MehrwertsteuerleitfadenÖsterreich • 2026

Umsatzsteuerregistrierung in Österreich 2026

Veröffentlichung: 16.12.2025Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 8–10 Minuten

Die Umsatzsteuerregistrierung in Österreich mit dem Verf19 führt zur Einrichtung eines österreichischen Steuerkontos. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) ist eine separate Kennung, die Unternehmen bei Bedarf für EU-Transaktionen erhalten, sofern sie dies begründen können. Taxenlight unterstützt zudem laufende ausländische Umsatzsteuererklärungen und die Verarbeitung von Umsatzsteuer-OSS-Anträgen.

Schnelle Diagnose

Wann sollte ein ausländisches Unternehmen seine Umsatzsteuerregistrierung in Österreich überprüfen?

Eine allgemeingültige Antwort für alle Nichtansässigen gibt es nicht. Zu den Faktoren, die dies bestimmen, gehören das Liefermodell, der Standort der Waren, der Status des Empfängers und die Möglichkeit der Anwendung von OSS, SME oder Reverse-Charge-Verfahren.

Vier Wege

Weisen Sie zunächst Ihr Modell zu

  1. 01

    Üblicherweise wird die Registrierung geprüft: eigenes Lager oder Amazon FBA in Österreich, Warenbewegungen im eigenen Besitz, Vorsteuerabzug, Einfuhr in ein Unternehmen, lokale B2C-Verkäufe oder Verkäufe, bei denen das Reverse-Charge-Verfahren nicht anwendbar ist.

  2. 02

    Eine Registrierung ist nicht immer erforderlich: B2B-Dienstleistungen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, bestimmte lokale B2B-Transaktionen, die vom Empfänger abgewickelt werden, und B2C-Sendungen aus einem anderen EU-Land, die ordnungsgemäß im OSS gemeldet wurden.

  3. 03

    Mögliches KMU: Ein in der EU ansässiges Unternehmen kann von der grenzüberschreitenden Befreiung profitieren, wenn es die Bedingungen erfüllt und eine Bestätigung für Österreich erhält.

  4. 04

    Erfordert eine individuelle Analyse: Lieferketten, Importe in Verbindung mit lokalen Verkäufen, Abruflager, Immobiliendienstleistungen und Marktplatzmodelle.

Adrian Andrzejewski, CEO Taxenlight
Kostenlose Beratung

Prüfen Sie, ob Sie sich in Österreich anmelden müssen

Wir analysieren Ihre Transaktionen, erstellen das Formular Verf19, helfen Ihnen bei der Beantragung einer Steuernummer und einer UID und konfigurieren den Zugang zu FinanzOnline.

Adrian AndrzejewskiCEO Taxenlight
Zahlen und System

Steuernummer, UID und FinanzOnline – was ist der Unterschied?

Steuerregistrierung und UID-Zuweisung sind nicht dasselbe. Das Steuerkonto dient der Abrechnung mit den Behörden, während die UID das Unternehmen primär bei Transaktionen innerhalb der EU identifiziert.

Steuerkonto

Steuernummer / Abgabenkontonummer

  • identifiziert das Unternehmen in der österreichischen Verwaltung
  • Wird für Steuererklärungen, Zahlungen und Korrespondenz verwendet
EU-Mehrwertsteuer

UID: ATU + 8 Ziffern

  • Dient dazu, die Mehrwertsteuer bei Transaktionen in der EU zu ermitteln
  • ist keine automatische Folge jeder Registrierung; die Notwendigkeit muss begründet werden
FinanzOnline ist ein elektronischer Kommunikations- und Abwicklungskanal. Der Zugang zum System ersetzt weder das Formular Verf19 noch das Registrierungsverfahren.
Vergleich

Drei verschiedene Funktionen

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ElementFunktion
Steuernummer / AbgabenkontonummerFirmenidentifizierung und Abrechnungen mit dem österreichischen Büro
UIDUmsatzsteuer-Identifikation bei EU-Transaktionen
FinanzOnlineelektronische Kommunikation mit der Verwaltung
Grenzüberschreitende Ausnahme

Muss sich ein EU-Unternehmen in Österreich für die Mehrwertsteuer registrieren?

Ab 2025 können in der Europäischen Union ansässige Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die österreichische KMU-Befreiung in Anspruch nehmen.

Limit in Österreich55.000 EUR

Umsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr

EU-weite Begrenzung100.000 EUR

Umsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr

KMU-Identifizierung-EX

das Ende der Nummer nach der Bestätigung

01

Die Ausnahme erfordert eine Benachrichtigung

KMU funktionieren nicht automatisch. Eine vorherige Registrierung im Gründungsland, die Überprüfung der Voraussetzungen und eine Bestätigung für Österreich sind erforderlich.

02

KMU ist kein Open-Source-Software-Unternehmen

Ein Unternehmen, das von der Befreiung profitiert, berechnet keine österreichische Mehrwertsteuer und zieht keine Vorsteuer im Zusammenhang mit befreiten Transaktionen ab.

