Umsatzsteuererklärungen im Ausland Luxemburg · 2026

Luxemburgische Mehrwertsteuererklärungen 2026

Veröffentlichung: 21.07.2026 Aktualisiert: 21.07.2026 Lesezeit: 19 Minuten

Wenn Ihr Unternehmen über eine aktive LU-Nummer verfügt, hilft Ihnen die professionelle Abwicklung der Umsatzsteuererklärung im Ausland dabei, eCDF-Daten, Zahlungsdaten, zusammenfassende Informationen und Logistikdaten sicher zu kombinieren.

Dieser Leitfaden behandelt Abrechnungen nach der Rechnungsstellung: Häufigkeit, Fälligkeitstermine, spezifische Feldgruppen, Nullmeldungen und Korrekturen.

Zusamenfassend

Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg – vier Pflichten, die nicht vermischt werden dürfen

Die AED legt einen Abgabetermin für die Standard-Umsatzsteuererklärung fest. EU- und statistische Meldungen haben ihre eigenen Zeiträume und Fristen.

Mehrwertsteuer

Periodische Erklärung

Nur monatlich, vierteljährlich oder jährlich - je nach dem von der AED festgelegten System.

R

Jährliche Erklärung

Der monatliche oder vierteljährliche Steuerzahler gleicht zusätzlich das gesamte Jahr vor dem 1. Mai ab.

EU

Zusammenfassende Informationen

Waren und Dienstleistungen werden getrennt gemeldet, in der Regel vor dem 25. des Folgemonats.

INTRA

Intrastat

Es betrifft den physischen Warenfluss nach Überschreiten des für eine bestimmte Richtung geltenden Schwellenwerts.

Wer und wie oft

Wer reicht Umsatzsteuererklärungen ein und wovon hängt die Häufigkeit ab?

Die Verpflichtung gilt für Steuerzahler und nicht steuerpflichtige juristische Personen, die von der AED für die Mehrwertsteuer identifiziert wurden – einschließlich einer ausländischen Gesellschaft mit einer LU-Nummer ohne lokale Niederlassung.

Schwellenwerte und Häufigkeit der Mehrwertsteuererklärung in Luxemburg
Jährlicher Nettoumsatz oder der entsprechende Wert der erhaltenen ITAs und EU-DienstleistungenPeriodische MeldungenJährliche Erklärung
Bis zu 112.000 €Im Allgemeinen fallen keine monatlichen oder vierteljährlichen Zahlungen an, sofern von AED nichts anderes festgelegt istVor dem 1. März
Über 112.000 bis 620.000 EURVierteljährlichVor dem 1. Mai
Über 620.000 €MonatlichVor dem 1. Mai
Kalender

Fristen für die Umsatzsteuererklärung in Luxemburg

Die offizielle Formulierung lautet „vor“ dem angegebenen Datum. Die Zahlungsfrist ist dieselbe wie die Frist für die Steuererklärung.

vor 15.

Monatlich

Vor dem 15. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Mehrwertsteuer fällig wurde.

vor 15.

Vierteljährlich

Vor dem 15. Tag des folgenden Quartals: April, Juli, Oktober oder Januar.

1. März

Nur jährlich

Vor dem 1. März des Folgejahres, wenn der Steuerpflichtige formell am jährlichen System teilnimmt.

1. Mai

Jährlich periodisch

Vor dem 1. Mai für monatliche oder vierteljährliche Steuerzahler; ersetzt nicht den Dezember oder das 4. Quartal.

Keine Verkäufe

Müssen Nullmeldungen abgegeben werden?

Solange Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist, rechnen Sie Ihre Perioden gemäß der AED-Frequenz ab. Das Fehlen von Verkaufsrechnungen bedeutet nicht, dass alle Felder leer sind.

Bevor Sie Null eingeben, prüfen Sie Folgendes:

  • WNT und eigene Aktienbewegungen,
  • Dienstleistungen, die im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet werden,
  • Import- und Zolldokumente,
  • Anpassungen, Vorschüsse und Gutschriften,
  • Mehrwertsteuer berechnet und anteilige Korrektur.
Beispiel

Kein Vertrieb, sondern B2B-Service

Das Unternehmen hat keine Rechnung ausgestellt, sondern eine Leistung von einem ausländischen Lieferanten bezogen. Wenn es in Luxemburg ein Reverse-Charge-Verfahren durchführt, ist die Steuererklärung nicht null.

