Umsatzsteuerregistrierung im Ausland Griechenland – 2026

Mehrwertsteuerregistrierung in Griechenland 2026

Veröffentlichung: 13.07.2026 Aktualisiert: 13.07.2026 Lesezeit: 15 Minuten

Eine Mehrwertsteuerregistrierung in Griechenland kann erforderlich sein, wenn ein ausländisches Unternehmen lokale Aktivitäten durchführt, die der griechischen Mehrwertsteuer unterliegen und diese nicht ausschließlich durch Reverse Charge, OSS, IOSS oder ein anderes spezielles Verfahren abgewickelt werden können.

Wenn Sie planen, aus einem griechischen Lager zu verkaufen, Waren zu importieren und weiterzuverkaufen, lokal auszuliefern oder Ihre Waren selbst nach Griechenland zu transportieren, beginnen Sie mit einem Transaktionsmodell. Einen allgemeinen Überblick bietet unser Leitfaden zur Mehrwertsteuer in Griechenland. Die Abrechnung nach der Registrierung behandeln wir separat in unserem Artikel über Mehrwertsteuererklärungen in Griechenland.

Anmeldung auf einen Blick

Was müssen Sie vor der Registrierung zur Umsatzsteuer in Griechenland wissen?

Eine griechische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist kein Selbstzweck. Sie sollte sich auf eine konkrete Transaktion und die Person beziehen, die die Steuer tatsächlich entrichten muss.

AFM/TIN

Rechnungsnummer

Für die Umsatzsteuererklärung und die Erfüllung lokaler Verpflichtungen kann eine griechische Steueridentifikationsnummer erforderlich sein.

5 Tage

Geschätzte Zeit

Mitos gibt 5 Tage für das EU-Firmenregistrierungsverfahren an, die tatsächliche Dauer hängt jedoch von den Daten und dem Einzelfall ab.

0 EUR

Amtsgebühr

Im öffentlichen Register wird die Dienstleistung für ein EU-Unternehmen als kostenlos beschrieben.

VIES

EU-Transaktionen

Bei innergemeinschaftlichen Transaktionen ist es notwendig, die Aktivitätsnummer und die Meldepflichten zu überprüfen.

Aus Taxenlight Erfahrung

Meistens lösen wir Fälle, in denen ein Unternehmen lediglich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt, aber keine detaillierte Beschreibung der Transaktion vorlegen kann: Wo sich die Waren befinden, wer der Importeur und wer der Käufer ist und ob das Reverse-Charge-Verfahren oder das OSS-Verfahren Anwendung findet. Griechenland bevorzugt in seinem Modell konkrete Angaben gegenüber allgemeinen Formulierungen.

Entscheidung vor Antragstellung

Benötigt Ihr Unternehmen eine Umsatzsteuerregistrierung in Griechenland?

Eine gute Analyse beginnt mit einigen Fragen. Erst danach werden der Antragsprozess, die Vollmachten und die Erklärung verständlich.

Bestimmen Sie das Thema

Prüfen Sie, ob Sie ein Produkt, eine Dienstleistung, ein Importprodukt, einen lokalen Lieferservice oder ein E-Commerce-Modell anbieten.

Überprüfen Sie den Ort

Wenn sich die Waren in Griechenland befinden, in Griechenland gelagert werden oder nach Griechenland eingeführt werden, erhöht sich das Risiko der Registrierung.

Bewerten Sie den Kunden

Im B2B-Bereich prüfen Sie den Umsatzsteuerzahler und das Reverse-Charge-Verfahren. Im B2C-Bereich analysieren Sie OSS, IOSS oder die lokale Umsatzsteuer.

Verfahren überprüfen

Reverse Charge, OSS und IOSS können helfen, decken aber keine Lagerhaltung, Import und lokale Zustellung ab.

Reichen Sie einfach Ihre Bewerbung ein

Das Büro und der Berater müssen wissen, warum das Unternehmen eine griechische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt.

