Umsatzsteuerregistrierung
in Österreich 2026

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Adrian Andrzejewski Taxenlight

In welchen Fällen ist eine Umsatzsteuerregistrierung in Österreich erforderlich?

Auf Grundlage offizieller österreichischer Regierungsquellen haben wir eine umfassende Liste der Situationen zusammengestellt, in denen eine Umsatzsteuerregistrierung in Österreich gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Daten stammen direkt aus dem österreichischen Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994, dem österreichischen Umsatzsteuergesetz (UStR) 2000 sowie den speziell auf E-Commerce und grenzüberschreitende Transaktionen zugeschnittenen Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen.

Obligatorische Umsatzsteuerregistrierung in Österreich – wichtige Situationen

  • Der Fernabsatz (E-Commerce) an Verbraucher übersteigt den kombinierten EU-Schwellenwert von 10.000 €. Wenn Sie kein OSS/IOSS nutzen, löst das Überschreiten des EU-Fernabsatz-Schwellenwerts (B2C) die Registrierungspflicht in Österreich aus. Nach der Registrierung müssen die Umsätze zu den österreichischen Mehrwertsteuersätzen versteuert werden.
  • Lokale Verkäufe und Käufe von Waren/Dienstleistungen in Österreich . Wenn Sie in Österreich lokale Transaktionen (Umsätze) tätigen, wie z. B. B2B/B2C-Verkäufe (z. B. aus einem österreichischen Lager) oder Käufe, sind Sie unabhängig von Ihrem Umsatz verpflichtet, sich in Österreich für die Umsatzsteuer zu registrieren.
  • Warenlagerung in Österreich (Konsignationslager, Abruflager, 3PL) : Die Warenlagerung in Österreich steht in der Regel im Zusammenhang mit spezifischen lokalen oder EU-Transaktionen, daher ist eine sofortige Umsatzsteuerregistrierung erforderlich.
  • WDT (Interne Umsatzsteuererklärung) und WNT (Interne Umsatzsteuererklärung) : Wenn Sie planen, EU-Transaktionen von oder nach Österreich mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % durchzuführen, müssen Sie sich nicht nur für die Umsatzsteuer registrieren und eine Umsatzsteuererklärung abgeben, sondern auch eine ZM-Erklärung (entspricht der polnischen Umsatzsteuer-EU-Erklärung) einreichen.
  • Lagertransfers. Wenn Sie Waren in ein österreichisches Lager transferieren möchten, erfolgt der Transfer zunächst aus Ihrem Heimatland. Dieser Vorgang wird als nicht-transaktionale Warenlieferung (nicht-transaktionale IDT) bezeichnet und muss in Ihrer polnischen Umsatzsteuererklärung angegeben werden. Auf österreichischer Seite findet ein nicht-transaktionaler Warenerwerb (nicht-transaktionaler INT) statt, der ebenfalls in Ihrer österreichischen Umsatzsteuererklärung anzugeben ist. Hierfür benötigen Sie eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Österreich zum Weiterverkauf fallen Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Eine Umsatzsteuerregistrierung in Österreich ist in diesem Fall obligatorisch.
  • Aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuer in Österreich. Um von der Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer (einschließlich Zöllen) beim Zoll befreit zu sein, können Sie in Österreich das Verfahren der aufgeschobenen Einfuhrumsatzsteuerabwicklung nutzen. Hierfür müssen Sie sich jedoch beim österreichischen Zollamt registrieren und benötigen eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Warenexport aus Österreich in Nicht-EU-Länder. Für den Export von Waren aus Österreich zum Mehrwertsteuersatz von 0 % ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich erforderlich. Darüber hinaus setzt bereits der bloße Besitz von Waren in Österreich (sei es durch vorherigen Erwerb oder Übertragung) eine Umsatzsteuerregistrierung voraus.
  • Organisation von Konferenzen, Ausstellungen und Veranstaltungen. Wenn der Ort der Leistungserbringung in Österreich liegt, ist – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen – gemäß den geltenden Vorschriften eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (AT) erforderlich.
  • Bestimmte Dienstleistungen ohne Reverse-Charge- Verfahren: Nach österreichischem Recht ist für bestimmte Dienstleistungen, bei denen das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet, die Steuer in Österreich zu entrichten. Dies betrifft beispielsweise immobilienbezogene Dienstleistungen, die üblicherweise nicht als Bauleistungen gelten, wie etwa die Hausverwaltung. In diesen Fällen finden die Bestimmungen des § 19 UStG keine Anwendung.
  • Fulfillment in Österreich . Amazon FBA betreibt derzeit keine Lager in Österreich, jedoch bieten andere, kleinere Verkaufsplattformen Fulfillment-Services in begrenztem Umfang an. Wenn Sie die Abwicklung Ihrer Waren (einschließlich Logistik und Versand) diesen Plattformen anvertrauen möchten, benötigen Sie daher eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Benötigt man in Österreich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Steuernummern in Österreich – wozu dienen sie und wie unterscheiden sie sich?