03

Was passiert, wenn man das Limit überschreitet?

Die 10%-Toleranz gilt nur für die österreichische Grenze. Für die EU-Grenze von 100.000 € gibt es keine entsprechende Toleranz. Bei Verlust der Befreiung kann eine lokale Registrierung erforderlich sein, es sei denn, Transaktionen können vollständig über das OSS abgewickelt werden.

Registrierungsprozess

Mehrwertsteuerregistrierung in Österreich Schritt für Schritt

Der ausländische Unternehmer reicht das Formular Verf19 und weitere Unterlagen beim Finanzamt Graz-Stadt ein. FinanzOnline dient der Kommunikation und Zahlungsabwicklung; es ersetzt nicht die Anmeldung.

8 Stufen

Von der Analyse bis zur Abrechnungskonfiguration

  1. 01

    Transaktionsanalyse – Ermittlung des Besteuerungsortes und der Rolle des Unternehmens.

  2. 02

    OSS-, SME- und Reverse-Charge-Prüfungen – Beurteilung, ob eine lokale Registrierung erforderlich ist.

  3. 03

    Erstellung von Verf19-Dokumenten sowie firmen- und modellspezifischen Dokumenten.

  4. 04

    Einreichung bei Graz-Stadt – der zuständigen Stelle für ausländische Unternehmer.

  5. 05

    Beantragung einer Steuernummer für österreichische Niederlassungen.

  6. 06

    UID-Antrag oder Bestätigung, warum die Nummer benötigt wird.

  7. 07

    Zugang zu FinanzOnline – auch per Videoidentifizierung möglich.

  8. 08

    Konfiguration von Deklarationen, die den tatsächlichen Transaktionen entsprechen.

Unterlagen

Was sollte man für Verf19 vorbereiten?

Der Umfang wird an die Rechtsform, die Vertretungsmethode und das Geschäftsmodell angepasst.

01

Grundlegende Dokumente

  • Verf19 und Verf26 – Unterschriftenprobe
  • Bestätigung des Steuerzahlerstatus oder einer gültigen ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • aktuelles Registrierungsdokument und Firmendokumente
  • Ausweisdokument des Vertreters
  • Dokumente bezüglich der Vertretungsregeln
02

Modellspezifische Dokumente

  • Lagervertrag und Beschreibung des Warenflusses
  • Importdokumente und Marktplatzverträge
  • Begründung für die Notwendigkeit von UID
  • Vollmacht und Informationen über geplante EU-Transaktionen
Finanzvertreter

Wann wird es benötigt?

Die Anforderung hängt in erster Linie vom Sitz des Unternehmens und der Art der Abwicklung der Transaktion ab.

EU

Unternehmen mit Sitz in der EU

Ein Vertreter ist grundsätzlich nicht allein zum Zweck der Registrierung erforderlich.

Nicht-EU

Nicht-EU-Unternehmen

Ohne einen eingetragenen Firmensitz oder eine feste Niederlassung in der EU kann für bestimmte Transaktionen ein Vertreter erforderlich sein.

RC

Umgekehrte Ladung

Wird die Steuer vom Empfänger entrichtet, kann eine Ausnahme von der Pflicht eines Vertreters und der Registrierung selbst gelten.

Nach der Registrierung

Welche Pflichten ergeben sich nach der Registrierung für die österreichische Umsatzsteuer

Der Umfang der Meldepflichten hängt von der jeweiligen Transaktion und den Feststellungen der Behörde ab. Er kann regelmäßige UVA-Meldungen, jährliche U1-Meldungen und gegebenenfalls ZM- oder INTRASTAT-Meldungen umfassen.

01

Legen Sie die Anzahl und die Preise im Buchhaltungssystem entsprechend Ihrem Vertriebsmodell fest.

02

Sammeln Sie Einkaufs-, Verkaufs- und Logistikdokumente für Österreich.

03

Richten Sie das Reporting in FinanzOnline ein und legen Sie unternehmensspezifische Fristen fest.

Der nächste Schritt

Prüfen Sie die österreichischen Umsatzsteuer-, UVA- und U1-Erklärungen sowie die entsprechenden Fristen

Nach der Registrierung müssen Sie die Meldehäufigkeit, die Fristen und die Formulare an Ihr Transaktionsprofil anpassen.

Zur österreichischen Umsatzsteuererklärung
Zusammenfassung

Umsatzsteuerregistrierung in Österreich – die vier wichtigsten Entscheidungen

Gehen Sie die Schritte in dieser Reihenfolge durch, bevor Sie mit dem Vorgang beginnen.

01

Verpflichtung festlegen

Prüfen Sie den Steuerort, das Lager, die Einfuhrbestimmungen, die Verkaufsart und den Empfängerstatus.

02

Ausnahmen prüfen

Prüfen Sie, ob das Reverse-Charge-Verfahren, das OSS-Verfahren oder die Regelungen für grenzüberschreitende KMU Anwendung finden.

