Umsatzsteuererklärungen Rumänien 2026

Mehrwertsteuererklärungen in Rumänien 2026

Veröffentlichung: 08.07.2026 Aktualisiert: 15.07.2026 Lesezeit: 16 Minuten

Die Umsatzsteuererklärung in Rumänien beginnt dort, wo die Registrierung endet. Ein Unternehmen mit einer rumänischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss einen Steuerzeitraum gemäß D300 festlegen und die Pflichten im Zusammenhang mit D390, D394, D406 SAF-T, RO e-TVA, RO e-Factura und RO e-Transport prüfen.

Im rumänischen Mehrwertsteuersystem ist Datenkonsistenz von höchster Bedeutung. Derselbe Vorgang kann über Rechnungen, D300-Formulare, Informationsberichte, SAF-T-Formulare, elektronische Systeme sowie Zoll- und Transportdokumente hinweg verglichen werden.

Das Wichtigste

Umsatzsteuererklärungen und -berichte in Rumänien – ein kurzer Überblick

Bei der Registrierung für die Mehrwertsteuer in Rumänien dient das Formular D300 als Grundlage. Bei EU-Transaktionen, lokalen Lieferungen, SAF-T, elektronischen Rechnungen und Transporten kann der Pflichtenumfang jedoch größer sein.

Die wichtigsten Formulare und Systeme, die für ein Unternehmen mit einer rumänischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer relevant sein können.
Formular/SystemWozu dient es?Wann gilt die Regelung und bis wann ist die Frist?
D300Einfache Umsatzsteuererklärung.Einzureichen von Steuerpflichtigen, die gemäß Artikel 316 registriert sind. Die Frist fällt in der Regel auf den 25. Tag des Monats, der auf den Abrechnungszeitraum folgt.
D390Erklärung zur Zusammenfassung innergemeinschaftlicher Transaktionen.Die Meldung ist monatlich einzureichen, jedoch nur für die Monate, in denen die Meldepflicht für relevante EU-Transaktionen entstanden ist. Frist: bis zum 25. des Folgemonats.
D394Informationen über Inlandstransaktionen.Der Berichtszeitraum entspricht dem Zeitraum D300. Abgabetermin: bis zum 30. des Folgemonats; für Januar bis zum 28. oder 29. Februar.
D406 SAF-TStandardmäßige Finanzkontrolldatei.Für Gebietsfremde, die nur für die Umsatzsteuer registriert sind, gilt die Verpflichtung ab dem 1. Januar 2025. Frist: letzter Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt.
RO e-TVADie Umsatzsteuererklärung wurde von ANAF vorausgefüllt.Es ersetzt nicht das D300. Das Unternehmen sollte es mit seinen eigenen Rechnungen vergleichen und etwaige Abweichungsmeldungen bearbeiten.
RO e-RechnungElektronisches Rechnungssystem.Die Daten können mit D300 und D394 verglichen werden. Ab 2026 beträgt die Standardfrist für die Rechnungsstellung 5 Werktage.
RO e-TransportÜberwachung ausgewählter Gütertransporte.Es könnte wichtig sein für Import, Export, IKT, IDT und lokale Warenströme.
ZolldokumenteImport- und Zollabfertigungsdaten.Sie müssen mit den in D300 abgewickelten Importen und den Buchhaltungsunterlagen übereinstimmen.

Taxenlight Erfahrung

Bei Taxenlight betrachten wir Umsatzsteuererklärungen als integralen Bestandteil des gesamten Compliance-Prozesses und nicht nur als reine Formularabgabe. Bei internationalen Abrechnungen analysieren wir den Warenfluss, Rechnungen, Importe, innergemeinschaftliche Erwerbe (ICA), innergemeinschaftliche Lieferungen (ICD), Reverse-Charge-Verfahren, Umsatzsteuersätze, Dokumente und Daten, die an die lokale Verwaltung gemeldet werden.

