Mehrwertsteuererklärungen im Ausland
Die Umsatzsteuerregistrierung ist nur der Anfang. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, Fristen, lokale Formulare, Zahlungen, Korrekturen und zusätzliche Meldungen in jedem Land einzuhalten. Taxenlight übernimmt Ihre laufenden Umsatzsteuerabrechnungen, sodass Ihr Unternehmen verkaufen kann, ohne sich um die separate Verwaltung jedes ausländischen Kalenders kümmern zu müssen.
Wann benötigt ein Unternehmen laufende Umsatzsteuerberatung?
Die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen im Ausland ist verpflichtend, wenn ein Unternehmen in einem anderen Land eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt und dortige Umsätze melden muss. Dies betrifft in der Regel E-Commerce-Unternehmen, Lagerbetriebe, Importeure, B2B- und B2C-Unternehmen sowie Unternehmen, die nach ihrer Umsatzsteuerregistrierung die Einhaltung der ausländischen Fristen nicht selbst übernehmen möchten.
Sie besitzen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Ausland
Sobald eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt wurde, besteht in der Regel die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung, selbst wenn in einem bestimmten Zeitraum nur wenige Transaktionen stattgefunden haben.
Sie verkaufen lokal oder aus Lagerbeständen
Lagerhaltung, FBA, 3PL, Import oder lokaler Verkauf im Registrierungsland erfordern eine korrekte Angabe in der lokalen Umsatzsteuererklärung.
Sie verfügen über mehrere Datenquellen
Marktplatz-, Laden- und B2B-Rechnungen, Importdokumente und Retouren müssen in einem einzigen, übersichtlichen Umsatzsteuerbericht zusammengefasst werden.
Nicht alle Auslandsumsätze fallen unter OSS.
Zunächst prüfen wir, ob Transaktionen über VAT OSS abgewickelt werden können oder ob lokale Umsatzsteuererklärungen erforderlich sind. Dies ist wichtig, da Lagerhaltung, Import, FBA und lokale Verkäufe in der Regel eine Abrechnung in einem bestimmten Land erfordern.
Mehrwertsteuer OSS
Das funktioniert für B2C-Verkäufe an Verbraucher in der EU, wenn Sie die Waren aus Ihrem Heimatland versenden und sie nicht vor Ort im Empfängerland lagern.
OSS-Umsatzsteuererklärungen prüfenLokale Mehrwertsteuererklärungen
Sie werden benötigt für eine lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Lagerhaltung, Importe, Verkäufe aus einem ausländischen Lager und Transaktionen, die nicht von OSS abgedeckt werden.
Überprüfung der Umsatzsteuerregistrierung im AuslandWas genau übernehmen wir bei der Abwicklung der Mehrwertsteuer im Ausland?
Wir fungieren als externe Umsatzsteuer-Compliance-Abteilung: Wir organisieren Daten, erstellen Umsatzsteuererklärungen, achten auf die Einhaltung von Fristen und stellen klare Informationen über die zu zahlenden Steuerbeträge bereit.
Umsatzsteuerbericht und Datenprüfung
Wir analysieren Verkäufe, Einkäufe, Retouren, Korrekturen, Versanddokumente, Importe und Marktplatzberichte.
Lokale Erklärungen
Wir erstellen und übermitteln die lokalen Umsatzsteuererklärungen gemäß der im jeweiligen Land geltenden Häufigkeit.
Mehrwertsteuerzahlungen
Wir geben den Steuerbetrag, das Firmenkonto, den Verwendungszweck und die Frist an, damit die Überweisung unverzüglich erfolgen kann.
Weitere Berichte
Wir bearbeiten zusammenfassende Informationen, Jahresberichte, Intrastat-Meldungen und lokale Anlagen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Korrekturen und Klarstellungen
Wir unterstützen Sie bei Korrekturen von Vorperioden, Anfragen der Geschäftsleitung und Unstimmigkeiten in Transaktionsdaten.
