Luxemburgische Mehrwertsteuererklärungen 2026
Wenn Ihr Unternehmen über eine aktive LU-Nummer verfügt, hilft Ihnen die professionelle Abwicklung der Umsatzsteuererklärung im Ausland dabei, eCDF-Daten, Zahlungsdaten, zusammenfassende Informationen und Logistikdaten sicher zu kombinieren.
Dieser Leitfaden behandelt Abrechnungen nach der Rechnungsstellung: Häufigkeit, Fälligkeitstermine, spezifische Feldgruppen, Nullmeldungen und Korrekturen.
Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg – vier Pflichten, die nicht vermischt werden dürfen
Die AED legt einen Abgabetermin für die Standard-Umsatzsteuererklärung fest. EU- und statistische Meldungen haben ihre eigenen Zeiträume und Fristen.
Periodische Erklärung
Nur monatlich, vierteljährlich oder jährlich - je nach dem von der AED festgelegten System.
Jährliche Erklärung
Der monatliche oder vierteljährliche Steuerzahler gleicht zusätzlich das gesamte Jahr vor dem 1. Mai ab.
Zusammenfassende Informationen
Waren und Dienstleistungen werden getrennt gemeldet, in der Regel vor dem 25. des Folgemonats.
Intrastat
Es betrifft den physischen Warenfluss nach Überschreiten des für eine bestimmte Richtung geltenden Schwellenwerts.
Wer reicht Umsatzsteuererklärungen ein und wovon hängt die Häufigkeit ab?
Die Verpflichtung gilt für Steuerzahler und nicht steuerpflichtige juristische Personen, die von der AED für die Mehrwertsteuer identifiziert wurden – einschließlich einer ausländischen Gesellschaft mit einer LU-Nummer ohne lokale Niederlassung.
| Jährlicher Nettoumsatz oder der entsprechende Wert der erhaltenen ITAs und EU-Dienstleistungen | Periodische Meldungen | Jährliche Erklärung |
|---|---|---|
| Bis zu 112.000 € | Im Allgemeinen fallen keine monatlichen oder vierteljährlichen Zahlungen an, sofern von AED nichts anderes festgelegt ist | Vor dem 1. März |
| Über 112.000 bis 620.000 EUR | Vierteljährlich | Vor dem 1. Mai |
| Über 620.000 € | Monatlich | Vor dem 1. Mai |
Fristen für die Umsatzsteuererklärung in Luxemburg
Die offizielle Formulierung lautet „vor“ dem angegebenen Datum. Die Zahlungsfrist ist dieselbe wie die Frist für die Steuererklärung.
Monatlich
Vor dem 15. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Mehrwertsteuer fällig wurde.
Vierteljährlich
Vor dem 15. Tag des folgenden Quartals: April, Juli, Oktober oder Januar.
Nur jährlich
Vor dem 1. März des Folgejahres, wenn der Steuerpflichtige formell am jährlichen System teilnimmt.
Jährlich periodisch
Vor dem 1. Mai für monatliche oder vierteljährliche Steuerzahler; ersetzt nicht den Dezember oder das 4. Quartal.
Müssen Nullmeldungen abgegeben werden?
Solange Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist, rechnen Sie Ihre Perioden gemäß der AED-Frequenz ab. Das Fehlen von Verkaufsrechnungen bedeutet nicht, dass alle Felder leer sind.
Bevor Sie Null eingeben, prüfen Sie Folgendes:
- WNT und eigene Aktienbewegungen,
- Dienstleistungen, die im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet werden,
- Import- und Zolldokumente,
- Anpassungen, Vorschüsse und Gutschriften,
- Mehrwertsteuer berechnet und anteilige Korrektur.
Kein Vertrieb, sondern B2B-Service
Das Unternehmen hat keine Rechnung ausgestellt, sondern eine Leistung von einem ausländischen Lieferanten bezogen. Wenn es in Luxemburg ein Reverse-Charge-Verfahren durchführt, ist die Steuererklärung nicht null.
So reichen Sie Ihre Umsatzsteuererklärung per eCDF ein – 7 Schritte
Die monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Umsatzsteuererklärungen werden elektronisch eingereicht. Der Entwurf selbst gilt nicht als Einreichung.