Beginnen Sie nicht mit einem Formular

Wenn das Transaktionsmodell nicht festgelegt ist, kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer falsch verwendet werden: auf Rechnungen, in VIES, bei Einfuhren, in Anmeldungen oder in myDATA.

Wann sollte man die Registrierung überprüfen?

Ab wann ist die Mehrwertsteuerregistrierung in Griechenland verpflichtend?

Die wichtigste Frage ist nicht „Habe ich einen Kunden in Griechenland?“, sondern „Übe ich in Griechenland eine Tätigkeit aus, die mein Unternehmen vor Ort abwickeln muss?“.

Szenarien, in denen ein ausländisches Unternehmen seine Umsatzsteuerregistrierung in Griechenland überprüfen sollte
SituationWarum ist das wichtig?Was vor einer Entscheidung geklärt werden muss
Waren in GriechenlandDer Verkauf eines Artikels mit Standort in Griechenland kann eine lokale Lieferung beinhalten.Warenstandort, Lieferzeitpunkt, Käufer und Rechnungsstellung.
Lager oder AuftragsabwicklungIn Griechenland werden grenzüberschreitende Verkäufe häufig mit der lokalen Mehrwertsteuer belastet.Wareninhaber, Lagerbetreiber und Dokumentenfluss.
Import und WiederverkaufImporteur, Einfuhrumsatzsteuer und Weiterverkauf müssen mit der Anmeldung übereinstimmen.Wer importiert, wer zahlt Mehrwertsteuer und wer verkauft nach der Zollabfertigung?.
B2C jenseits von OSS/IOSSVerkäufe an Endverbraucher profitieren nicht vom Reverse-Charge-Verfahren.Passt das Modell in OSS oder IOSS, oder ist eine lokale Mehrwertsteuer erforderlich?.
EU-Transaktionen aus GriechenlandGriechische Nummern erfordern möglicherweise VIES-Aktivitäten und zusätzliche Meldungen.WDT/WNT, Warenbewegungen, VIES und möglicherweise Intrastat.
Umsatzschwelle

Ist die Umsatzschwelle für die Mehrwertsteuerregistrierung in Griechenland entscheidend?

Für ausländische Unternehmen sollte die Schwelle nicht die erste Frage sein. Oft ist das Transaktionsmodell selbst wichtiger.

Lager

Bei geringen Umsätzen kann auch Mehrwertsteuer anfallen

Befinden sich die Waren in Griechenland und werden sie von dort an den Kunden geliefert, kann die Verpflichtung aus der lokalen Lieferung und nicht aus der Grenze entstehen.

Import

Importeur veröffentlicht Dokumente

Bei Einfuhren kommt es auf das Zolldokument, das Recht auf Abzug oder Rückerstattung und den Weiterverkauf nach der Abfertigung an.

B2C

OSS und IOSS haben Grenzen

Die Sonderverfahren gelten nur für bestimmte Modelle. Sie führen nicht zum Ausschluss von Verkäufen aus dem lokalen Lagerbestand.

EU- und Nicht-EU-Unternehmen

Die Umsatzsteuerregistrierung in Griechenland unterscheidet sich für EU- und Nicht-EU-Unternehmen

Diese Situationen dürfen nicht gleichgesetzt werden. Der Unternehmensstatus beeinflusst das Verfahren, die Vertretung und die praktische Unterstützung nach der Registrierung.