Fester Aufgabenkalender
Wir überwachen den Rhythmus der Meldungen in jedem Land, damit die Fristen nicht von der manuellen Überprüfung mehrerer Portale abhängen.
Schneller Steuerabzug in 30 europäischen Ländern
Die angegebenen Fristen sind Richtwerte und hängen von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen sowie eventuellen Rückfragen der Behörde ab. Suchen Sie nach einem Land, um den Zeitrahmen und die wichtigsten Verpflichtungen schnell einzusehen.
| Land | Umsatzsteuer-Registrierungszeit | Umsatzsteuererklärungen | Zahlungs- und Erklärungsfrist | Leitfäden |
|---|---|---|---|---|
| ÖsterreichAT | 7-8 Wochen | monatlich, vierteljährlich, jährlich | 15. Tag des Monats nach dem Abrechnungszeitraum | Registrierungserklärungen für Kompendien |
| BelgienBE | 3-6 Wochen | monatlich, vierteljährlich, Kundenliste | 20. Tag des Monats nach dem Abrechnungszeitraum | Registrierungserklärungen für Kompendien |
| BulgarienBG | 4-6 Wochen | monatlich | 14. Tag des Monats nach dem Abrechnungszeitraum | auf Anfrage |
| KroatienHR | 4-5 Wochen | monatlich, vierteljährlich | 20. Tag des Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
| Zypern(CY) | 3-4 Wochen | monatlich, vierteljährlich | 10. Tag des Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
| Tschechische RepublikCZ | 1-3 Wochen | monatlich, vierteljährlich | 25. Tag des Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
| DänemarkDK | 2-3 Wochen | monatlich, vierteljährlich, halbjährlich | abhängig vom Siedlungsrhythmus | auf Anfrage |
| EstlandEE | 2-3 Wochen | monatlich; vierteljährlich und jährlich möglich | 20. Tag des Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
| FinnlandFI | 3-4 Wochen | monatlich, vierteljährlich, jährlich | 12. Tag des Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
| Frankreich(FR) | 10-20 Wochen | monatlich; möglicherweise vierteljährlich | 19. Tag des Monats nach dem Zeitraum | Registrierungserklärungen für Kompendien |
| GriechenlandEL | 2-3 Wochen | vierteljährlich; möglicherweise monatlich | 30. Tag des Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
| SpanienES | 4-7 Wochen | vierteljährlich; monatlich und jährlich möglich | 20. Tag des Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
| NiederlandeNL | 4-9 Wochen | vierteljährlich; möglicherweise monatlich | der letzte Geschäftstag des zweiten Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
| IrlandIE | 6-9 Wochen | zwei Monate alt | 19. Tag des Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
| LitauenLT | 2-3 Wochen | monatlich | 25. Geschäftstag des Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
| LuxemburgLU | 3-4 Wochen | monatlich, vierteljährlich, jährlich | 15. Tag des zweiten Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
| LettlandLV | 3-4 Wochen | monatlich | 20. Tag des Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
| MaltaMT | 4-6 Wochen | abhängig von den Entscheidungen der Behörden | 52. Tag nach dem Abrechnungszeitraum | auf Anfrage |
| DeutschlandDE | 10-20 Wochen | monatlich, vierteljährlich, jährlich | 10. Tag des Monats nach dem Zeitraum | Registrierungserklärungen für Kompendien |
| NorwegenNEIN | 5-6 Wochen | zwei Monate alt | 10. Tag des zweiten Monats nach dem Zeitraum | außerhalb der EU |
| PolenPL | 1-4 Wochen | monatlich | 25. Tag des Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
| PortugalPT | 8-10 Wochen | monatlich, vierteljährlich, jährlich | abhängig vom Rhythmus | auf Anfrage |