In Österreich zwei Steuernummern , die vom Finanzamt, dem österreichischen Finanzamt, vergeben werden. Sie unterscheiden sich jedoch in Format, Funktion und Anwendungsbereich.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID)

  • Sie besteht aus 8 Ziffern, denen das Präfix ATU vorangestellt ist, z. B. ATU99999999
  • Es wird ausschließlich für Umsatzsteuerzwecke verwendet und ist ausschließlich Geschäftstätigkeiten zugeordnet
  • Es dient zur Identifizierung von Unternehmen bei innergemeinschaftlichen Transaktionen (WNT/WDT)
  • Dies entspricht der polnischen Umsatzsteuer-EU-Nummer

Österreichische Steuernummer – Steuernummer

  • Sie besteht aus 9 Ziffern ohne Präfix, z. B. 99-999/9999
  • Sie dient zur Identifizierung des Steuerzahlers für alle Steuern in Österreich (z. B. Einkommensteuer)
  • Es wird sowohl an Einzelpersonen als auch an Unternehmen verliehen
  • Dies entspricht der polnischen NIP-Nummer

Nichtansässige, die in Österreich sowohl lokale als auch innergemeinschaftliche Transaktionen durchführen möchten, können bei ihrer Umsatzsteuerregistrierung beide Nummern beantragen: eine UID für Umsatzsteuerzwecke und eine Steuernummer.

UID-Nummer und Steuernummer – Unterschiede

MerkmalSteuernummer (AT)Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID)
HauptfunktionAllgemeine SteueridentifikationIdentifikation nur für Umsatzsteuerzwecke (EU-Umsatzsteuernummer)
Wem wird es verliehen?Privatpersonen und UnternehmenNur Geschäftstätigkeiten in bestimmten Situationen
ReichweiteAlle Steuern (Einkommensteuer, Umsatzsteuer usw.)Nur MwSt. [ wko ]
Format9-stellig, z. B. 99-999/9999ATU + 8 Ziffern, z. B. ATU99999999
HauptverwendungSteuererklärungen (Einkommensteuererklärungen), Korrespondenz mit dem FinanzamtMehrwertsteuerpflichtige Transaktionen, innergemeinschaftliche Transaktionen
Vergebende StelleFinanzamt ÖsterreichFinanzamt Österreich

Wie lange dauert die Registrierung für die Mehrwertsteuer in Österreich?

Die österreichischen Vorschriften sehen keine strikte Frist für die Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) durch das Finanzamt vor. Unsere Beobachtungen zeigen jedoch, dass die Wartezeit in 95 % der Fälle etwa 7–8 Wochen beträgt .

Leider kann sich dieser Prozess verlängern, da die österreichischen Steuerbehörden als erste und wichtigste Voraussetzung für Unternehmer den Nachweis einer geplanten Geschäftstätigkeit in Österreich verlangen. Das Finanzamt prüft sorgfältig, ob die geplante Tätigkeit tatsächlich in Österreich steuerpflichtig ist . Dies ist der Hauptgrund für die lange Wartezeit, da das Finanzamt gegebenenfalls zusätzliche Fragen an den Steuerpflichtigen stellt oder weitere Unterlagen anfordert.