Datenkarte

Eine Transaktion, mehrere Meldestellen

Das größte Risiko in Rumänien besteht nicht darin, dass ein Unternehmen den Namen des Formulars nicht kennt. Das Risiko steigt vielmehr, wenn dieselbe Transaktion auf Rechnungen, Formularen wie D300, D390, D394, D406, E-Rechnungen, Transport- und Zolldokumenten unterschiedlich dargestellt wird.

Rechnung

Der Steuersatz, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, der Kunde, die Transaktionsart und der Zeitraum müssen korrekt sein.

D300

Die grundlegende Mehrwertsteuerabrechnung zeigt die steuerlichen Auswirkungen der Transaktion.

D390 / D394 / D406

Die Daten können in EU-, lokalen und SAF-T-Berichten zurückgegeben werden.

Konsistenzprüfung

Vor dem Versand müssen Sie überprüfen, ob alle Systeme die gleichen Daten liefern.

Taxenlight rät

Bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung in Rumänien ist die Zuordnung der Meldeformulare entscheidend. Ermitteln Sie für jede Transaktion, ob sie unter D300, D390, D394, D406, RO e-Factura, RO e-Transport oder Zolldokumente fällt. Erst dann sollten Sie Ihre Erklärung erstellen.

B2C- und OSS-Vertrieb

Wenn Sie einen Teil Ihrer Verbraucherumsätze über OSS abwickeln, trennen Sie diese von Transaktionen, die in Rumänien meldepflichtig sind. Der OSS-Service für Umsatzsteuererklärungen kann bei der Abwicklung von EU-Umsätzen hilfreich sein .

Pflicht

Wer reicht in Rumänien die Umsatzsteuererklärung ein?

Umsatzsteuererklärungen werden von Steuerpflichtigen eingereicht, die nach dem rumänischen Umsatzsteuersystem buchhalterische Pflichten haben. Für ein ausländisches Unternehmen bedeutet dies in der Regel eine gültige rumänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Transaktionen, die auf lokalen Formularen gemeldet werden müssen.

01

Nach der Umsatzsteuerregistrierung

Sie müssen den ersten Abrechnungszeitraum, die Häufigkeit der D300-Meldungen und die Hinzunahme von D390-, D394- oder D406-Meldungen ermitteln. Falls Sie sich nur für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern interessieren, siehe: Umsatzsteuerregistrierung in Rumänien 2026.

02

Nichtansässiger mit TVA-Nummer

Das Fehlen einer lokalen Firma befreit nicht von den Verpflichtungen. Eine rumänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Transaktionen, die der rumänischen Besteuerung unterliegen, werden berücksichtigt.

03

Typische Szenarien

Lager in Rumänien, Import, ITC, IDT, lokale Lieferungen, Einkäufe mit rumänischer Mehrwertsteuer und ausgewählte Reverse-Charge-Abrechnungen.

Fristen

Häufigkeit und Fristen für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen in Rumänien

Das Formular D300 kann je nach Status des Steuerpflichtigen und dem jeweiligen Steuerzeitraum monatlich oder vierteljährlich eingereicht werden. Es sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass ein ausländisches Unternehmen vierteljährlich Bericht erstattet.

D300 und D390

Das Formular D300 ist in der Regel bis zum 25. des Folgemonats, des Folgequartals oder des sonstigen genehmigten Steuerzeitraums einzureichen. Das Formular D390 ist ein Monatsbericht und ist bis zum 25. des Folgemonats einzureichen, jedoch nur für Monate, in denen die relevanten innergemeinschaftlichen Transaktionen stattgefunden haben.

D394

Das Formular D394 ist bis zum 30. Tag des Monats einzureichen, der auf den dem Formular D300 entsprechenden Berichtszeitraum folgt. Bezieht sich der Bericht auf den Januar, ist die Frist der 28. oder 29. Februar.

D406 SAF-T

Das Formular D406 ist je nach Umsatzsteuerzeitraum monatlich oder vierteljährlich einzureichen. Die Frist ist der letzte Kalendertag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt.