| RumänienRO | 2-3 Wochen | monatlich | 25. Tag des Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
| Slowakei | 1-3 Wochen | monatlich | 25. Tag des Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
| SlowenienSI | 4-6 Wochen | monatlich | der letzte Werktag des Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
| SchweizCH | 2-3 Wochen | vierteljährlich | 60. Tag nach dem Abrechnungszeitraum | außerhalb der EU |
| SchwedenSE | 4-6 Wochen | monatlich, vierteljährlich, jährlich | abhängig vom Rhythmus | auf Anfrage |
| UngarnHU | 2-3 Wochen | monatlich, vierteljährlich, jährlich | abhängig vom Rhythmus | auf Anfrage |
| Großbritannien(GB) | 4-10 Wochen | vierteljährlich | 7. Tag des zweiten Monats nach dem Zeitraum | außerhalb der EU |
| Italien | 4-6 Wochen | monatlich | 17. Tag des Monats nach dem Zeitraum | auf Anfrage |
Vom Umsatzsteuerbericht bis zur Bestätigung der Abgabe der Umsatzsteuererklärung
Wiederholbarkeit ist entscheidend. Wir etablieren einen Rhythmus, Datenquellen und Kontakte und führen dann die monatliche oder vierteljährliche Abrechnung nach einem einheitlichen, strukturierten Prozess durch.
Kostenlose Mehrwertsteueranalyse
Wir prüfen Länder, aktive Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, frühere Umsatzsteuererklärungen, Transaktionsarten und potenzielle Risiken.
Ermittlung des Umsatzsteuerberichts
Wir ermitteln, welche Daten benötigt werden: Rechnungen, Marktplatzberichte, Importe, IDT/IWNT, Retouren und Korrekturen.
Transaktionsprüfung
Wir prüfen Mehrwertsteuersätze, Steuerländer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftragnehmers, Lieferdokumente und Datenkonsistenz.
Einreichen einer Erklärung
Wir erstellen die Erklärung und reichen sie auf dem lokalen Portal oder über den entsprechenden Kommunikationsweg bei der Behörde ein.
Zu zahlender Betrag
Wir geben das Fälligkeitsdatum, die Kontonummer, den Verwendungszweck und den in einem bestimmten Land zu zahlenden Mehrwertsteuerbetrag an.
Archiv und die nächste Periode
Wir speichern Bestätigungen, überwachen nachfolgende Fristen und antworten, wenn das Büro zusätzliche Fragen hat.
Welche Dokumente werden für die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung im Ausland benötigt?
Zu Beginn unserer Zusammenarbeit legen wir fest, welche Berichte und Dokumente für Ihr Geschäftsmodell benötigt werden. Die Abrechnung über Marktplätze unterscheidet sich von B2B-Verkäufen, Importen oder der Lagerhaltung in Fulfillment-Centern.
- Verkaufsbericht aus einem Laden- oder Marktplatzsystem.
- B2B-Rechnungen für Verkäufe und Einkäufe.
- Lieferdokumente, z. B. CMR-Frachtbriefe oder Versandbestätigungen.
- Einfuhrdokumente und Zollabfertigung.
- Lager-, FBA-, 3PL- oder Fulfillment-Berichte.
- Informationen zu Rücksendungen, Preisanpassungen und Stornierungen.
Zuerst ordnen wir die Daten, dann die Deklarationen.
Eine sorgfältig erstellte Umsatzsteuererklärung verringert das Risiko von Fehlern bei Steuersätzen, EU-Transaktionen, Importen und zu zahlenden Beträgen. Daher verlassen wir uns nicht allein auf den Endbetrag aus dem Verkaufssystem.
Umsatzsteuererklärungen im Ausland unter der Aufsicht des Umsatzsteuer-Compliance-Teams
Wir verbinden Erfahrung mit ausländischen Umsatzsteuererklärungen mit Expertise in den Bereichen E-Commerce, Marktplätze, Import und Logistik. Dadurch können wir über das reine Formular hinausblicken und den gesamten Transaktionsprozess berücksichtigen.