Elektronisches Verfahren

So reichen Sie Ihre Umsatzsteuererklärung per eCDF ein – 7 Schritte

Die monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Umsatzsteuererklärungen werden elektronisch eingereicht. Der Entwurf selbst gilt nicht als Einreichung.

  1. Ein Konto erstellen

    Wählen Sie den Kontotyp aus, legen Sie den primären Benutzer fest und stellen Sie ein kompatibles Zertifikat bereit.

  2. Einloggen

    Verwenden Sie ein elektronisches Zertifikat; ein professionelles Konto kann zusätzliche Erklärende unterstützen.

  3. Formular auswählen

    Unter "Formulaires / Création" wählen Sie die Art der Erklärung, den Steuerpflichtigen und den entsprechenden Zeitraum aus.

  4. Daten eingeben

    Füllen Sie die blauen Felder aus. Die weißen Felder werden automatisch ausgefüllt.

  5. Validierung ausführen

    Korrigieren Sie die mit einem roten Rahmen markierten Felder und tragen Sie die erforderlichen Werte ein.

  6. Klicken Sie auf „Deposer“

    „Valider / Sauver“ speichert die Entwurfsversion; nur „Déposer“ übermittelt das AED-Formular.

  7. Bewahren Sie die Beweise auf

    Laden Sie die PDF-Datei herunter, geben Sie das Empfangsdatum, die Versandbestätigung und anschließend den Nachweis der separaten Zahlung an.

Bitte aktivieren Sie den Zugriff vor Ihrer ersten Lieferung

Prüfen Sie die Registrierung und den Zugang zum eCDF sowie die offiziellen Anweisungen zur Einreichung von Umsatzsteuererklärungen.

Ausfüllen des Formulars

Wie fülle ich bestimmte Felder der Umsatzsteuererklärung im eCDF aus?

eCDF generiert ein Layout für die ausgewählte Deklarationsart und den ausgewählten Zeitraum. Arbeiten Sie daher anhand der Bezeichnungen der Wirtschaftsfelder und orientieren Sie sich stets an der Nummerierung des aktuell in Ihrem Konto angezeigten Formulars.

Wie man bestimmte Gruppen von Umsatzsteuererklärungsfeldern in eCDF vorbereitet und ausfüllt
Ein Feld oder eine Gruppe von FeldernWas einzutragen istVorversandinspektion
Steuerzahler und ZeitraumWählen Sie die entsprechende LU-Nummer, den Deklarationstyp und den Monat, das Quartal oder das Jahr aus.Vergleichen Sie dies mit der vom AED zugewiesenen Frequenz und dem Datum der Aktivierung der Nummer.
Die Umsätze werden mit 17 %, 14 %, 8 % und 3 % besteuertGeben Sie die Nettobasis für jeden verwendeten Zinssatz separat an.Gleichen Sie die Zahlen mit dem Verkaufsregister ab; geben Sie nicht nur den Bruttobetrag oder die Mehrwertsteuer ein.
Steuerbefreite Verkäufe, IDT und ExportGeben Sie die Bemessungsgrundlage der entsprechenden Kategorie ohne Mehrwertsteuer an.Prüfen Sie die Grundlage für die Befreiung, VIES, Transport- oder Zolldokumente.
WNTWeisen Sie die Grundlage des innergemeinschaftlichen Warenerwerbs und die zum entsprechenden Luxemburger Steuersatz fällige Mehrwertsteuer nach.Die Vorsteuer darf nur im Umfang des Vorsteuerabzugsrechts anerkannt werden; Lagerbewegungen müssen abgeglichen werden.
In Anspruch genommene Leistungen – Umkehrung der GebührenGeben Sie die Grundlage für die erworbenen Dienstleistungen und die vom Käufer zu entrichtende Mehrwertsteuer an.Weisen Sie den Abzug separat und nur im zulässigen Teil aus.
ImportÜbertragen Sie die Bemessungsgrundlage und die Mehrwertsteuer aus dem Zolldokument, einschließlich der mit Zahlungsaufschub abgewickelten Einfuhren.Importeur, EORI-Nummer, LU-Nummer und Dokumentenzeitraum müssen übereinstimmen.
Mehrwertsteuer wird erhobenGeben Sie die abzugsfähige Mehrwertsteuer auf Inlandskäufe, Importe und Selbstveranlagungen an.Nicht abzugsfähige Ausgaben sind auszuschließen und der entsprechende Anteil ist anzuwenden.
Anpassungen und AnlagevermögenFügen Sie Gutschriften, anteilige Anpassungen und mehrjährige Anpassungen der entsprechenden Kategorie hinzu.Verknüpfen Sie die Korrektur mit dem Dokument, dem Grund und dem entsprechenden Zeitraum.
Ergebnis der ErklärungDie weißen eCDF-Felder berechnen die zu zahlende Mehrwertsteuer bzw. den Überschuss auf Basis der eingegebenen Daten.Das Ergebnis darf nicht manuell überschrieben werden; es muss mit der Kontrollanweisung abgeglichen werden.
Dokument → Transaktion → Bericht

