Mehrwertsteuererklärungen in Griechenland 2026
Die Umsatzsteuererklärung in Griechenland beginnt mit dem Ende der Registrierung. Verfügt ein ausländisches Unternehmen über eine griechische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, muss es unverzüglich den Abrechnungszeitraum, die Angaben zur Umsatzsteuererklärung, die Zahlung, Korrekturen, VIES, Intrastat und den myDATA-Empfang erfassen.
Dieser Leitfaden behandelt die Abrechnung nach Erhalt einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wenn Sie lediglich Ihre Umsatzsteuerpflicht prüfen, fahren Sie mit dem Abschnitt „Umsatzsteuerregistrierung in Griechenland“. Allgemeine Informationen zu Steuersätzen und Steuern finden Sie unter „Umsatzsteuer in Griechenland“.
Was müssen Sie über Mehrwertsteuererklärungen in Griechenland wissen?
Nach der Registrierung zur Umsatzsteuer tritt ein Unternehmen in einen regulären Buchhaltungszyklus ein. Eine griechische Umsatzsteuererklärung ist nur dann nicht erforderlich, wenn Umsatzsteuer anfällt. Die AADE weist darauf hin, dass Steuerpflichtige im regulären Umsatzsteuersystem für jede Periode eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen, selbst wenn das Ergebnis null ist oder ein Überschuss an Vorsteuer vorliegt.
Mehrwertsteuererstattung
Grundlegende Buchhaltung von Verkäufen, Einkäufen, Importen, Abzügen, Anpassungen und Saldo für die Periode.
Null-Deklaration
Das Fehlen von Transaktionen bedeutet nicht automatisch das Fehlen einer Verpflichtung, wenn der Steuerpflichtige eine aktive Erklärungspflicht hat.
VIES separat
Die zusammenfassenden Meldungen für EU-Transaktionen werden separat eingereicht, in der Regel bis zum 26. des Folgemonats.
Systemdaten
Vorausgefüllte Deklarationsfelder können auf Daten basieren, die an die griechische myDATA-Plattform übertragen wurden.
Wie organisiert man die Umsatzsteuererklärung in Griechenland?
Eine korrekte Umsatzsteuererklärung beginnt bereits vor der Anmeldung im System. Zuerst müssen Sie Ihre Daten abschließen, den Zeitraum festlegen und Ihre Umsatzsteuererklärung von VIES, Intrastat und myDATA trennen.
Daten sammeln
Verkaufs- und Einkaufsrechnungen, Importe, Lagerbestände, Korrekturen, Retouren, Marktplatzberichte und EU-Transaktionen.
Prüfzeitraum
Bitte bestätigen Sie, ob Ihr Unternehmen monatlich oder vierteljährlich abrechnet und welchen Zeitraum die Dokumente abdecken.
Vergleichen Sie myDATA
Gleichen Sie Rechnungen und Klassifizierungen mit Daten ab, die in vorausgefüllte Deklarationsfelder eingespeist werden können.
Formulare einreichen
Reichen Sie eine Umsatzsteuererklärung und separate Meldungen ein, wenn es sich um EU-Transaktionen oder Intrastat-Verpflichtungen handelt.
Bezahlen und archivieren
Zahlungen, Ratenzahlungen, Bestätigungen, Anpassungen, Belege und Saldenabstimmung kontrollieren.
Wer reicht in Griechenland die Umsatzsteuererklärung ein?
Umsatzsteuererklärungen werden von Steuerpflichtigen eingereicht, die den griechischen Meldepflichten unterliegen. Für ausländische Unternehmen ist dies in der Regel der nächste Schritt nach Erhalt einer griechischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sorgt für eine klare Aufgabenteilung: Wer sammelt Rechnungen, wer prüft Importe, wer gleicht myDATA ab, wer reicht die Umsatzsteuererklärung ein und wer überwacht die Zahlungen? Ohne sie kann selbst ein einfacher Monat schnell zu einem ganzen Steuerjahr werden.
Falls Ihnen noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugewiesen wurde, gehen Sie in diesem Artikel nicht weiter darauf ein. Kehren Sie zur Anleitung zur Umsatzsteuerregistrierung in Griechenland und richten Sie erst dann Ihren Meldekalender ein.