Ein Konto erstellen
Wählen Sie den Kontotyp aus, legen Sie den primären Benutzer fest und stellen Sie ein kompatibles Zertifikat bereit.
Einloggen
Verwenden Sie ein elektronisches Zertifikat; ein professionelles Konto kann zusätzliche Erklärende unterstützen.
Formular auswählen
Unter "Formulaires / Création" wählen Sie die Art der Erklärung, den Steuerpflichtigen und den entsprechenden Zeitraum aus.
Daten eingeben
Füllen Sie die blauen Felder aus. Die weißen Felder werden automatisch ausgefüllt.
Validierung ausführen
Korrigieren Sie die mit einem roten Rahmen markierten Felder und tragen Sie die erforderlichen Werte ein.
Klicken Sie auf „Deposer“
„Valider / Sauver“ speichert die Entwurfsversion; nur „Déposer“ übermittelt das AED-Formular.
Bewahren Sie die Beweise auf
Laden Sie die PDF-Datei herunter, geben Sie das Empfangsdatum, die Versandbestätigung und anschließend den Nachweis der separaten Zahlung an.
Bitte aktivieren Sie den Zugriff vor Ihrer ersten Lieferung
Prüfen Sie die Registrierung und den Zugang zum eCDF sowie die offiziellen Anweisungen zur Einreichung von Umsatzsteuererklärungen.
Wie fülle ich bestimmte Felder der Umsatzsteuererklärung im eCDF aus?
eCDF generiert ein Layout für die ausgewählte Deklarationsart und den ausgewählten Zeitraum. Arbeiten Sie daher anhand der Bezeichnungen der Wirtschaftsfelder und orientieren Sie sich stets an der Nummerierung des aktuell in Ihrem Konto angezeigten Formulars.
| Ein Feld oder eine Gruppe von Feldern | Was einzutragen ist | Vorversandinspektion |
|---|---|---|
| Steuerzahler und Zeitraum | Wählen Sie die entsprechende LU-Nummer, den Deklarationstyp und den Monat, das Quartal oder das Jahr aus. | Vergleichen Sie dies mit der vom AED zugewiesenen Frequenz und dem Datum der Aktivierung der Nummer. |
| Die Umsätze werden mit 17 %, 14 %, 8 % und 3 % besteuert | Geben Sie die Nettobasis für jeden verwendeten Zinssatz separat an. | Gleichen Sie die Zahlen mit dem Verkaufsregister ab; geben Sie nicht nur den Bruttobetrag oder die Mehrwertsteuer ein. |
| Steuerbefreite Verkäufe, IDT und Export | Geben Sie die Bemessungsgrundlage der entsprechenden Kategorie ohne Mehrwertsteuer an. | Prüfen Sie die Grundlage für die Befreiung, VIES, Transport- oder Zolldokumente. |
| WNT | Weisen Sie die Grundlage des innergemeinschaftlichen Warenerwerbs und die zum entsprechenden Luxemburger Steuersatz fällige Mehrwertsteuer nach. | Die Vorsteuer darf nur im Umfang des Vorsteuerabzugsrechts anerkannt werden; Lagerbewegungen müssen abgeglichen werden. |
| In Anspruch genommene Leistungen – Umkehrung der Gebühren | Geben Sie die Grundlage für die erworbenen Dienstleistungen und die vom Käufer zu entrichtende Mehrwertsteuer an. | Weisen Sie den Abzug separat und nur im zulässigen Teil aus. |
| Import | Übertragen Sie die Bemessungsgrundlage und die Mehrwertsteuer aus dem Zolldokument, einschließlich der mit Zahlungsaufschub abgewickelten Einfuhren. | Importeur, EORI-Nummer, LU-Nummer und Dokumentenzeitraum müssen übereinstimmen. |
| Mehrwertsteuer wird erhoben | Geben Sie die abzugsfähige Mehrwertsteuer auf Inlandskäufe, Importe und Selbstveranlagungen an. | Nicht abzugsfähige Ausgaben sind auszuschließen und der entsprechende Anteil ist anzuwenden. |
| Anpassungen und Anlagevermögen | Fügen Sie Gutschriften, anteilige Anpassungen und mehrjährige Anpassungen der entsprechenden Kategorie hinzu. | Verknüpfen Sie die Korrektur mit dem Dokument, dem Grund und dem entsprechenden Zeitraum. |
| Ergebnis der Erklärung | Die weißen eCDF-Felder berechnen die zu zahlende Mehrwertsteuer bzw. den Überschuss auf Basis der eingegebenen Daten. | Das Ergebnis darf nicht manuell überschrieben werden; es muss mit der Kontrollanweisung abgeglichen werden. |
Wie bereitet man Daten auf und meldet typische Transaktionen?