Das Fehlen von Transaktionen kann nicht für alle Formulare einheitlich beurteilt werden. Das Formular D390 ist nur für Monate mit relevanten EU-Transaktionen einzureichen. Das Formular D394 ist auch dann einzureichen, wenn im Berichtszeitraum keine Transaktionen gemeldet wurden. Besteht die Meldepflicht nach Formular D300, kann eine Nullmeldung erforderlich sein.

Wenn ein Steuerpflichtiger, der die Mehrwertsteuer vierteljährlich entrichtet, eine Vorsteuer geltend macht, muss auch geprüft werden, ob sich der Steuerzeitraum auf einen monatlichen geändert hat.

D300

D300 – Grundlegende Umsatzsteuererklärung in Rumänien

Das ANAF-Formular D300 ist die grundlegende Umsatzsteuererklärung, d. h. das „Decont de taxă pe valoarea adăugată“. ANAF gibt die Fassung gemäß OPANAF Nr. 174/2026 an, gültig ab der Verpflichtungserklärung für Januar 2026.

Was kann in den D300 eingebaut werden?

  • Fällige und berechnete Mehrwertsteuer
  • Verkäufe nach Tarifen
  • Import, ITC und ITC,
  • Käufe, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen,
  • Mehrwertsteuerkorrekturen und -überschüsse.

D300 und der korrekte Mehrwertsteuersatz

Rechnungen, Waren- oder Dienstleistungsklassifizierung, Mehrwertsteuersatz und die relevanten D300-Positionen müssen übereinstimmen. Der Steuersatz von 9 % ist kein regulärer ermäßigter Steuersatz; er gilt nur für bestimmte private Transaktionen, die unter Übergangsbestimmungen bis zum 31. Juli 2026 fallen.

D300 und Rückladung

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft führt nicht dazu, dass die Transaktion aus der Meldung verschwindet. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft in Rumänien.

Import in D300

Importiert ein Unternehmen Waren nach Rumänien, müssen die Daten der Zolldokumente mit dem Formular D300 übereinstimmen. Für die aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuer müssen die Bescheinigung, die Dokumentation und die Verfahrensvoraussetzungen geprüft werden. Weitere Informationen finden Sie unter „ Aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuer in Rumänien“.

Datenverarbeitung

Wie bereitet man eine Umsatzsteuererklärung in Rumänien vor und reicht sie ein?

Die offiziellen ANAF-Websites veröffentlichen Hilfsprogramme, XML-Versionen und XSD-Schemas. Das Problem tritt jedoch selten erst beim Senden auf. Es beginnt in der Regel früher, bei den Quelldaten.

Daten sammeln

Rechnungen, Import, Lager, Einkäufe, WNT, WDT, Korrekturen, Retouren und Reverse-Charge-Verfahren.

Transaktionen klassifizieren

Inländische Umsätze, IKT, ITC, Importe und B2B-Dienstleistungen werden unterschiedlich erfasst.

Bestätigung senden und empfangen

Sie müssen wissen, wer das Formular einreicht, Nachrichten empfängt und Bestätigungen archiviert.

Ergebnis prüfen

Die Höhe der zu zahlenden Mehrwertsteuer, des vorzutragenden Überschusses oder der möglichen Rückerstattung erfordert eine weitere Entscheidung.

Mehrwertsteuerüberschuss oder Rückerstattung?

Wenn in D300 ein Überschuss auftritt, müssen Sie die Quelldokumente und die Strategie für die weitere Abrechnung überprüfen.

Mehrwertsteuerrückerstattung aus Rumänien
Zahlung

Wie zahlt man die Mehrwertsteuer in Rumänien korrekt?

Die Umsatzsteuererklärung und die Zahlung müssen zusammen betrachtet werden. Die bloße Erstellung des Formulars D300 befreit nicht von der Zahlungspflicht, wenn die Umsatzsteuererklärung den zu zahlenden Betrag ausweist.

Zahlungscheckliste

  • Zu zahlender Mehrwertsteuerbetrag
  • der Zeitraum, auf den sich die Zahlung bezieht,
  • Steueridentifikationsnummer,
  • Rechnung oder Zahlungsanweisung,
  • Veröffentlichungsdatum und Bestätigung.