Mehrwertsteuererklärung und Zahlungsfrist in Griechenland
Die AADE gibt an, dass die Umsatzsteuererklärung bis zum letzten Werktag des Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums einzureichen ist. Dasselbe gilt für die Steuerzahlungen und etwaige zweite Raten.
| Bereich | Prinzip | Was Sie im Unternehmen überprüfen sollten |
|---|---|---|
| Frequenz | Monatlich oder vierteljährlich, abhängig unter anderem von der Art der Aufzeichnungen und dem Status des Steuerzahlers. | Übertragen Sie Ihren Kalender nicht aus Polen oder einem anderen EU-Land. Bestätigen Sie den Zyklus für die griechische Kalendernummer. |
| Mehrwertsteuererstattung | Der letzte Werktag des Monats, der auf den Abrechnungsmonat oder das Abrechnungsquartal folgt. | Setzen Sie sich im Voraus eine interne Frist, insbesondere für Import und myDATA. |
| Mehrwertsteuerzahlung | Wenn die Erklärung eine Mehrwertsteuerpflicht ausweist, ist die Zahlung bis zum letzten Werktag des Monats fällig, in dem die Erklärung eingereicht wurde. | Trennen Sie den Versandstatus der Deklaration vom Zahlungsbuchungsstatus. |
| Rate | Bei Steuern über 100 EUR ist eine Zahlung in zwei gleichen Raten möglich, sofern die Steuererklärung fristgerecht und ordnungsgemäß gekennzeichnet ist. | Für die zweite Rate ist im Folgemonat eine separate Fälligkeitsprüfung erforderlich. |
Wie fülle ich eine griechische Mehrwertsteuererklärung aus?
Beginnen Sie Ihre griechische Umsatzsteuererklärung nicht mit der Eingabe von Beträgen in das Formular. Trennen Sie zunächst die Transaktionen nach Funktion: Inlandsverkäufe, Verkäufe ohne griechische Mehrwertsteuer, Einkäufe mit Vorsteuerabzugsrechten, Einfuhren, EU-Transaktionen, Korrekturen und den Saldo der Vorperiode.
| Schritt | Was machst du | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| 1. Legen Sie einen Zeitraum fest | Ordnen Sie Rechnungen, Korrekturen, Importe und Lagerdokumente dem richtigen Monat oder Quartal zu. | Vermischen Sie nicht Verkaufsdatum, Rechnungsdatum und Belegeingangsdatum, ohne vorher die Regeln für Ihren konkreten Fall zu prüfen. |
| 2. Den Umsatz aufteilen | Getrennte Verkäufe mit griechischer Mehrwertsteuer, Verkäufe ohne griechische Mehrwertsteuer, Reverse-Charge-Verfahren, Export- und EU-Transaktionen. | Ein Fehler im Steuerort ändert nicht nur die Steuererklärung, sondern auch die Rechnung, VIES und myDATA. |
| 3. Überprüfen Sie Ihre Einkäufe | Ermitteln Sie die Vorsteuer für den Abzug, die Einkäufe ohne Abzugsrecht und die Kostenbelege für das Archiv. | Im Falle einer zu hohen Vorsteuer müssen die Unterlagen den zu überweisenden oder zu erstattenden Betrag belegen. |
| 4. Import abgleichen | Vergleichen Sie Zolldokumente, Importeurdaten, Einfuhrumsatzsteuer und Weiterverkauf der Waren. | Der Importeur sollte anhand der Zolldokumente das Buchhaltungsmodell und das Abzugsrecht überprüfen. |
| 5. Vergleichen Sie meine Daten | Prüfen Sie, ob die Quelldaten mit der Klassifizierung und den vorausgefüllten Werten übereinstimmen. | Der Unterschied zwischen Deklaration und myDATA sollte eine Ursache haben und nicht nur manuell behoben werden können. |
| 6. Schließen Sie die Zahlung ab | Falls Mehrwertsteuer anfällt, bereiten Sie die Zahlung, etwaige Ratenzahlungen und Bestätigungen vor. | Die Abgabe der Umsatzsteuererklärung und die Zahlung der Mehrwertsteuer sind zwei voneinander getrennte Kontrollvorgänge. |
Welche Folgen könnte eine Umsatzsteuererklärung haben?
Die AADE beschreibt die Meldepflicht unabhängig vom Saldo. Daher muss das Unternehmen jeden Zeitraum prüfen, nicht nur die Monate mit fälliger Steuer. Das Ergebnis der Meldung kann null, fällige Umsatzsteuer oder überschüssige Vorsteuer sein, die abgeführt oder erstattet wird, wie in den AADE-Informationen zu Umsatzsteuererklärungen.