Die Deklaration sollte mit dem Verkaufs- und Einkaufsbuch, dem Lagerbestand, den Zolldokumenten, den Wechselkursen und den EU-Berichten abgeglichen werden.
Ab Lagerverkauf
Teilen Sie die Basis nach Preis auf und gleichen Sie die Rechnung mit dem Lagerbestand ab.
Eigenversorgung für LU
Die Vorabveräußerung eigener Waren und der anschließende lokale Verkauf sind zwei getrennte Vorgänge.
Auswärtiger Dienst
Die als Käufer fällige Mehrwertsteuer ist zu begleichen, der Abzug beschränkt sich auf die nach geltendem Recht erhobene Mehrwertsteuer.
Aufgeschobene Einfuhr
Tragen Sie die Zolldetails in die nächste entsprechende Erklärung ein und gleichen Sie die EORI-, Importeur- und LU-Nummer ab.
Lieferung in die EU
Geben Sie dies in der Erklärung und den zusammenfassenden Informationen an; bewahren Sie die VIES- und Transportdokumente auf.
Detaillierte Daten
Eine Aufzeichnung aller Rechnungen wird nicht routinemäßig mit jeder Steuererklärung eingereicht, aber die AED kann von einer betroffenen Stelle eine FAIA-Prüfdatei anfordern.
Wie kann eine Umsatzsteuererklärung in eCDF korrigiert werden?
Ein bereits eingereichtes Formular kann nicht direkt bearbeitet werden. Die Funktion „Kopieren“ erstellt eine Version im Ordner „Formulare / In Bearbeitung“, die Sie korrigieren und erneut einreichen können.
Legen Sie einen Zeitraum fest
Geben Sie das Dokument und die Erklärung an, in der der Fehler aufgetreten ist.
Korrigieren Sie die Quelle
Eine Rechnung, eine Gutschrift oder einen Buchungssatz korrigieren.
Prüfen Sie die Berichte
Beurteilen Sie die Auswirkungen auf zusammenfassende Informationen und Intrastat.
Senden Sie das vollständige Formular ab
Die Korrektur enthält die vollständigen korrekten Daten, nicht nur die Differenz.
Die Differenz bezahlen
Verknüpfen Sie den Zuschlag mit dem Zeitraum, auf den sich die Korrektur bezieht.
Behalte den Überblick
Archivieren Sie den Grund, die Berechnungen und die Bestätigung der Wiedereinreichung.
Zusammenfassende Informationen und Intrastat
Eine reguläre Umsatzsteuererklärung ersetzt nicht die EU-Transaktionsmeldungen oder Statistiken über den physischen Warenfluss.
Waren
IDT, bestimmte Dreiecksgeschäfte und ausgewählte Eigenbewegungen. Die Basisperiode beträgt einen Monat; für ein Quartal ist ein Schwellenwert von 50.000 EUR erforderlich.
Dienstleistungen
B2B-Dienstleistungen, die vom Käufer in einem anderen EU-Land versteuert werden. Der Bericht kann monatlich oder vierteljährlich erstellt werden.
Intrastat
Monatlich nach Überschreiten der Schwelle: Ankünfte 250.000 €, Abgänge 200.000 € – werden separat bewertet.
| Bericht | Was ist enthalten? | Wie man es korrigiert |
|---|---|---|
| Informationen - Waren | Ländercode, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers und Gesamtwert in EUR. | Abschnitt III „Korrekturen“. |
| Information - Dienstleistungen | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers und Gesamtwert der B2B-Dienstleistungen in EUR. | Abschnitt II „Korrekturen“. |
| Intrastat | Physischer Warenfluss, Richtung, Code, Wert und Daten abhängig von der Art der Deklaration. | Im STATEC-System für den jeweiligen Monat müssen Mehrwertsteuerdifferenzen erklärt werden. |
OSS, IOSS und SME haben separate Berichte
Melden Sie denselben Verkauf nicht sowohl im Rahmen der Sonderregelung als auch als lokalen Verkauf in Ihrer regulären Umsatzsteuererklärung.