Zuspätkommen kostet jeden Tag Geld

Die ANAF weist in ihren Unterlagen zu Zinsen und Steuerstrafen unter anderem darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung von Steuerschulden Zinsen und Säumniszuschläge für jeden Tag der Verzögerung erhoben werden.

D390

D390 – innergemeinschaftliche Transaktionen

Das Formular D390 ANAF dient der summarischen Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen, Beschaffungen und Dienstleistungen. Es ersetzt nicht das Formular D300. Das Formular D390 ist monatlich bis zum 25. des Folgemonats einzureichen, und zwar nur für den Monat, in dem die Meldepflicht für den betreffenden innergemeinschaftlichen Vorgang entstanden ist.

Wann sollte D390 überprüft werden?

  • WDT aus Rumänien,
  • WNT in Rumänien,
  • Warenverkehr innerhalb der EU,
  • Ausgewählte B2B-Dienstleistungen, die in der EU-Mehrwertsteuer erfasst sind.

Warum ist das wichtig?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftragnehmers, das Land, der Zeitraum, der Wert und die Art der Transaktion müssen auf der Rechnung, den Transportdokumenten, dem Formular D300 und dem Formular D390 übereinstimmen.

D300 + D390

D300 und D390 sind separate Formulare. Soll eine Transaktion in beiden Formularen gemeldet werden, müssen Zeitraum, Wert, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden und Transaktionsart übereinstimmen. Zur Korrektur des Formulars D390 müssen außerdem das Formular D300 und die Transaktionsbelege geprüft werden.

D394

D394 – Meldung von Inlandstransaktionen in Rumänien

Das ANAF-Formular D394 erfasst ausgewählte Lieferungen, Dienstleistungen und Einkäufe in Rumänien. Das Formular D394 muss bis zum 30. des Folgemonats eingereicht werden, für Januar bis zum 28. oder 29. Februar. Der Berichtszeitraum entspricht dem des Formulars D300.

Wann kann D394 auf Nichtansässige angewendet werden?

D394 kann für einen gemäß Artikel 316 registrierten Nichtansässigen Anwendung finden, wenn dieser in Rumänien steuerpflichtige Transaktionen durchführt oder erwirbt, die der inländischen Meldepflicht unterliegen. Einfuhren oder innergemeinschaftliche Transaktionen, die in D390 gemeldet werden, sollten nicht automatisch in D394 einbezogen werden.

D394 und D300

D394 dient der Information und ersetzt nicht D300. Die Daten können detaillierte Transaktionen enthalten, die auch in der regulären Umsatzsteuererklärung sichtbar sind.

D394 eine RO-E-Rechnung

Das Formular D394 umfasst Rechnungen, die im Berichtszeitraum gemäß den Formularregeln ausgestellt oder empfangen wurden. Diese Daten können mit RO e-Factura und D300 verglichen werden, wobei der Zeitpunkt der einzelnen Dokumente jedoch nicht immer übereinstimmt. Siehe auch: RO e-Factura in Rumänien für Nichtansässige.

D406 SAF-T

D406 SAF-T für Nichtansässige mit rumänischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die D406 SAF-T-Erklärung ist ein Standardbericht im Rahmen der Steuerprüfung. Die ANAF beschreibt sie als eine Erklärung zu den vom Steuerpflichtigen in der standardmäßigen Steuerprüfungsakte gemachten Angaben.

Häufigkeit und Datum

Das Formular D406 wird je nach Umsatzsteuerperiode monatlich oder vierteljährlich eingereicht. Stichtag für die aktuellen Daten ist der letzte Kalendertag des Monats, der auf die Berichtsperiode folgt.

Verpflichtend ab dem 1. Januar 2025

Nichtansässige Steuerpflichtige, die in Rumänien ausschließlich für Umsatzsteuerzwecke registriert sind, müssen ab dem 1. Januar 2025 das Formular D406 einreichen. Unternehmen, die nach diesem Datum registriert werden, unterliegen dieser Pflicht grundsätzlich ab dem Datum der wirksamen Registrierung. Weitere Informationen finden Sie unter SAF-T D406 in Rumänien.