Null-Deklaration
Dies kann erforderlich sein, wenn ein Steuerpflichtiger zwar zur Meldung verpflichtet ist, aber im betreffenden Zeitraum keine Transaktionen stattgefunden haben oder der Kontostand null beträgt. Inaktivität sollte nicht automatisch als Meldeversäumnis gewertet werden.
Vorsteuerüberschuss
Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, kann der Überschuss in die nächste Periode vorgetragen oder als Erstattung geltend gemacht werden. Es handelt sich weiterhin um dieselbe Umsatzsteuererklärung, nur dass das Ergebnis vorgetragen oder erstattet wird.
Mehrwertsteuer zu zahlen
Bei der Zahlung der Mehrwertsteuer müssen Sie Zahlungen, etwaige Ratenzahlungen und den Versandbeleg dokumentieren. Die Umsatzsteuererklärung allein reicht dafür nicht aus.
Wann ist eine Berichtigung der Umsatzsteuererklärung erforderlich?
Korrekturen erfolgen bei Fehlern im Zusammenhang mit Verkäufen, Einkäufen, Importen, Mehrwertsteuersätzen, Reverse-Charge-Verfahren, Salden aus Vorperioden oder an myDATA übertragenen Daten. Das griechische System unterstützt Erst- und Berichtigungsmeldungen; verspätete Meldungen können jedoch Zinsen und Strafen nach sich ziehen.
Fehler in den Daten
Keine Rechnung, falscher Zeitraum, falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftragnehmers, Importfehler oder Unstimmigkeit mit dem Marktbericht.
Fehler im Mechanismus
Falsch angewendetes Reverse-Charge-Verfahren, lokale Mehrwertsteuer wurde als grenzüberschreitender Umsatz behandelt oder es wurde ein falscher Steuersatz angewendet.
Ausgleichsfehler
Fehlerhafte Übertragung des Überschusses, Zahlung dem falschen Zeitraum zugeordnet oder Korrektur des Vormonats.
Man sollte nicht alles in eine einzige Verantwortungsgruppe packen
Umsatzsteuererklärungen, VIES und Intrastat dienen unterschiedlichen Zwecken, erfassen unterschiedliche Daten und haben unterschiedliche Fristen. Bei innergemeinschaftlichen Transaktionen reichen Umsatzsteuererklärungen allein in der Regel nicht aus. Der offizielle Umsatzsteuer-VIES- trennt periodische Umsatzsteuererklärungen und VIES-Tabellen.
| Pflicht | Wozu dient es? | Wann Vorsicht geboten ist |
|---|---|---|
| Mehrwertsteuererstattung | Abrechnungen für die griechische Mehrwertsteuer, die für den Zeitraum fällig und zahlbar ist, einschließlich des zu zahlenden, zu überweisenden oder zu erstattenden Ergebnisses. | Wenn ein Unternehmen Importe, Lagerbestände, lokale Umsätze, Anpassungen oder Salden aus einer früheren Periode hat. |
| VIES | Gilt für bestimmte innergemeinschaftliche Transaktionen. Zusammenfassende Informationen werden monatlich übermittelt. | Wenn Lieferungen oder Dienstleistungen innerhalb der EU erfolgen. Das Fehlen von Transaktionen in einem Monat kann bedeuten, dass für diesen Monat keine zusammenfassenden Informationen vorliegen. |
| Intrastat | Statistischer Bericht über den Warenverkehr zwischen Griechenland und anderen EU-Ländern nach Überschreiten der Schwellenwerte. | Wenn der Warenfluss zunimmt, ist das Lager in Betrieb oder das Unternehmen überschreitet statistische Schwellenwerte. |
Wie wirkt sich myDATA auf die Umsatzsteuererklärungen in Griechenland aus?
Die AADE weist darauf hin, dass Umsatzsteuererklärungen, die ab dem 5. Dezember 2022 für Zeiträume ab dem 1. Januar 2022 eingereicht werden, vorausgefüllte Codes enthalten, die auf den an myDATA übertragenen Daten und deren Klassifizierung basieren. Steuerpflichtige können diese Codes ändern, sollten sich aber der Unterschiede bewusst sein.
Rechnungsdaten
Verkaufs- und Einkaufsrechnungen müssen mit den Aufzeichnungen, Verkaufsberichten und Klassifizierungen übereinstimmen. Falls Markt, Logistikdienstleister und Buchhaltung unterschiedliche Daten führen, muss die Erklärung gegebenenfalls präzisiert werden.