Vergleich der Mehrwertsteuerregistrierung in Griechenland für EU- und Nicht-EU-Unternehmen
UnternehmensstatusWas sagen die Quellen?Was man praktisch überprüfen sollte
EU-UnternehmenMitos beschreibt das Verfahren zur Ausstellung einer Steueridentifikationsnummer (TIN) an Steuerzahler aus einem anderen EU-Land, die in Griechenland besteuerte Transaktionen durchführen, ohne dass die Verpflichtung besteht, einen Steuervertreter zu benennen.Transaktionsmodell, VIES, Unternehmensdaten, Registrierungsgrundlage, Bearbeitung der Erklärung und Kommunikation mit dem Amt.
Nicht-EU-UnternehmenErfordert eine gesonderte Analyse, insbesondere für Import, IOSS, Repräsentation, lokale Verkäufe und Mehrwertsteuerrückerstattung.Wer ist der Importeur, wird ein Vermittler benötigt, wer übernimmt die Anmeldungen und die Korrespondenz mit der AADE?.
Jedes UnternehmenDie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gibt den Vorgang an, nicht die Rechnungsnummer selbst.Meldungen, Zahlungen, Berichtigungen, VIES, Intrastat, myDATA und Datenverantwortung.
AFM, TIN und VIES

Die griechische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss mit den Transaktionen und Meldungen übereinstimmen

Nach der Registrierung kann die Nummer für Umsatzsteuererklärungen, lokale Transaktionen und EU-Zahlungen verwendet werden. Der Besitz der Nummer allein reicht jedoch nicht aus.

ZINN

Steuerzahleridentifikation

AADE unterhält eine Abteilung zur Registrierung im griechischen Steuerregister und zu den damit verbundenen Verfahren.

VIES

Innergemeinschaftliche Transaktionen

AADE weist darauf hin, dass vor der ersten EU-Transaktion ein Eintrag im VIES-System erfolgen muss.

meineDaten

Daten nach der Registrierung

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss mit Rechnungen, Erklärungen, Berichtigungen und elektronischen Daten, die im griechischen System übermittelt werden, kompatibel sein.

Eine Zahl ohne aktiven Prozess stellt ein Risiko dar

Wenn ein Unternehmen über eine griechische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt, aber keine Vereinbarung darüber besteht, wer die Erklärungen abgibt, wer EU-Transaktionen meldet und wer die Daten kontrolliert, tritt das Problem in der Regel bei der ersten Korrektur oder Zahlung auf.

Steuerberater

Benötigt ein EU-Unternehmen einen Steuervertreter in Griechenland?

Es ist nicht selbstverständlich, dass für jedes EU-Unternehmen automatisch ein Steuervertreter bestellt werden muss. Gemäß dem offiziellen Verfahren können sich EU-Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Bestellung eines Steuervertreters registrieren lassen.

EU

Nicht automatisch

Bei einem EU-Unternehmen werden die Verfahrensregeln und das Transaktionsmodell geprüft, anstatt im Voraus einen Vertreter anzunehmen.

Außerhalb der EU

Separate Analyse

Ein Unternehmen außerhalb der EU sollte die Bereiche Vertretung, Einfuhr, IOSS, Dokumente und Kontaktaufnahme mit der Verwaltung gesondert prüfen.

Taxenlight

Unterstützung ist nicht immer eine Verpflichtung

Auch wenn ein Vertreter nicht automatisch erforderlich ist, ist es in der Praxis nützlich, jemanden zu haben, der das Büro, die Daten, die Erklärungen und myDATA verwalten kann.

Dokumente und Daten

Welche Dokumente muss ich für die Umsatzsteuerregistrierung in Griechenland vorbereiten?

Der Umfang hängt vom Status des Unternehmens, dem Sitzland und der Art der Transaktion ab. Auch wenn das Verfahren für EU-Unternehmen keine einfache Liste obligatorischer Dokumente vorsieht, muss das Unternehmen nachweisen können, warum es die jeweilige Anzahl benötigt.

Vorbereitungen vor dem Start:

  • Angaben zur Firmenregistrierung und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Wohnsitzland,
  • Angaben zu den zur Vertretung befugten Personen,
  • Beschreibung des Vertriebsmodells in Griechenland,
  • Informationen darüber, ob sich die Waren in Griechenland befinden,
  • Daten des Lagers, des Auftragsverarbeiters oder des Importeurs,
  • Importdokumente, falls das Unternehmen Waren importiert,
  • Informationen zu EU- und VIES-Transaktionen
  • Vollmacht, falls der Prozess von einem Berater abgewickelt wird.