Taxenlight rät

Die aktuelle D406-Meldung ist vom Abschnitt „Vermögen“, der zum jeweiligen Stichtag für die Finanzberichterstattung einzureichen ist, und vom Abschnitt „Vorräte“, der auf Anfrage der ANAF innerhalb der von dieser festgelegten Frist einzureichen ist, zu unterscheiden. SAF-T-Daten müssen ab der ersten Berichtsperiode erstellt werden.

Digitale Systeme

RO e-TVA, RO e-Factura und RO e-Transport- und Mehrwertsteuererklärungen

RO e-Factura und der RO e-Transport-Leitfaden sind keine klassischen Umsatzsteuererklärungen, können aber für die Abrechnungskontrolle in Rumänien von direkter Bedeutung sein.

RO e-TVA

Die RO e-TVA ist eine von der ANAF vorausgefüllte Steuererklärung auf Grundlage von Daten aus Verwaltungssystemen. Sie ersetzt nicht das Formular D300. Der Steuerpflichtige muss sie mit seiner eigenen Steuererklärung vergleichen und etwaige Abweichungen klären.

RO e-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2026 die Frist für die Einreichung einer Rechnung im rumänischen E-Factura-System fünf Werktage. Diese Verpflichtung gilt auch für Rechnungen, die von in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen an ausländische, in Rumänien mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen für in Rumänien steuerpflichtige Transaktionen ausgestellt werden. Das ausländische Unternehmen muss den Zugriff auf die erhaltenen Daten und deren Abgleich mit den Formularen D300 und D394 gewährleisten.

RO e-Transport

Transportdaten können Importe, Binnen- und Fernverkehr, lokale Verkäufe oder den Warenfluss durch Rumänien bestätigen. Weitere Informationen finden Sie unter RO e-Transport in Rumänien.

ANAF übermittelt die RO e-TVA bis zum 5. Tag des Monats nach dem gesetzlichen Abgabetermin für das Formular D300. Laut ANAF-Informationen (Stand 2026) wurde die allgemeine Pflicht zur Beantwortung der Notificarea de conformare RO e-TVA innerhalb von 20 Tagen aufgehoben. Für Steuerpflichtige, die das Kassenumsatzsteuersystem nutzen, bleibt die Anwendung der Bestimmungen zur obligatorischen Antwort bis zum 30. September 2026 ausgesetzt. Quelle: ANAF – Gesetzesänderungen 2026.

Korrekturen

Berichtigung der Umsatzsteuererklärung in Rumänien

Eine Korrektur kann erforderlich sein, wenn ein Unternehmen eine Rechnung ausgelassen, den falschen Steuersatz angewendet, eine Einfuhr falsch dargestellt, das Reverse-Charge-Verfahren verwechselt oder in mehreren Formularen widersprüchliche Daten angegeben hat.

Beispiele für Situationen, in denen ein Fehler mehrere Berichte beeinträchtigen kann.
BildenWie man einen Fehler korrigiertDie wichtigste Anmerkung
D300Steuerfehler werden in der Regel durch die entsprechenden Korrekturposten im nachfolgenden D300 behoben.Sie sollten nicht automatisch eine zweite D300-Erklärung als Berichtigungserklärung für denselben Zeitraum einreichen. Bei wesentlichen Fehlern gilt ein gesondertes Verfahren und ein gesonderter Antrag bei der ANAF.
D390Für den entsprechenden Monat wird ein korrigierter Bericht eingereicht.Die Einhaltung der Vorgaben des Formulars D300, der Rechnung, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftragnehmers und der Transportdokumente muss überprüft werden.
D394Es wird eine neue, vollständige und korrekte Erklärung eingereicht, die die vorherige ersetzt.Bitte reichen Sie nicht nur die Differenz oder ein einzelnes korrigiertes Dokument ein.
D406Sie können eine Berichtigungserklärung gemäß den SAF-T-Regeln einreichen.Die Korrektur sollte den korrekten Zeitraum und den korrekten Datenumfang abdecken.
RO e-RechnungDie Korrekturmethode hängt von der Art des Fehlers und den Korrekturdokumenten ab.Das Löschen oder erneute Senden einer Datei sollte nicht als einfache Korrektur der Umsatzsteuererklärung angesehen werden.