Wie bereitet man Daten auf und meldet typische Transaktionen?

Die Deklaration sollte mit dem Verkaufs- und Einkaufsbuch, dem Lagerbestand, den Zolldokumenten, den Wechselkursen und den EU-Berichten abgeglichen werden.

LU

Ab Lagerverkauf

Teilen Sie die Basis nach Preis auf und gleichen Sie die Rechnung mit dem Lagerbestand ab.

WNT

Eigenversorgung für LU

Die Vorabveräußerung eigener Waren und der anschließende lokale Verkauf sind zwei getrennte Vorgänge.

RC

Auswärtiger Dienst

Die als Käufer fällige Mehrwertsteuer ist zu begleichen, der Abzug beschränkt sich auf die nach geltendem Recht erhobene Mehrwertsteuer.

IMP

Aufgeschobene Einfuhr

Tragen Sie die Zolldetails in die nächste entsprechende Erklärung ein und gleichen Sie die EORI-, Importeur- und LU-Nummer ab.

WDT

Lieferung in die EU

Geben Sie dies in der Erklärung und den zusammenfassenden Informationen an; bewahren Sie die VIES- und Transportdokumente auf.

FAIA

Detaillierte Daten

Eine Aufzeichnung aller Rechnungen wird nicht routinemäßig mit jeder Steuererklärung eingereicht, aber die AED kann von einer betroffenen Stelle eine FAIA-Prüfdatei anfordern.

Fehler nach dem Versand

Wie kann eine Umsatzsteuererklärung in eCDF korrigiert werden?

Ein bereits eingereichtes Formular kann nicht direkt bearbeitet werden. Die Funktion „Kopieren“ erstellt eine Version im Ordner „Formulare / In Bearbeitung“, die Sie korrigieren und erneut einreichen können.

  1. Legen Sie einen Zeitraum fest

    Geben Sie das Dokument und die Erklärung an, in der der Fehler aufgetreten ist.

  2. Korrigieren Sie die Quelle

    Eine Rechnung, eine Gutschrift oder einen Buchungssatz korrigieren.

  3. Prüfen Sie die Berichte

    Beurteilen Sie die Auswirkungen auf zusammenfassende Informationen und Intrastat.

  4. Senden Sie das vollständige Formular ab

    Die Korrektur enthält die vollständigen korrekten Daten, nicht nur die Differenz.

  5. Die Differenz bezahlen

    Verknüpfen Sie den Zuschlag mit dem Zeitraum, auf den sich die Korrektur bezieht.

  6. Behalte den Überblick

    Archivieren Sie den Grund, die Berechnungen und die Bestätigung der Wiedereinreichung.

Zusätzliche Berichterstattung

Zusammenfassende Informationen und Intrastat

Eine reguläre Umsatzsteuererklärung ersetzt nicht die EU-Transaktionsmeldungen oder Statistiken über den physischen Warenfluss.

Tag 25

Waren

IDT, bestimmte Dreiecksgeschäfte und ausgewählte Eigenbewegungen. Die Basisperiode beträgt einen Monat; für ein Quartal ist ein Schwellenwert von 50.000 EUR erforderlich.