Ist es in Österreich möglich, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer rückwirkend zu erhalten?

In Österreich ist es möglich, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer rückwirkend zu erhalten, um steuerpflichtige Umsätze aus der Vergangenheit zu begleichen, die beispielsweise aufgrund mangelnder Kenntnisse der österreichischen Steuervorschriften getätigt wurden. Dies ist häufig bei Online-Händlern der Fall, die die EU-Umsatzschwelle von 10.000 € nicht erreicht haben. Selbst wenn sie sich später für das Online-Umsatzsteuer-Onlinesystem (OSS) registriert haben, müssen sie sich rückwirkend in Österreich umsatzsteuerlich anmelden und die ausstehenden Umsätze begleichen. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann anschließend geschlossen werden.

Das ist kompliziert, weil in Polen Umsatzsteuererklärungen, die bereits in Österreich abgewickelte , korrigiert werden müssen. Außerdem muss die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet werden, was oft zu unangenehmen Steuerprüfungen führt.

Um in Österreich eine rückwirkende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung stellen und Ihre Situation begründen. Sie müssen nachweisen, dass Umsätze erzielt wurden, die in Österreich hätten besteuert werden müssen. Die Regelungen sehen keine Frist für die rückwirkende Registrierung vor , es empfiehlt sich jedoch, Steuerschulden so früh wie möglich zu begleichen, um Strafen und Zinsen zu vermeiden.

Welche Konsequenzen hat die rückwirkende Mehrwertsteuerregistrierung in Österreich?

Die nachträgliche Registrierung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich erfordert die Einreichung aller ausstehenden Umsatzsteuererklärungen und die Zahlung der Steuer (die wahrscheinlich bereits an das polnische Finanzamt entrichtet wurde; Sie müssen eine Rückerstattung beantragen). Der größte Nachteil besteht darin, dass Sie die Möglichkeit verlieren, steuerpflichtige Einkäufe ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich abzuschreiben bzw. zurückzufordern.

Je nach Entscheidung des Finanzamts können auch Strafen und Zinsen für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und die Zahlung der Steuer nach Ablauf der gesetzlichen Frist verhängt werden.

  • Strafen für die verspätete Abgabe von Umsatzsteuererklärungen: bis zu 10 % des fälligen Umsatzsteuerbetrags
  • Verzugszinsen für die Mehrwertsteuer nach Ablauf der Frist : 2 % des geschuldeten Mehrwertsteuerbetrags + 1 % für jeden Folgemonat.
  • Stellt das Finanzamt fest, dass die Nichtanmeldung zur Umsatzsteuer vorsätzlich erfolgte oder die Verzögerung zu lange andauerte, kann es eine zusätzliche Geldbuße von bis zu 5.000 € verhängen. Stellt das Finanzamt Steuerbetrug fest , kann die Geldbuße deutlich höher ausfallen.

Wie läuft das Mehrwertsteuer-Registrierungsverfahren in Österreich ab?

Wenn Sie Ihre österreichischen Steuerpflichten bereits ermittelt und bestätigt haben, prüfen Sie zunächst, ob Sie die Umsatzsteuerregistrierung in Österreich selbstständig durchführen können. Berücksichtigen Sie dabei mögliche Sprachbarrieren, die für Ihre geplanten Transaktionen geltenden Steuervorschriften und ob Sie den Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung in Österreich .

Zuteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich – Schritt für Schritt

  1. Bestimmung der Art der Umsatzsteuerregistrierung in Österreich :
    – Direkte Registrierung – wenn Sie in einem EU-Land ansässig sind
    – Indirekte Registrierung – wenn Sie in einem Drittland ansässig sind. In diesem Fall müssen Sie die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, der gemeinsam mit Ihnen für Ihre Steuererklärungen in Österreich verantwortlich ist.
  2. Sammeln der benötigten Dokumente und deren Übersetzung
  3. Ausfüllen des Antrags auf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich
  4. Reichen Sie die vollständigen Unterlagen in Papierform ein an: Finanzamt Graz-Stadt, Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18, 8010 Graz (Finanzamt in Österreich für Nichtansässige)
  5. Die Wartezeit für die Ausstellung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie eventuelle Rückfragen des Finanzamts oder angeforderte Unterlagen können zusätzliche Kosten verursachen. Unseren Beobachtungen zufolge beträgt die Wartezeit für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich etwa 7–8 Wochen.
  6. Zuteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich – Sie erhalten eine Umsatzsteuerbescheinigung und sind ab sofort verpflichtet, die Umsatzsteuer in Österreich abzuführen.

Liste der Dokumente für die Umsatzsteuerregistrierung in Österreich

DokumenttypDokumentnameErläuterung
IdentitätsbestätigungKopie des Personalausweises oder ReisepassesEin Dokument, das Personen gehört, die befugt sind, das Unternehmen zu vertreten
Unterschriftsprobenblatt/Verf 26Unterschriftenkarte mit Muster für Personen, die zur Vertretung des Unternehmens befugt sind
Gesellschaftsvertrag, Gesetz, notarielle UrkundeIm Falle von Unternehmen müssen die Dokumente von einem beeidigten Übersetzer übersetzt werden
Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem Nationalen Gerichtsregister (KRS) für Unternehmen (beglaubigte Übersetzung), CEIDG (Registrierung und Information über Geschäftstätigkeit) für Einzelunternehmen (Standardübersetzung). Die Dokumente müssen aktuell sein (nicht älter als 3 Monate)
Im Wohnsitzland ausgestellte MehrwertsteuerbescheinigungDas Dokument wird vom Finanzamt Ihres Wohnsitzlandes ausgestellt; es darf nicht älter als 3 bis 6 Monate sein
Details zum FremdwährungsbankkontoEin aktuelles Dokument der Bank, das die Bankverbindung des Fremdwährungskontos bestätigt
Vertrag mit einem Auftragnehmer, Bestellung, GeschäftsplanNachweis einer geplanten steuerpflichtigen Tätigkeit in Österreich
RegistrierungsantragFinanzamt-Anmeldung/Verf 19Ein Dokument, das auf einer offiziellen Vorlage basiert und von einer Person unterzeichnet wurde, die zur Vertretung des Unternehmens befugt ist
VollmachtVollmachtNur wenn Sie sich mit Hilfe eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts für die Umsatzsteuer anmelden. Die Vollmacht muss in deutscher Sprache verfasst und von der zur Vertretung des Unternehmens bevollmächtigten Person unterzeichnet sein.

Steuerpflichten nach der Erteilung
einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich

Sobald Sie in Österreich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten haben, genießen Sie nahezu die gleichen Rechte wie in Österreich ansässige Unternehmen und haben gleichzeitig Pflichten gegenüber dem österreichischen Finanzamt. Nachfolgend finden Sie eine Liste der wichtigsten Anforderungen für nicht in Österreich ansässige Steuerzahler :

  • Anwendung der österreichischen Mehrwertsteuersätze auf Verkaufsrechnungen (20 % regulärer Mehrwertsteuersatz und 13 %/10 % ermäßigter Mehrwertsteuersatz)
  • Die Umsatzsteuererklärungen in Österreich gemäß dem vom Finanzamt festgelegten Zeitplan monatlich oder vierteljährlich bis zum 15. Tag des zweiten Monats nach dem Abrechnungszeitraum eingereicht werden
  • Die Mehrwertsteuer in Österreich wird durch Zahlung der geschuldeten Mehrwertsteuer an das Finanzamt bis zum 15. Tag des zweiten Monats nach dem Abrechnungszeitraum
  • Einreichung der jährlichen zusammenfassenden Erklärungen innerhalb der gesetzlichen Frist ( 30.04. in Papierform oder 30.06. elektronisch)
  • Die monatliche Abgabe Meldung (ZM-Meldung) ist erforderlich, wenn Sie EU-Transaktionen bis zum Ende des Monats nach der Abrechnungsperiode durchführen.