Vierteljährlich
Bis zum Ende des Monats nach Quartalsende, gegebenenfalls auch als Nullmeldung, sofern das Verfahren dies erfordert.
Nicht-EU-System
Vierteljährlich bis zum Ende des Folgemonats für qualifizierte Dienstleistungen.
Monatlich
Bis zum Ende des Folgemonats für qualifizierende Verkäufe importierter Lieferungen.
Quartalsbericht
Der Umsatzbericht wird im Land der Niederlassung gemäß dem grenzüberschreitenden Verfahren eingereicht.
OSS ist ein separates Abrechnungsverfahren
Wenn Ihr Unternehmen das EU-Verfahren anwendet, Taxenlight auch VAT OSS-Erklärungen.
Währungen und Mehrwertsteuerzahlungen in Luxemburg
Erklärungen und zusammenfassende Informationen werden in Euro eingereicht. Die Einreichung einer eCDF führt nicht automatisch zu einer Abbuchung.
Währungsumrechnung
- Für alle Transaktionen außer Importen ist der Wechselkurs anzuwenden, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Mehrwertsteuer gilt
- Richten Sie Ihre Strategie nach dem Zinssatz der BCL, einer zugelassenen Bank oder der EZB aus
- Bei Importen sind die Zollwertumrechnungsregeln anzuwenden
- Dokumentieren Sie die Geschwindigkeit der Fortschritte und Korrekturen.
Vor der Überweisung
- Prüfen Sie das Girokonto und den AED-Empfänger
- Bitte geben Sie die erforderliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Matrikelnummer an
- Geben Sie den korrekten Abrechnungszeitraum an,
- stellen Sie sicher, dass das Konto der Behörde vor Ablauf der Frist gutgeschrieben wird.
Welche Folgen hat es, wenn man die Zahlung nicht angibt oder verspätet leistet?
Die Folgen hängen von der Art des Verstoßes, dem Betrag, dem Zweck und der Reaktion des Steuerpflichtigen ab. Die folgenden Werte ergeben sich aus dem ab dem 1. Januar 2026 geltenden Umsatzsteuergesetz.
Pflichtverletzung
Bei einem Verstoß gegen die festgelegten Melde-, Aufzeichnungs- oder Informationspflichten kann eine Geldbuße verhängt werden.
Keine Zahlung
Es kann eine Steuerstrafe für nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gezahlte Steuern verhängt werden – dies sind keine gewöhnlichen Zinsen auf das Konto.
Unterbewertung oder unangemessene Rückerstattung
Die Sanktion kann je nach Verstoß auf der Grundlage der hinterzogenen Mehrwertsteuer oder der unrechtmäßig erhaltenen Rückerstattung berechnet werden.
Was führt in Luxemburg am häufigsten zu Problemen bei der Mehrwertsteuererklärung?
Der Fehler im Formular beginnt in der Regel schon früher – im Dokumentenfluss, bei der Transaktionszuordnung oder beim Lagerabschluss.
Schlechte Zeit
Das Unternehmen reicht eine Erklärung in einer anderen als der von der AED festgelegten Häufigkeit ein oder erfasst das Dokument nach Buchungsdatum anstatt nach Fälligkeitsdatum.
Ausgewogenheit statt Kategorien
Der Betrag von einem Konto wird ohne Trennung von Gebühren, WNT, Reverse-Charge-Verfahren und Einfuhrgebühren auf das Formular übertragen.
"Kindergarten" ohne Kaufkontrolle
Das Fehlen von Verkäufen verschleiert die Auslandsdienstleistung, die Einfuhr oder die Korrektur der Vorsteuer.
Kein EU-Bericht
Die ITC ist in der Erklärung enthalten, aber nicht in den zusammenfassenden Informationen, oder die Auftragnehmernummer wurde nicht überprüft.
Gesendet, aber nicht bezahlt
Das Team behandelt die eCDF-Bestätigung als Zahlungsbestätigung, obwohl die Überweisung separat erfolgt.
Korrektur nur für die Differenz
Anstelle einer vollständigen, korrekten Deklaration für den Quellzeitraum wird die Änderung selbst an eCDF gesendet.