03

Wählen Sie die Identifikation aus

Das Steuerkonto und die UID erfüllen unterschiedliche Funktionen – die UID wird nicht automatisch aus jeder Registrierung abgeleitet.

04

Abrechnung starten

Nach der Registrierung konfigurieren Sie FinanzOnline, Ihre Datensätze und die entsprechenden Meldungen.

Taxenlight Unterstützung

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess

Von der Analyse der Verpflichtung und des Verf19 bis hin zur Steuernummer, UID und der Konfiguration von FinanzOnline.

Siehe den Mehrwertsteuer-Registrierungsservice

Umsatzsteuerregistrierung in Österreich 2026 – Häufig gestellte Fragen

Die Registrierung sollte insbesondere für eigene Lager, eigene Warenbewegungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren an Unternehmen, lokale B2C-Verkäufe und Transaktionen, bei denen das Reverse-Charge-Verfahren nicht anwendbar ist, analysiert werden. OSS oder SME können die Analyseergebnisse verändern.

Nein. Durch die Steuerregistrierung wird ein Steuerkonto eingerichtet. Eine UID wird vergeben, wenn ein Unternehmen diese für EU-Transaktionen benötigt und dies begründet.

Die Steuernummer bzw. Abgabenkontonummer dient der Identifizierung des Unternehmens und der Abrechnung mit den Behörden. Die UID dient der Identifizierung der Umsatzsteuer, vorwiegend bei Transaktionen innerhalb der EU.

Die österreichische UID-Nummer hat das Format ATU plus acht Ziffern, z. B. ATU12345678.

Verf19 ist der Basisfragebogen, der für die steuerliche Registrierung eines ausländischen Unternehmers verwendet wird, der keinen eingetragenen Firmensitz oder eine Betriebsstätte in Österreich hat.

Verf26 ist ein Formular für die Unterschriftsprobe einer Person, die befugt ist, den Unternehmer zu vertreten.

Der Zugang zu FinanzOnline allein ersetzt nicht die Registrierung. Ausländische Unternehmer reichen das Formular Verf19 und weitere Dokumente bei der Stadt Graz ein, die FinanzOnline anschließend zur Kommunikation und Abwicklung nutzt. Die Zugangsdaten können auch per Videoidentifizierung abgerufen werden.

Ja, wenn die Bedingungen der grenzüberschreitenden Regelung erfüllt sind, einschließlich der Grenzen von 55.000 EUR in Österreich und 100.000 EUR in der gesamten EU, erfolgt eine vorherige Anmeldung und eine Bestätigung mit der Kennzeichnung -EX.

Nicht in jedem Modell. OSS mag für abgedeckte B2C-Verkäufe aus einem anderen EU-Land ausreichend sein, erfüllt aber in der Regel nicht die Verpflichtungen im Zusammenhang mit Lagerhaltung, Eigenwarenbewegung, Einfuhr oder lokalen Verkäufen in Österreich.

Interne Lagerhaltung und lokaler Warentransport erfordern in der Regel eine Registrierungsprüfung vor der ersten Warenbewegung. Das spezifische Logistikmodell und die Eigentumsverhältnisse der Waren sind dabei von Bedeutung.

Ein in der EU ansässiges Unternehmen ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Vertreter ausschließlich zum Zweck der Registrierung zu bestellen. Diese Verpflichtung kann jedoch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU gelten, die weder einen eingetragenen Sitz noch eine Betriebsstätte in der EU haben; hierfür gelten jedoch Ausnahmen.

Typischerweise umfassen diese Verf19, Verf26, die Bestätigung des Steuerzahlerstatus, Registrierungsdokumente und den Ausweis des Vertreters. Lager-, Import- und Marktplatzvereinbarungen, Vollmachten und die Begründung der UID hängen vom jeweiligen Modell ab.

Formulare, Erläuterungen und die Korrespondenz mit der zuständigen Behörde sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die Behörde kann Übersetzungen oder zusätzliche Bestätigungen fremdsprachiger Dokumente anfordern.

Rechnungsstellung, Buchhaltung, FinanzOnline und die entsprechenden Meldeverfahren müssen konfiguriert werden. Je nach Transaktion können UVA, U1, ZM oder INTRASTAT zum Einsatz kommen.

Katarzyna Andrzejewska
Autor des Artikels

Katarzyna Andrzejewska

Spezialist für ausländische Mehrwertsteuer

Seit neun Jahren ist sie im Bereich der Umsatzsteuer- und anderer ausländischer Steuern tätig. Durch die tägliche direkte Zusammenarbeit mit Mandanten kennt sie die ausländischen Steuerverfahren genau. Sie ist stets über Änderungen der Steuergesetze informiert und setzt diese schnell in konkrete, nützliche und verständliche Blogbeiträge um. Die Kombination ihres fundierten Fachwissens mit ihrer Steuererfahrung ermöglicht es ihr, Inhalte zu erstellen, die Unternehmer bei ihrer Entwicklung auf ausländischen Märkten optimal unterstützen.

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