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Zusammenfassung – Mehrwertsteuer in Österreich 2026

Die Umsatzsteuerpflicht in Österreich hängt von der Art Ihres Unternehmens und dem Ort der Leistungserbringung oder Warenlieferung ab. In manchen Fällen genügt die Nutzung des OSS-Systems eine Umsatzsteuerregistrierung in Österreich erforderlich , auch bei Nutzung des OSS.

Wir empfehlen Ihnen, die unten stehenden häufig gestellten Fragen zur Umsatzsteuer in Österreich 2026 (FAQ) zu lesen. Wir sind zuversichtlich, dass Sie dort die Antwort auf Ihre Fragen finden. Sollten Ihre Fragen in diesem Artikel nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie uns bitte für eine kostenlose Beratung .

Umsatzsteuerregistrierung in Österreich 2026 – Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich mich in Österreich für die Mehrwertsteuer registrieren?

Ein Unternehmen muss sich in Österreich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn es dort steuerpflichtige Tätigkeiten ausübt, z. B. Waren aus einem österreichischen Lager verkauft, Waren von außerhalb der EU importiert, den EU-Fernabsatzschwellenwert von 10.000 EUR ohne OSS überschreitet, innergemeinschaftliche Lieferungen von Österreich aus durchführt oder bestimmte Dienstleistungen erbringt, die vom Reverse-Charge-Verfahren ausgeschlossen sind.

Gibt es in Österreich eine Mehrwertsteuerbefreiungsgrenze für ausländische Unternehmen?

Nein. Für Gebietsfremde gibt es keine Umsatzgrenze. Die Umsatzsteuerregistrierung in Österreich ist ab der ersten steuerpflichtigen Transaktion erforderlich.

Ist für die Umsatzsteuerregistrierung in Österreich ein Steuervertreter erforderlich?

Nur Unternehmen mit Wohnsitz außerhalb der EU sind verpflichtet, einen Steuervertreter zu beauftragen. EU-Unternehmen können sich selbstständig oder über einen Vertreter registrieren lassen.

Wie lange dauert die Umsatzsteuerregistrierung in Österreich?

Die durchschnittliche Wartezeit für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich beträgt etwa 7–8 Wochen. Das Verfahren kann sich verlängern, wenn die Behörden zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen zu Ihrer geplanten Geschäftstätigkeit anfordern.

Kann ich in Österreich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit rückwirkender Gültigkeit erhalten?

Ja. Österreich ermöglicht die rückwirkende Umsatzsteuerregistrierung zur Begleichung offener Transaktionen. Hierfür ist ein Antrag mit Begründung und Nachweis der Transaktionen erforderlich.

Welche Dokumente werden für die Umsatzsteuerregistrierung in Österreich benötigt?

Folgende Unterlagen werden benötigt: Handelsregisterauszug, eine Umsatzsteuerbescheinigung aus dem Wohnsitzland, der Personalausweis des Vertreters, eine Unterschriftsprobe (Verf 26), der Antrag Verf 19, Bankverbindung und Dokumente, die die geplante Tätigkeit in Österreich bestätigen.

Was ist eine UID-Nummer in Österreich?

Die UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist die österreichische EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die ausschließlich für Umsatzsteuerabrechnungen und innergemeinschaftliche Transaktionen verwendet wird. Sie hat das Format ATU + 8 Ziffern.

Was ist der Unterschied zwischen UID und Steuernummer?

Die UID wird ausschließlich für Umsatzsteuerzwecke verwendet, während die Steuernummer eine allgemeine Steuernummer für alle Steuern in Österreich ist. Die Steuernummer wird sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen vergeben. Nur Selbstständige können eine UID erhalten.

Ist für den Verkauf aus einem Lager in Österreich immer eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich?