Adrian AndrzejewskiCEO Taxenlight
Besitzen Sie eine ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und möchten Ihre Steuererklärungen regeln?
Teilen Sie uns bitte mit, in welchen Ländern Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt ist, welche Verkaufssysteme Sie nutzen und welche Steuererklärungen Sie bereits eingereicht haben. Wir prüfen dann, wie wir die laufende Verwaltung übernehmen können, ohne Ihren Umsatz zu beeinträchtigen.
Umsatzsteuererklärungen im Ausland – häufig gestellte Fragen
Wer muss im Ausland Umsatzsteuererklärungen einreichen?
Jedes Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Ausland, das in einem bestimmten Land meldepflichtige Aktivitäten ausübt. Dies umfasst Lagerhaltung, Importe, Inlandsverkäufe, innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe sowie B2B-/B2C-Transaktionen, die der lokalen Umsatzsteuer unterliegen.
Sind Umsatzsteuererklärungen und OSS-Umsatzsteuererklärungen dasselbe?
Nein. VAT OSS dient der Abwicklung ausgewählter B2C-Verkäufe innerhalb der EU in einem einzigen Verfahren. Die lokale Umsatzsteuererklärung meldet Transaktionen in dem Land, in dem das Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt, wie beispielsweise Lagerverkäufe, Importe oder lokale Käufe und Verkäufe.
Welche Dokumente werden für die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung im Ausland benötigt?
Zu den am häufigsten benötigten Informationen gehören Verkaufsberichte, B2B-Rechnungen, Einkaufsrechnungen, Lieferdokumente, Importdokumente, Lagerberichte, Marktplatzberichte sowie Informationen über Korrekturen und Rücksendungen.
Kann ich OSS nutzen und gleichzeitig lokale Umsatzsteuererklärungen einreichen?
Ja. Dies ist eine gängige Lösung, wenn ein Unternehmen Waren in einem Land lagert, diese aber an Verbraucher in mehreren EU-Ländern verkauft. Einige Transaktionen können lokal abgewickelt werden, andere über das Open-Source-Software-System (OSS).
Bis wann muss die Mehrwertsteuer im Ausland entrichtet werden?
Die Zahlungsfristen variieren je nach Land. Sie fallen oft mit der Frist für die Abgabe der Steuererklärung zusammen, aber internationale Überweisungen können länger dauern, daher ist es ratsam, den Betrag und die Zahlungsdetails im Voraus bereitzuhalten.
Welche Strafen drohen bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuererklärung?
Sanktionen hängen von den jeweiligen nationalen Bestimmungen ab und können Bußgelder, Verzugszinsen, Vorladungen, Aussetzung der Mehrwertsteuererstattung oder zusätzliche Prüfungen umfassen. Es empfiehlt sich, die Fristen in jedem Land separat einzuhalten.
Welche Mehrwertsteuersätze sollten für Verkäufe ins Ausland gelten?
Die Mehrwertsteuersätze variieren je nach Land und Produkt- oder Dienstleistungsart. Die aktuellste Liste finden Sie in unserem Leitfaden: EU-Mehrwertsteuersätze 2026.
Wie erhalte ich im Ausland eine Mehrwertsteuerrückerstattung?
Ist ein Unternehmen in einem bestimmten Land umsatzsteuerlich registriert, kann die Rückerstattung auf Grundlage einer lokalen Umsatzsteuererklärung erfolgen. Liegt keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor, ist in bestimmten Fällen ein Verfahren zur Umsatzsteuer-Rückerstattung möglich.
Sie haben noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Ausland?
Wenn Sie gerade erst mit dem Verkauf, der Lagerung oder dem Import in ein anderes Land beginnen, prüfen Sie zunächst, ob Sie eine lokale Umsatzsteuerregistrierung benötigen.