Vorausgefüllte Umsatzsteuererklärung
Voreingestellte Werte befreien Sie nicht von der Überprüfung. Sie müssen diese mit Rechnungen, Importdokumenten, Lagerbewegungen und Korrekturen für den betreffenden Zeitraum abgleichen.
- Verkaufsrechnungen und Einkaufsrechnungen,
- Marktberichte und E-Commerce-Daten,
- Import- und Lagerdokumente,
- Werte, die in der Umsatzsteuererklärung vorausgefüllt sind.
Welche Daten muss ich für meine Umsatzsteuererklärung in Griechenland vorbereiten?
Je mehr Vertriebskanäle, desto wichtiger die Datenliste. Bei einem ausländischen Unternehmen sollte die Erklärung auf Rechnungen, Importdokumenten, Lagerbeständen und Systemberichten basieren, nicht auf dem Gedächtnis des Vertriebsmitarbeiters.
Rechnungen und Korrekturen
Steuerpflichtige Umsätze, umsatzsteuerfreie Umsätze, Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, Rücksendungen, Stornierungen und Umsatzkorrekturen.
Mehrwertsteuer wird erhoben
Einkaufsrechnungen, lokale Kosten, Abzugsrecht und Nachweise für überhöhte Vorsteuer.
Zolldokumente
Angaben zum Importeur, Zollwerte, Einfuhrumsatzsteuer und Weiterverkauf nach der Zollabfertigung.
VIES und Waren
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Auftragnehmern, EU-Transaktionen, Lagerbewegungen und Intrastat-Schwellenwerte.
Was führt in Griechenland am häufigsten zu Fehlern in der Umsatzsteuererklärung?
Die teuersten Fehler treten in der Regel vor der Abgabe der Umsatzsteuererklärung auf: bei den Daten, der Verarbeitung, dem Import oder der Annahme, dass ein anderer Bericht die Umsatzsteuererklärung "abwickelt".
Kein Nachregistrierungsprozess
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist aktiv, aber niemand löscht die Daten monatlich oder vierteljährlich.
Umsatzsteuererklärung als einziger Bericht
Das Unternehmen vergisst, dass VIES, Intrastat und myDATA einen jeweils eigenen Anwendungsbereich haben.
Inkonsistenter Import
Der Importeur, die Zolldokumente, die Rechnungen und das Abzugsrecht bilden keine einheitliche Geschichte.
Verzögerte Daten aus dem Lager
Die Rohstoffbewegungen erfolgen nach Abschluss der Deklaration und führen zu Korrekturen.
Falsche Rücklastschrift
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Kunden allein genügt nicht. Steuersitz und Abrechnungsmechanismus müssen bestätigt werden.
Zuerst die Daten, dann das Formular
Nach unserer Erfahrung ist eine Zollanmeldung in Griechenland nur so gut wie die Daten aus Rechnungen, Importen, Lagerbeständen und myDATA. Das Formular selbst gibt lediglich Aufschluss über die Qualität des gesamten Prozesses.
Was ist vor der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung zu prüfen?
Vor dem Absenden empfiehlt sich eine kurze Qualitätskontrolle. Nicht nur der Vollständigkeit halber, sondern auch, um spätere Korrekturen zu vermeiden.
Zeitraum und Zugang
Bitte bestätigen Sie den Abrechnungszeitraum, den Systemzugang und die für den Versand zuständige Person.
Verkauf und Einkauf
Vergleichen Sie Rechnungen, Korrekturen, Retouren, E-Commerce-Berichte und Abzüge.
Import und Lager
Zolldokumente, Importeurdaten, Einfuhrumsatzsteuer und Lagerbewegungen abgleichen.
EU-Transaktionen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, VIES-Daten, Warenströme und mögliche Intrastat-Daten prüfen.
meineDaten
Vergleiche die Quelldaten mit den Werten, die in die Deklarationsfelder eingefügt werden können.
Zahlung und Archivierung
Bewahren Sie Versandbestätigungen, Zahlungen, Ratenzahlungen, Dokumente und Notizen für Korrekturen auf.
Die Mehrwertsteuererklärung in Griechenland ist ein fortlaufender Compliance-Prozess
Am sichersten ist es, die griechische Mehrwertsteuer als einen Arbeitsablauf zu behandeln: Datenabschluss, myDATA-Verifizierung, Erklärung, zusätzliche Meldungen, Zahlung und Archivierung.