Am wichtigsten ist es, die Grundlage für die Registrierung zu beschreiben: lokaler Verkauf, Einfuhr, Lagerung, Warenverkehr, innergemeinschaftliche Transaktionen oder ein anderes vom Käufer nicht festgelegtes Modell.

AADE beschreibt das Verfahren zur Ausstellung einer TIN und eines Authentifizierungsschlüssels, einschließlich der Identifizierung und des Erhalts des Zertifikats sowie des Zugangs zu elektronischen Diensten.

Besondere Verfahren

Wann können Verfahren die Notwendigkeit einer Registrierung verringern?

Die Zahlungsarten „Reverse Charge“, „OSS“ und „IOSS“ sind gültig, funktionieren aber nur mit bestimmten Modellen. Sie decken nicht alle Verkäufe nach Griechenland ab.

B2B

Umgekehrte Ladung

Es kann bei B2B-Transaktionen hilfreich sein, wenn der griechische Käufer Mehrwertsteuerzahler ist und die Steuer entrichtet.

OSS

B2C-Umsätze aus der EU

Es kann bei spezifischen B2C-Verkäufen von einem EU-Land an Verbraucher in Griechenland helfen.

IOSS

Einfuhren bis zu 150 EUR

Kann Importverkäufe an Endverbraucher beinhalten, erfordert jedoch die Überprüfung des Zwischenhändlers und die Einhaltung der Zollformalitäten.

Lagerhaltung und Import erfordern eine separate Bewertung

Verkäufe ab griechischem Lagerbestand, lokale Lieferungen und Importe mit Weiterverkauf sollten normalerweise nicht automatisch der OSS-, IOSS- oder Reverse-Charge-Regelung unterliegen.

Nach der Registrierung

Was geschieht nach Erhalt einer griechischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Sobald ein Unternehmen in Griechenland umsatzsteuerlich registriert ist, sollte es die lokale Umsatzsteuer als fortlaufenden Prozess und nicht als einmalige Formalität betrachten.

Die AADE weist darauf hin, dass im normalen Mehrwertsteuersystem für jeden Abrechnungszeitraum eine Erklärung abgegeben wird, selbst wenn das Ergebnis null, eine Gutschrift oder eine zu zahlende Mehrwertsteuer ist.

Wir werden das gesamte Anmeldeverfahren hier nicht im Detail beschreiben, um keine separate Anleitung zu erstellen. Am wichtigsten ist es, nach der Registrierung umgehend den Anmelderhythmus, die Daten, Zahlungen, Korrekturen, VIES, Intrastat und myDATA einzurichten.

Nach der Registrierung sollten Sie Folgendes planen:

  • Häufigkeit der Umsatzsteuererklärungen,
  • die für die Daten verantwortliche Person,
  • Umsatzsteuer-VIES-Meldepflicht und potenzielle Intrastat-Meldepflichten,
  • Zahlungen und Anpassungen,
  • Übereinstimmung der Rechnungen mit myDATA.

Deklarationen sind der nächste Schritt nach der Zahl

Erhält ein Unternehmen eine griechische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, muss es seine Steuererklärungen unverzüglich erstellen, nicht erst zum ersten Stichtag.

Die häufigsten Fehler

Die häufigsten Fehler bei der Umsatzsteuerregistrierung in Griechenland

Die meisten Probleme entstehen, wenn ein Unternehmen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Formalität und nicht als Folge eines spezifischen Vertriebsmodells betrachtet.

01

Das Unternehmen betrachtet nur den Zinssatz

Ein Steuersatz von 24 %, 13 % oder 6 % beantwortet nicht die Frage, ob ein Unternehmen eine griechische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt.

02

Die Rückladung funktioniert automatisch

Die Umkehrung der Gebührenpflicht ist an Bedingungen geknüpft. Bitte nutzen Sie diese Option nicht, ohne vorher die lokale Zustellung und den Kundenstatus zu prüfen.

