oder Beschreibung der Waren
  • Der für ein bestimmtes Land angemessene Mehrwertsteuersatz
Sind die Umsatzsteuererklärung und die OSS-Umsatzsteuererklärung dasselbe?

Nein, es handelt sich um zwei verschiedene Dokumente zur Meldung unterschiedlicher Transaktionsarten. Die wichtigsten Unterschiede sind:

Die OSS-Umsatzsteuererklärung (One-Stop-Shop) ist eine vereinfachte, vierteljährliche Erklärung (in Polen das Formular VIU-DO), die ausschließlich zur Abrechnung von Verkäufen von Waren und Dienstleistungen an Privatpersonen (B2C) in anderen EU-Ländern dient. Dank dieser Erklärung müssen Sie sich, solange Sie Waren nur aus Ihrem Wohnsitzland versenden, nicht in jedem Land separat für die Umsatzsteuer registrieren. Anstatt also 20 Erklärungen an 20 Länder zu senden, reichen Sie nur eine in Polen ein.

Eine Umsatzsteuererklärung (z. B. JPK_V7 in Polen oder lokale Umsatzsteueranmeldungen im Ausland) dient der Abrechnung von Inlandsverkäufen, Einkäufen (Umsatzsteuerabzug) und B2B-Transaktionen (Geschäftsbeziehungen), Importen, Exporten, nicht-transaktionalen Lieferungen oder EU-Erwerben. Wenn Sie in einem anderen Land umsatzsteuerlich registriert sind (z. B. in Deutschland, weil Sie dort ein Lager haben), reichen Sie dort eine lokale Umsatzsteuererklärung .

Wann muss ich mit der Registrierung im VAT OSS-System beginnen?

Die Registrierungspflicht entsteht, sobald Sie die Umsatzgrenze für Fernabsatzgeschäfte mit Verbrauchern aus anderen EU-Ländern überschreiten. Diese Grenze beträgt 10.000 € netto (gesamt für alle Mitgliedstaaten) innerhalb eines Kalenderjahres. Bis dahin können Sie den polnischen Mehrwertsteuersatz anwenden . Eine Registrierung beim Mehrwertsteuer-OSS ist auch vor Überschreiten der Schwellenwerte (freiwillig) möglich.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer-OSS-Grenze?

Die Umsatzgrenze für Verkäufe in EU-Länder beträgt insgesamt 10.000 € . Nach Überschreiten dieser Grenze können Sie sich entweder im Lieferland für die ausländische Umsatzsteuer registrieren oder sich für VAT OSS anmelden .

Wann müssen wir die OSS-Umsatzsteuererklärung einreichen?

Die Umsatzsteuererklärungen für das OSS-System sind vierteljährlich bis zum Ende des Monats nach Ende des jeweiligen Quartals einzureichen:

  • Q1: bis 30. April
  • Q2: bis 31. Juli
  • Drittes Quartal: bis zum 31. Oktober
  • 4. Quartal: bis 31. Januar

Hinweis: Im OSS-System ändern sich diese Fristen nicht, auch wenn der letzte Tag des Monats auf einen Samstag oder Sonntag fällt.

Kann ich sowohl OSS nutzen als auch lokale Umsatzsteuererklärungen im Ausland einreichen?

Ja, und das ist besonders vorteilhaft, wenn Sie beispielsweise Ihre Waren nur in einem Land lagern, aber in viele andere Länder exportieren. Mit VAT OSS können Sie sich dann nur in den Ländern umsatzsteuerlich registrieren, in die Sie Waren versenden. So vermeiden Sie zusätzliche Meldepflichten und sparen viel Geld.

In welcher Währung wird die OSS-Mehrwertsteuer abgerechnet?

Die Erklärung wird in EUR . Bei Verkäufen in anderen Währungen (z. B. PLN, CZK, SEK) werden die Beträge anhand des EZB-Wechselkurses (Europäische Zentralbank) vom letzten Tag des jeweiligen Abrechnungszeitraums umgerechnet. Die Steuerzahlung an das polnische Finanzamt erfolgt ebenfalls in EUR.

Was wäre, wenn es in einem bestimmten Quartal keine Auslandsumsätze gäbe?

Wenn Sie für das VAT OSS-Verfahren registriert sind, müssen Sie eine sogenannte Nullmeldung , auch wenn Sie in einem bestimmten Quartal keine Transaktionen mit Verbrauchern aus anderen EU-Ländern getätigt haben.

Ersetzt VAT OSS die reguläre JPK-Erklärung?

Nein. Die Mehrwertsteuer-OSS gilt nur für B2C-Verkäufe (an Privatpersonen) innerhalb der EU. Ihre innergemeinschaftlichen Abrechnungen (in Polen) und B2B-Transaktionen (innergemeinschaftliche Warenlieferungen) melden Sie weiterhin in der Standard-JPK_V7-Erklärung.

Wie erfolgt die Mehrwertsteuerzahlung im Rahmen des OSS-Verfahrens?

Auch wenn Sie in verschiedene Länder verkaufen, erfolgt die Zahlung in einer einzigen Überweisung an das Zweite Finanzamt in Warschau-Śródmieście . Bitte geben Sie die eindeutige Referenznummer Ihrer OSS-Umsatzsteuererklärung im Verwendungszweck an , die Sie nach der Einreichung von uns erhalten.

Kann die Mehrwertsteuerabwicklung über OSS an Dritte übertragen werden?

Ja, und aufgrund der Komplexität der Vorschriften ist dies dringend zu empfehlen. Sie können einer Steuerberatungsfirma wie Taxenlight .

Welche Strafen drohen bei Nichtabgabe der OSS-Umsatzsteuererklärung und Zahlung der Steuer nach Ablauf der Frist?

Verspätete Einreichungen werden im OSS streng geahndet, da sie die Haushalte anderer EU-Länder beeinträchtigen. Daher sind folgende Konsequenzen möglich:

  • OSS-Sperre: Wiederholte Verzögerungen führen zum Ausschluss vom OSS-Verfahren für zwei Jahre, was eine Umsatzsteuerregistrierung in jedem Lieferland erforderlich macht.
  • Zinsen: Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen gemäß den Vorschriften des Landes erhoben, in dem die Steuer zu entrichten war.
  • Finanzielle Sanktionen: Die polnische Behörde kann bei Nichterfüllung der Meldepflichten eine Geldbuße oder eine Strafe gemäß dem Finanzstrafgesetzbuch verhängen.
Ausnahme von der Mehrwertsteuer-OSS – wann kann sie erfolgen?

Das Finanzamt kann einen Steuerpflichtigen vom Verfahren ausschließen, wenn dieser wiederholt gegen die Regeln verstößt (z. B. die Steuererklärung nicht fristgerecht abgibt oder die Steuern nicht fristgerecht für mehrere Quartale entrichtet). Ein Ausschluss ist schwerwiegend, da er eine zweijährige Sperre (Verbot der Nutzung des One-Stop-Shops) und die Pflicht zur direkten Mehrwertsteuerregistrierung in jedem Verkaufsland zur Folge haben kann.

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