Überprüfung der Umsatzsteuererklärungen vor dem Absenden
Schließen Sie die Daten vor dem offiziellen Stichtag, damit die Validierung eine inhaltliche Prüfung und nicht eine übereilte Neuberechnung des Saldos darstellt.
Daten und Transaktionen
- den von AED zugewiesenen Zeitraum bestätigen,
- Umsätze nach Tarifen und Ausnahmen verteilen,
- IDT-, INT- und Lagerbewegungen abgleichen,
- Rückwärtsverrechnung und Einfuhr prüfen,
- Buchungsanpassungen, Vorschüsse und Gutschriften,
- das Abzugsrecht prüfen.
Berichte und Beweise
- Zusammenfassende Informationen abgleichen,
- Erläutern Sie die Unterschiede zu Intrastat
- Prüfen Sie die Wechselkurspolitik
- eCDF-Validierung ausführen,
- PDF herunterladen und Bestätigung,
- Eine Zahlung vornehmen und eTVA-C prüfen.
Luxemburgische Mehrwertsteuererklärungen 2026 – wichtigste Regeln
eCDF
Die Erklärungen werden elektronisch eingereicht und die Frequenz wird dem AED zugeordnet.
Frist und Zahlung
Die Steuer wird separat, am selben Tag wie die eigentliche Steuererklärung, entrichtet.
Weitere Berichte
Die Erklärung ersetzt keine zusammenfassenden Informationen, Intrastat, OSS oder IOSS.
Luxemburgische Mehrwertsteuererklärungen – Fragen und Antworten
Kurzantworten für Unternehmen, die bereits über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügen und für die laufende Berichterstattung verantwortlich sind.
Elektronisch via eCDF. Vor der ersten Lieferung müssen Sie ein Konto erstellen und dem Benutzer ein kompatibles elektronisches Zertifikat bereitstellen.
Vor dem 15. Tag des Folgemonats. Die Mehrwertsteuer muss bis zum selben Datum entrichtet werden.
Vor dem 15. Tag des auf das abgelaufene Quartal folgenden Quartals. Die Erklärung für das zweite Quartal ist daher vor dem 15. Juli einzureichen.
Steuerpflichtige, die jährlich Steuern zahlen, müssen ihre Steuererklärung bis zum 1. März des Folgejahres einreichen. Steuerpflichtige, die monatlich oder vierteljährlich Steuern zahlen, müssen zusätzlich eine jährliche Steuererklärung bis zum 1. Mai einreichen.
Ja. Die Jahreserklärung ersetzt nicht die Dezembererklärung, sondern gleicht das gesamte Jahr ab.
Ein aktiver Steuerzahler sollte seine Konten gemäß der AED-Frequenz ausgleichen. Fehlende Umsätze reichen nicht aus, da möglicherweise Einkommensteuererklärungen, Einfuhren, Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, Korrekturen oder Vorsteuer angefallen sind.
Im Menü „Eingereichte Steuererklärungen“ können Sie eine Kopie erstellen, das gesamte Formular korrigieren und erneut einreichen. Die Korrektur enthält alle korrekten Daten für den angegebenen Zeitraum, nicht nur die Differenz.
Nein. Die zusammenfassenden Informationen werden vor dem 25. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum eingereicht, und ihre Häufigkeit kann von der regulären Meldung abweichen.
Nein. Intrastat beschreibt den physischen Warenfluss innerhalb der EU und hat eigene Schwellenwerte, einen eigenen monatlichen Zeitraum und eine eigene Frist.
Nein. Die Zahlung erfolgt separat. Ihr Fälligkeitstermin ist derselbe wie der Fälligkeitstermin der Umsatzsteuererklärung, und ihre Verbuchung kann in eTVA-C verfolgt werden.
In Euro. Transaktionen in anderen Währungen werden nach den für die Mehrwertsteuerpflicht geltenden Regeln umgerechnet, Einfuhren nach den Zollwertregeln.
Dieser Text dient lediglich Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Steueranalyse. Bei der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg ist es wichtig, den Status des Steuerpflichtigen, den Steuerzeitraum, die Art der Transaktion, die anzuwendenden Formulare, das Steuerverwaltungssystem und die aktuellen Meldepflichten zu überprüfen.