Tag 25

Dienstleistungen

B2B-Dienstleistungen, die vom Käufer in einem anderen EU-Land versteuert werden. Der Bericht kann monatlich oder vierteljährlich erstellt werden.

16. Werktag

Intrastat

Monatlich nach Überschreiten der Schwelle: Ankünfte 250.000 €, Abgänge 200.000 € – werden separat bewertet.

Umfang und Korrekturen zusätzlicher Berichte
BerichtWas ist enthalten?Wie man es korrigiert
Informationen - WarenLändercode, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers und Gesamtwert in EUR.Abschnitt III „Korrekturen“.
Information - DienstleistungenUmsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers und Gesamtwert der B2B-Dienstleistungen in EUR.Abschnitt II „Korrekturen“.
IntrastatPhysischer Warenfluss, Richtung, Code, Wert und Daten abhängig von der Art der Deklaration.Im STATEC-System für den jeweiligen Monat müssen Mehrwertsteuerdifferenzen erklärt werden.
Über eine einfache Erklärung hinaus

OSS, IOSS und SME haben separate Berichte

Melden Sie denselben Verkauf nicht sowohl im Rahmen der Sonderregelung als auch als lokalen Verkauf in Ihrer regulären Umsatzsteuererklärung.

OSS EU

Vierteljährlich

Bis zum Ende des Monats nach Quartalsende, gegebenenfalls auch als Nullmeldung, sofern das Verfahren dies erfordert.

OSS

Nicht-EU-System

Vierteljährlich bis zum Ende des Folgemonats für qualifizierte Dienstleistungen.

IOSS

Monatlich

Bis zum Ende des Folgemonats für qualifizierende Verkäufe importierter Lieferungen.

KMU

Quartalsbericht

Der Umsatzbericht wird im Land der Niederlassung gemäß dem grenzüberschreitenden Verfahren eingereicht.

OSS ist ein separates Abrechnungsverfahren

Wenn Ihr Unternehmen das EU-Verfahren anwendet, Taxenlight auch VAT OSS-Erklärungen.

EUR und Abrechnung

Währungen und Mehrwertsteuerzahlungen in Luxemburg

Erklärungen und zusammenfassende Informationen werden in Euro eingereicht. Die Einreichung einer eCDF führt nicht automatisch zu einer Abbuchung.

Währungsumrechnung

  • Für alle Transaktionen außer Importen ist der Wechselkurs anzuwenden, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Mehrwertsteuer gilt
  • Richten Sie Ihre Strategie nach dem Zinssatz der BCL, einer zugelassenen Bank oder der EZB aus
  • Bei Importen sind die Zollwertumrechnungsregeln anzuwenden
  • Dokumentieren Sie die Geschwindigkeit der Fortschritte und Korrekturen.

Vor der Überweisung

  • Prüfen Sie das Girokonto und den AED-Empfänger
  • Bitte geben Sie die erforderliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Matrikelnummer an
  • Geben Sie den korrekten Abrechnungszeitraum an,
  • stellen Sie sicher, dass das Konto der Behörde vor Ablauf der Frist gutgeschrieben wird.
Verzögerungen und Sanktionen

Welche Folgen hat es, wenn man die Zahlung nicht angibt oder verspätet leistet?

Die Folgen hängen von der Art des Verstoßes, dem Betrag, dem Zweck und der Reaktion des Steuerpflichtigen ab. Die folgenden Werte ergeben sich aus dem ab dem 1. Januar 2026 geltenden Umsatzsteuergesetz.

250–10.000 EUR

Pflichtverletzung

Bei einem Verstoß gegen die festgelegten Melde-, Aufzeichnungs- oder Informationspflichten kann eine Geldbuße verhängt werden.

bis zu 10 % pro Jahr

Keine Zahlung

Es kann eine Steuerstrafe für nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gezahlte Steuern verhängt werden – dies sind keine gewöhnlichen Zinsen auf das Konto.

10–50%

Unterbewertung oder unangemessene Rückerstattung

Die Sanktion kann je nach Verstoß auf der Grundlage der hinterzogenen Mehrwertsteuer oder der unrechtmäßig erhaltenen Rückerstattung berechnet werden.

Die häufigsten Fehler

Was führt in Luxemburg am häufigsten zu Problemen bei der Mehrwertsteuererklärung?