Jede Periode zählt
Die Erklärung kann null, umsatzsteuerpflichtig oder mit einem Überschuss an Vorsteuer sein. Das bloße Fehlen von Umsätzen reicht nicht aus, um den Zeitraum außer Acht zu lassen.
Die Begriffe müssen getrennt werden
Umsatzsteuererklärung, VIES, Intrastat und Zahlung können eine separate Überwachung erfordern, selbst wenn sie sich auf dieselben Transaktionen beziehen.
myDATA erzwingt Konsistenz
Die Daten zu Rechnungen, Klassifizierungen, Importen und Märkten sollten mit den Daten des griechischen Systems übereinstimmen.
Sie wissen nicht, wie Sie Ihre Umsatzsteuererklärung in Griechenland ausfüllen?
Beschreiben Sie Ihr Vertriebsmodell, Ihre Import-, Lager-, Rechnungsstellungs- und Datenzugriffsprozesse. Wir besprechen, was in einer Umsatzsteuererklärung enthalten sein muss, welche Meldungen VIES oder Intrastat erfordern und wie sich Korrekturen minimieren lassen.
Häufig gestellte Fragen – Mehrwertsteuererklärungen in Griechenland 2026
Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen nach Erhalt einer griechischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Erklärungen werden in der Regel monatlich oder vierteljährlich eingereicht. Die Häufigkeit hängt unter anderem von der Art der Unterlagen und dem Status des Steuerpflichtigen ab; daher ist es ratsam, keinen Kalender aus einem anderen Land zu übernehmen.
Die Frist ist der letzte Werktag des Monats, der auf das Ende des Abrechnungszeitraums folgt. In der Praxis sollte das Unternehmen jedoch eine frühere interne Frist für den Datenabschluss festlegen.
Ja, sofern der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist. Die AADE gibt an, dass für jeden Zeitraum eine Erklärung abzugeben ist, selbst wenn das Ergebnis null ist oder ein Überschuss an Vorsteuer vorliegt.
Weist die Umsatzsteuererklärung eine Mehrwertsteuerpflicht aus, ist die Zahlung bis zum letzten Werktag des Monats fällig, in dem die Erklärung eingereicht wurde. Es müssen separate Prüfungen durchgeführt werden, um die Einreichung der Erklärung und die tatsächliche Zahlung zu verifizieren.
Bei Steuerbeträgen über 100 € ist eine Zahlung in zwei gleichen Raten möglich, sofern die Steuererklärung fristgerecht eingereicht und der korrekte Code angegeben wurde. Die zweite Rate ist in einem separaten Monat fällig.
Ja. Das griechische System unterstützt sowohl Erst- als auch Berichtigungsmeldungen. Berichtigungen müssen dokumentiert werden: Grund, Zeitraum, Auswirkungen auf die Zahlung, VIES, Intrastat und myDATA.
Nein. VIES ist eine separate Pflicht für bestimmte innergemeinschaftliche Transaktionen. Zusammenfassende Meldungen werden monatlich, in der Regel bis zum 26. des Folgemonats, eingereicht.
Nein. Intrastat gilt für den Warenverkehr zwischen Griechenland und anderen EU-Ländern ab Überschreiten statistischer Schwellenwerte. Es basiert nicht allein auf dem Besitz einer griechischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Die an myDATA übertragenen Daten können vorausgefüllte Felder in der Umsatzsteuererklärung beeinflussen. Steuerpflichtige können diese Felder ändern, sollten aber die Übereinstimmung zwischen Rechnungen, Aufzeichnungen, myDATA und der Umsatzsteuererklärung überprüfen.
Bereiten Sie Verkaufsrechnungen, Einkaufsrechnungen, Importdokumente, Bestandsdaten, EU-Transaktionen, Korrekturen, myDATA-Daten und Zahlungsinformationen vor. Es empfiehlt sich außerdem, Versand- und Zahlungsbestätigungen aufzubewahren.
Dieser Text dient lediglich Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung in Griechenland ist es wichtig, den Steuerpflichtigenstatus, den Steuerzeitraum, die Transaktionsart, die AADE-Formulare, die myDATA-Daten, die VAT-VIES-Pflichten, etwaige Intrastat-Meldungen und die aktuellen Zahlungsfristen zu überprüfen.