Ja. Schon die bloße Verbringung von Waren nach Österreich zum Zwecke des Weiterverkaufs löst die Pflicht zur Mehrwertsteuerregistrierung aus.

Ist OSS in Österreich von der Mehrwertsteuerregistrierung befreit?

Nur teilweise. OSS deckt lediglich den B2C-Fernabsatz an Endverbraucher ab. Es befreit nicht von der Registrierungspflicht bei der Lagerung von Waren, der Einfuhr, der innergemeinschaftlichen Warenlieferung oder dem Verkauf innerhalb Österreichs.

Wann muss ich mich in Österreich für die Mehrwertsteuer registrieren?

Ein Unternehmen muss sich in Österreich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn es dort steuerpflichtige Tätigkeiten ausübt, z. B. Waren aus einem österreichischen Lager verkauft, Waren von außerhalb der EU importiert, den EU-Fernabsatzschwellenwert von 10.000 EUR ohne OSS überschreitet, innergemeinschaftliche Lieferungen von Österreich aus durchführt oder bestimmte Dienstleistungen erbringt, die vom Reverse-Charge-Verfahren ausgeschlossen sind.

Gibt es in Österreich eine Mehrwertsteuerbefreiungsgrenze für ausländische Unternehmen?

Nein. Für Gebietsfremde gibt es keine Umsatzgrenze. Die Umsatzsteuerregistrierung in Österreich ist ab der ersten steuerpflichtigen Transaktion erforderlich.

Ist für die Umsatzsteuerregistrierung in Österreich ein Steuervertreter erforderlich?

Nur Unternehmen mit Wohnsitz außerhalb der EU sind verpflichtet, einen Steuervertreter zu beauftragen. EU-Unternehmen können sich selbstständig oder über einen Vertreter registrieren lassen.

Wie lange dauert die Umsatzsteuerregistrierung in Österreich?

Die durchschnittliche Wartezeit für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich beträgt etwa 7–8 Wochen. Das Verfahren kann sich verlängern, wenn die Behörden zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen zu Ihrer geplanten Geschäftstätigkeit anfordern.

Kann ich in Österreich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit rückwirkender Gültigkeit erhalten?

Ja. Österreich ermöglicht die rückwirkende Umsatzsteuerregistrierung zur Begleichung offener Transaktionen. Hierfür ist ein Antrag mit Begründung und Nachweis der Transaktionen erforderlich.

Welche Dokumente werden für die Umsatzsteuerregistrierung in Österreich benötigt?

Folgende Unterlagen werden benötigt: Handelsregisterauszug, eine Umsatzsteuerbescheinigung aus dem Wohnsitzland, der Personalausweis des Vertreters, eine Unterschriftsprobe (Verf 26), der Antrag Verf 19, Bankverbindung und Dokumente, die die geplante Tätigkeit in Österreich bestätigen.

Was ist eine UID-Nummer in Österreich?

Die UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist die österreichische EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die ausschließlich für Umsatzsteuerabrechnungen und innergemeinschaftliche Transaktionen verwendet wird. Sie hat das Format ATU + 8 Ziffern.

Was ist der Unterschied zwischen UID und Steuernummer?

Die UID wird ausschließlich für Umsatzsteuerzwecke verwendet, während die Steuernummer eine allgemeine Steuernummer für alle Steuern in Österreich ist. Die Steuernummer wird sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen vergeben. Nur Selbstständige können eine UID erhalten.

Ist für den Verkauf aus einem Lager in Österreich immer eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich?

Ja. Schon die bloße Verbringung von Waren nach Österreich zum Zwecke des Weiterverkaufs löst die Pflicht zur Mehrwertsteuerregistrierung aus.

Ist OSS in Österreich von der Mehrwertsteuerregistrierung befreit?

Nur teilweise. OSS deckt lediglich den B2C-Fernabsatz an Endverbraucher ab. Es befreit nicht von der Registrierungspflicht bei der Lagerung von Waren, der Einfuhr, der innergemeinschaftlichen Warenlieferung oder dem Verkauf innerhalb Österreichs.

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