Vor der Korrektur muss geklärt werden, ob es sich um einen Steuer-, Material-, Rechnungs- oder technischen Fehler handelt. Ein einzelner Fehler kann separate Aktionen in D300, D390, D394, D406 und RO e-Factura erfordern.

Risiken

Strafen für Fehler, Verspätungen und fehlende Umsatzsteuererklärungen

Fehler bei der rumänischen Mehrwertsteuer können zu Steuerrückständen, Zinsen, Verzugszinsen, Sanktionen wegen nicht deklarierter Verbindlichkeiten, Korrekturen und Problemen bei der Mehrwertsteuerabführung oder -erstattung führen.

Häufige Fehler in rumänischen Umsatzsteuererklärungen und ihre möglichen Folgen.
FehlerMögliche Folge
Kein D300Verstoß gegen die grundlegende Meldepflicht eines Mehrwertsteuerzahlers.
Nr. D390Risiken bei innergemeinschaftlichen Transaktionen.
Nr. D394Uneinheitliche Meldung lokaler Transaktionen.
Nr. D406 SAF-TVerfahrensrisiken und Probleme bei der Kontrolle von Buchhaltungsdaten.
Falsche RücklastschriftMehrwertsteuerzuschlag, Berichtigungen, Zinsen und Sanktionsrisiko.
Falsche EinfuhrumsatzsteuerRückstände bei Importzahlungen, Probleme mit Abzügen und Zolldokumenten.
Fehler in RO e-Factura oder RO e-TransportAbweichungen zwischen Rechnungen, Transport und Deklarationen.
Kontrolle

Wie lässt sich das Fehlerrisiko bei Umsatzsteuererklärungen reduzieren?

Das beste Werkzeug ist eine Berichtsmatrix. Für jede Transaktionsart muss bekannt sein, wo die Daten erscheinen sollen und wer für deren Qualität verantwortlich ist.

Berichtsmatrix

  • Art der Transaktion und Ort der Besteuerung,
  • D300, D390, D394 und D406,
  • RO e-Rechnung und RO e-Transport,
  • Zoll- und Transportdokumente,
  • Die für die Daten verantwortliche Person.

Vorversandinspektion

Prüfen Sie die Umsatzsummen nach Steuersatz, Rechnungen, Importe, Zolldokumente, Korrekturen, Reverse-Charge-Verfahren, Mehrwertsteuerüberschüsse, SAF-T-Daten und Bestätigungen aus elektronischen Systemen.

Zusammenfassung

Umsatzsteuererklärungen Rumänien 2026 – Wichtigste Schlussfolgerungen

Die D300 ist die Standard-Mehrwertsteuererklärung in Rumänien, aber sie ist nicht immer ausreichend. Für innergemeinschaftliche Transaktionen kann die D390 erforderlich sein, für lokale Transaktionen die D394 und für SAF-T-Transaktionen gegebenenfalls auch die D406.

Unternehmen mit einer rumänischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sollten die Datenkonsistenz zwischen Rechnungen, D300, D390, D394, D406, RO e-Factura, RO e-Transport und Zolldokumenten sicherstellen. Umsatzsteuererklärungen in Rumänien sind als fortlaufender Prozess und nicht als einmalige Formularabgabe zu betrachten.

Adrian Andrzejewski, CEO Taxenlight
Mehrwertsteuer-Service

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Adrian Andrzejewski CEO Taxenlight
Häufig gestellte Fragen

Umsatzsteuererklärungen Rumänien 2026 – Häufig gestellte Fragen

Was ist D300 in Rumänien?

Die D300 ist die grundlegende rumänische Mehrwertsteuererklärung oder „decont de taxă pe valoarea adăugată“. Es wird von Steuerzahlern eingereicht, die in Rumänien für die Mehrwertsteuer registriert sind, einschließlich ausländischer Unternehmen mit einer rumänischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Wann wird die D300 montiert?

