Mehrwertsteuererklärungen in Frankreich 2026 | Änderungen der Vorschriften
Besitzen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Frankreich? Das bedeutet, dass Sie jeden Monat – unabhängig davon, ob Sie etwas verkauft haben oder nicht – eine CA3-Erklärung abgeben, die Steuer per SEPA-Lastschrift zahlen und vier separate Meldefristen einhalten müssen.
Und im Jahr 2026 kommt etwas Neues: die elektronische Berichterstattung, die Umstellung der Vorschriften auf CIBS und das Ende der befristeten fiskalischen Vertretung für Unternehmen von außerhalb der EU.
In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt: wie Sie CA3 ausfüllen, wann und wo Sie ERTVA und DES einreichen, wie Sie eine SEPA-Zahlung einrichten, um Strafen zu vermeiden – und was sich ab September 2026 genau ändert.
➡️ Lesen Sie weiter und prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen für neue Aufgaben bereit ist.
Mehrwertsteuererklärungen in Frankreich 2026 | Änderungen der Vorschriften Weiterlesen »