03

OSS soll das Lager abdecken

OSS verarbeitet keine Verkäufe aus Lagerbeständen in Griechenland.

04

Der Importeur ist unbekannt

Zolldokumente, Zahlungen, Abzüge und nachfolgende Verkäufe müssen in ein einheitliches Modell passen.

05

Es gibt keinen Erklärungsplan

Die Registrierung ohne Deklarationsplan, VIES, myDATA und Zahlungen ist nur die halbe Miete.

Taxenlight

Anwendung ohne Modell

Aus unserer Erfahrung wissen wir: Je besser der Waren- und Rechnungsfluss beschrieben ist, desto weniger Korrekturen sind nach Erhalt der Zahlen nötig.

Zusammenfassung

Die Umsatzsteuerregistrierung in Griechenland sollte sich aus der Transaktion ergeben, nicht aus dem Formular selbst

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sollte das Ergebnis einer Analyse sein: Wo befinden sich die Waren, wer kauft, wer importiert, ob das Reverse-Charge-Verfahren, das OSS-Verfahren oder das IOSS-Verfahren angewendet wird und ob das Unternehmen lokale Aktivitäten in Griechenland ausübt.

1

Ein Kunde aus Griechenland reicht nicht aus

Ein Verkauf nach Griechenland allein bedeutet nicht zwangsläufig eine Registrierung. Das Transaktionsmodell und der Abwicklungsmechanismus sind entscheidende Faktoren.

2

Bewertung der Lager- und Importänderungen

Bei der Lagerung lokaler Waren, dem Import und dem Weiterverkauf ist häufig vor dem Start die Überprüfung der griechischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich.

3

Nach der Zahl folgen Erklärungen

Die Registrierung löst Meldungen, Zahlungen, Korrekturen, VIES, gegebenenfalls Intrastat und Datenkonsistenz mit myDATA aus.

Sprechen wir über die Umsatzsteuerregistrierung

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie in Griechenland eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen?

Beschreiben Sie den Warenfluss, die Kunden, die Importe, die Lagerhaltung und die Rechnungsstellung. Wir prüfen, ob das Reverse-Charge-Verfahren oder das OSS-Verfahren ausreicht oder ob eine Umsatzsteuerregistrierung in Griechenland erforderlich ist.

Adrian Andrzejewski CEO Taxenlight
Häufig gestellte Fragen

Mehrwertsteuerregistrierung in Griechenland 2026 – Fragen und Antworten

Die häufigsten Fragen tauchen auf, bevor ein Unternehmen einen Antrag einreicht: ob eine Registrierung erforderlich ist, wer die Umsatzsteuer abführen kann und was nach der Zuteilung der Nummer geschieht.

Dieser Text dient lediglich Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Steuerveranlagung. Bei der Umsatzsteuerregistrierung in Griechenland ist es wichtig, den Steuerpflichtigenstatus, den Steuersitz, das Transaktionsmodell, das Lager, die Einfuhr, das Reverse-Charge-Verfahren, OSS/IOSS, die Repräsentanz, VIES, Umsatzsteuererklärungen, myDATA und die aktuellen Meldepflichten zu überprüfen.

Katarzyna Andrzejewska
Autor des Artikels

Katarzyna Andrzejewska

Spezialist für ausländische Mehrwertsteuer

Seit neun Jahren ist sie im Bereich der Umsatzsteuer- und anderer ausländischer Steuern tätig. Durch die tägliche direkte Zusammenarbeit mit Mandanten kennt sie die ausländischen Steuerverfahren genau. Sie ist stets über Änderungen der Steuergesetze informiert und setzt diese schnell in konkrete, nützliche und verständliche Blogbeiträge um. Die Kombination ihres fundierten Fachwissens mit ihrer Steuererfahrung ermöglicht es ihr, Inhalte zu erstellen, die Unternehmer bei ihrer Entwicklung auf ausländischen Märkten optimal unterstützen.

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