Die Häufigkeit der Abgabe hängt vom Status des Steuerpflichtigen und dem Steuerzeitraum ab. Die Steuererklärung kann monatlich oder vierteljährlich erfolgen, wobei der reguläre Abgabetermin der 25. des Monats nach dem Steuerzeitraum ist.

Wann müssen Sie Ihr D390-Formular einreichen?

Das Formular D390 ist monatlich bis zum 25. Tag des Folgemonats einzureichen, jedoch nur für die Monate, in denen die Meldepflicht für die betreffenden innergemeinschaftlichen Transaktionen entstanden ist.

Was ist die Frist für D394?

Das Formular D394 ist bis zum 30. Tag des Monats einzureichen, der auf den dem Formular D300 entsprechenden Berichtszeitraum folgt. Für Januar ist die Frist der 28. oder 29. Februar.

Muss ein Nichtansässiger ein D406 SAF-T einreichen?

Ja. Nichtansässige, die in Rumänien ausschließlich für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, unterliegen ab dem 1. Januar 2025 der Meldepflicht gemäß Formular D406. Die Meldung ist je nach Mehrwertsteuerperiode monatlich oder vierteljährlich einzureichen.

Was ist die Frist für D406?

Das Formular D406 für aktuelle Daten ist bis zum letzten Kalendertag des Monats einzureichen, der auf den monatlichen oder vierteljährlichen Berichtszeitraum folgt.

Ersetzt das RO e-TVA das D300?

Nr. RO e-TVA ist eine von ANAF vorausgefüllte Erklärung, die dazu dient, die Daten der Verwaltung mit dem vom Steuerzahler eingereichten Formular D300 abzugleichen.

Muss man innerhalb von 20 Tagen auf die Notificarea de conformare RO e-TVA antworten?

Laut ANAF-Informationen (Stand 2026) wurde die allgemeine Antwortpflicht von 20 Tagen aufgehoben. Für Steuerpflichtige, die das umsatzsteuerliche Kassensystem nutzen, bleibt die Anwendung der obligatorischen Antwortvorschriften bis zum 30. September 2026 ausgesetzt.

Müssen Nullmeldungen abgegeben werden?

Das hängt vom Formular ab. Wenn die Meldepflicht nach Formular D300 besteht, kann eine Nullmeldung erforderlich sein; Formular D394 wird auch ohne die gemeldeten Transaktionen eingereicht, während Formular D390 nur für Monate mit relevanten EU-Transaktionen eingereicht wird.

Wie korrigiere ich einen Fehler in D300, D394 oder D406?

Die Korrektur der einzelnen Formulare erfolgt unterschiedlich. Fehler im Formular D300 werden in der Regel durch Regularisierungsmaßnahmen oder ein separates Verfahren zur Behebung wesentlicher Fehler berücksichtigt, D394 wird durch eine neue vollständige Erklärung ersetzt, und D406 kann gemäß den SAF-T-Regeln korrigiert werden.

Dieser Text dient lediglich Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung in Rumänien ist es wichtig, den Steuerpflichtigenstatus, den Steuerzeitraum, die Transaktionsart, die ANAF-Formulare und die aktuellen Meldepflichten zu überprüfen.

Katarzyna Andrzejewska
Autor des Artikels

Katarzyna Andrzejewska

Spezialist für ausländische Mehrwertsteuer

Seit neun Jahren ist sie im Bereich der Umsatzsteuer- und anderer ausländischer Steuern tätig. Durch die tägliche direkte Zusammenarbeit mit Mandanten kennt sie die ausländischen Steuerverfahren genau. Sie ist stets über Änderungen der Steuergesetze informiert und setzt diese schnell in konkrete, nützliche und verständliche Blogbeiträge um. Die Kombination ihres fundierten Fachwissens mit ihrer Steuererfahrung ermöglicht es ihr, Inhalte zu erstellen, die Unternehmer bei ihrer Entwicklung auf ausländischen Märkten optimal unterstützen.

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