Der Fehler im Formular beginnt in der Regel schon früher – im Dokumentenfluss, bei der Transaktionszuordnung oder beim Lagerabschluss.

Schlechte Zeit

Das Unternehmen reicht eine Erklärung in einer anderen als der von der AED festgelegten Häufigkeit ein oder erfasst das Dokument nach Buchungsdatum anstatt nach Fälligkeitsdatum.

Ausgewogenheit statt Kategorien

Der Betrag von einem Konto wird ohne Trennung von Gebühren, WNT, Reverse-Charge-Verfahren und Einfuhrgebühren auf das Formular übertragen.

"Kindergarten" ohne Kaufkontrolle

Das Fehlen von Verkäufen verschleiert die Auslandsdienstleistung, die Einfuhr oder die Korrektur der Vorsteuer.

Kein EU-Bericht

Die ITC ist in der Erklärung enthalten, aber nicht in den zusammenfassenden Informationen, oder die Auftragnehmernummer wurde nicht überprüft.

Gesendet, aber nicht bezahlt

Das Team behandelt die eCDF-Bestätigung als Zahlungsbestätigung, obwohl die Überweisung separat erfolgt.

Korrektur nur für die Differenz

Anstelle einer vollständigen, korrekten Deklaration für den Quellzeitraum wird die Änderung selbst an eCDF gesendet.

Vor "Déposer"

Überprüfung der Umsatzsteuererklärungen vor dem Absenden

Schließen Sie die Daten vor dem offiziellen Stichtag, damit die Validierung eine inhaltliche Prüfung und nicht eine übereilte Neuberechnung des Saldos darstellt.

Daten und Transaktionen

  • den von AED zugewiesenen Zeitraum bestätigen,
  • Umsätze nach Tarifen und Ausnahmen verteilen,
  • IDT-, INT- und Lagerbewegungen abgleichen,
  • Rückwärtsverrechnung und Einfuhr prüfen,
  • Buchungsanpassungen, Vorschüsse und Gutschriften,
  • das Abzugsrecht prüfen.

Berichte und Beweise

  • Zusammenfassende Informationen abgleichen,
  • Erläutern Sie die Unterschiede zu Intrastat
  • Prüfen Sie die Wechselkurspolitik
  • eCDF-Validierung ausführen,
  • PDF herunterladen und Bestätigung,
  • Eine Zahlung vornehmen und eTVA-C prüfen.
Zusammenfassung

Luxemburgische Mehrwertsteuererklärungen 2026 – wichtigste Regeln

eCDF

Die Erklärungen werden elektronisch eingereicht und die Frequenz wird dem AED zugeordnet.

Frist und Zahlung

Die Steuer wird separat, am selben Tag wie die eigentliche Steuererklärung, entrichtet.

Weitere Berichte

Die Erklärung ersetzt keine zusammenfassenden Informationen, Intrastat, OSS oder IOSS.

Häufig gestellte Fragen

Luxemburgische Mehrwertsteuererklärungen – Fragen und Antworten

Kurzantworten für Unternehmen, die bereits über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügen und für die laufende Berichterstattung verantwortlich sind.

Dieser Text dient lediglich Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Steueranalyse. Bei der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg ist es wichtig, den Status des Steuerpflichtigen, den Steuerzeitraum, die Art der Transaktion, die anzuwendenden Formulare, das Steuerverwaltungssystem und die aktuellen Meldepflichten zu überprüfen.

Katarzyna Andrzejewska
Autor des Artikels

Katarzyna Andrzejewska

Spezialist für ausländische Mehrwertsteuer

Seit neun Jahren ist sie im Bereich der Umsatzsteuer- und anderer ausländischer Steuern tätig. Durch die tägliche direkte Zusammenarbeit mit Mandanten kennt sie die ausländischen Steuerverfahren genau. Sie ist stets über Änderungen der Steuergesetze informiert und setzt diese schnell in konkrete, nützliche und verständliche Blogbeiträge um. Die Kombination ihres fundierten Fachwissens mit ihrer Steuererfahrung ermöglicht es ihr, Inhalte zu erstellen, die Unternehmer bei ihrer Entwicklung auf ausländischen Märkten optimal unterstützen.

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